ᐅ Grundriss-Entwurf: Einfamilienhaus mit 4 Schlafzimmern und Büro, 160qm
Erstellt am: 09.03.24 21:55
ypg28.08.24 10:11
JKL_2024 schrieb:
Nur den Garten links vom Haus wird man ja kaum nutzen,Doch! Zum einen als Durchgang, zum anderen als Grünzone. hat zb an der Hauswand geschützt die Tomaten stehen. JKL_2024 schrieb:
ber macht wahrscheinlich keinen Unterschied.Doch. Es macht genau das, dass Du keinen verwinkelten und engen Flur konstruierst, das Gästezimmer eine Stellwand hat und nicht gleich eine Wand hinter der Tür sowie natürlich als Hauptmerkmal, dass Du im Allraum eine Zonierung hinbekommst, sodass man auch eine ruhige Ecke hinbekommt.JKL_2024 schrieb:
Erwischt! Ja, ich wollte gerne die Chance nutzen, noch weitere Meinungen einzuholen.Du kannst ja lesen: Podest ist Platzfresser, da ist man sich einig.Aber Kinder brauchen ein 160er Bett. . Oh mei, das haben wir als Paar. Man kann da echt nur den Kopf schütteln. Und so allgemein sind die Phrasen dort.
Einzig geht es aber darum, Platz effektiv zu nutzen, sodass jeder Bewohner sich frei entfalten kann. Und das ist auf einem länglichen Allraum schlechter möglich als beim L.
11ant28.08.24 11:20
JKL_2024 schrieb:
Mir ist aber klar, dass mit begrenzten Informationen auch nicht unbedingt die sinnvollsten Hinweise kommen. Eure Tipps hie sind mir immer noch wichtig!Und warum gibt es dann hier immer noch keine Hinweise, in welcher Gemeindesatzung die Rahmenbedingungen nachzulesen wären und ein Luftbild aus dem wir Dir sagen könnten wo ein faktisches Baufenster läge ?§34 ist NICHT Carte blanche !
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JKL_202428.08.24 11:50
11ant schrieb:
Und warum gibt es dann hier immer noch keine Hinweise, in welcher Gemeindesatzung die Rahmenbedingungen nachzulesen wären und ein Luftbild aus dem wir Dir sagen könnten wo ein faktisches Baufenster läge ?
§34 ist NICHT Carte blanche !War mir nicht klar, dass das noch fehlt. Anbei der Ausschnitt aus dem Sattelitenbild. Reicht das?
Zur Gemeindesatzung. Soweit mir bekannt ist, gibt es hier tatsächlich nichts. Laut Bauamt gilt §34 - muss sich in die Nachbarschaftsbebauung einordnen. Man orientiert sich an einer Grundflächenzahl = 0,2 / Geschossflächenzahl = 0,4. Es soll in Berlin gebaut werden.
ypg28.08.24 11:59
11ant schrieb:
Und warum gibt es dann hier immer noch keine Hinweise, in welcher Gemeindesatzung die Rahmenbedingungen nachzulesen wären und ein Luftbild aus dem wir Dir sagen könnten wo ein faktisches Baufenster läge ?
§34 ist NICHT Carte blanche !Das Luftbild gibt es schon in #1111ant28.08.24 12:05
JKL_2024 schrieb:
War mir nicht klar, dass das noch fehlt. Anbei der Ausschnitt aus dem Sattelitenbild. Reicht das?Noch besser wäre es so, daß man den Bestand unverdeckt sähe. Verzeih´ meinen barschen Ton von vorhin, wir haben hier gerade (wieder / wie oft) mehrere Fragesteller parallel, die mit tröpfelnden Grundlageninfos ihr Geholfenkriegenkönnen verzögern).JKL_2024 schrieb:
Zur Gemeindesatzung. Soweit mir bekannt ist, gibt es hier tatsächlich nichts. Laut Bauamt gilt §34 - muss sich in die Nachbarschaftsbebauung einordnen. Man orientiert sich an einer Grundflächenzahl = 0,2 / Geschossflächenzahl = 0,4. Es soll in Berlin gebaut werden.Ach, Berlin, dann kannst Du bei ja live nachgucken. Lies meinen Avatar gründlich und melde Dich, dann bringe ich Euch gerne zusammen. Aber Berlin ist groß und hat ggf. so bunt viele Bauamtsmeinungen wie Bezirksämter.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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11ant28.08.24 12:10
ypg schrieb:
Das Luftbild gibt es schon in #11Tschuldi gänse, das war meiner Erinnerung wohl entfleucht. Ja, da sieht man auch den Bestand, und das faktische Baufenster ist leicht ableitbar.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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