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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

H
Hausbau2019
15.11.19 10:00
Brandschutzwand ist wohl nicht notwendig, da das Doppelhaus als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung geplant ist. Die restliche Trennwand ist auch aus Kalksandstein und in den von uns unterschriebenen Zeichnungen (Bauvertrag und Genehmigungsplanung) auch durchgängig so ausgewiesen. Und als der Herr dann mal gucken kam, merkte er wohl dass unter der Wand das Treppenhaus ist und die Kalksandstein-Wand zu schwer dafür ist. Die Statikerin hat das auch so berechnet, dass die letzten 3 m bis zur Wand als Trockenbau gemacht werden müssen und die Statik ist vom September 2018. Das war für mich als Laie aber nicht zu erkennen und den Hr. BU hat es scheinbar nicht interessiert.
H
Hausbau2019
15.11.19 10:06
Die rechte Seite der Mauer ist inzwischen weg.
1
11ant
15.11.19 15:29
Ich tue mich ein bißchen schwer mit der bildlichen Vorstellung einer Haustrennwand, die über einer Treppe liegt. Eine Ausführungsplanung meint zwar zweckmäßig - aber formell nicht zwingend - auch zeichnerische Darstellungen. Aber zum zweiten glaube ich nicht, daß solche sich noch rechtzeitig erklagen ließen, und zum ersten kämen sie nach so weitem Rohbaufortschritt auch nahezu unnütz spät - da wird der Bohrhammer wohl ein häufig gebrauchtes Werkzeug sein. Ich glaube kaum, daß Ausführungszeichnungen jetzt noch helfen könnten, an irgendeiner Stelle neidisch zu machen, wie gut es nun läuft ;-)
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H
Hausbau2019
16.11.19 08:49
Gestern hatten wir die Rechnung im Briefkasten für den Dachstuhl, obwohl dieser noch gar nicht fertig ist und die Maurerarbeiten im OG auch nicht. Datiert vom 11.11., also mit Beginn der Dachstuhlarbeiten. Die Frage ist nun, zahlen oder zurückweisen. Einbehalt für Mängel lt. Gutachten von ca. 20.000 € oder nicht. Rechtlich kann für Mängel das 2-fache einbehalten werden. Aber dann macht der BU bestimmt dicht. Da er aber immer noch keinen Dachdecker hat, kommt das wahrscheinlich auf dasselbe hinaus.
B
bierkuh83
16.11.19 08:58
Der Spruch "schlechtem Geld sollte man kein Gutes hinterherwerfen" ist hier wohl angebracht.

Gegenfrage , was passiert wenn ihr alles voll bezahlt und der GU trotzdem nicht weiter baut. Habt ihr am Ende dann noch genug Geld um den Bau evt. in Eigenregie fertig zu stellen?
Meine Vermutung aus der Ferne ist, dass ihr noch viel Geduld und Willen mitbringen müsst.
Fragt euch bitte auch, warum er die Rechnungen so früh legt...
Ich wünsche euch viel innere Ruhe und Kraft.
H
Hausbau2019
16.11.19 09:10
Ich glaube, das wissen wir. Die Zimmerei wird ihm nächste Woche die Rechnung für den Dachstuhl schicken und die wird er ohne unser Geld nicht bezahlen können,
Dass er knapp bei Kasse ist, beweist, dass er um Ratenzahlungen für die Rückerstattung unserer Gerichts- und Anwaltskosten gebeten hat und zwar bis Februar 2020. Dem haben wir aber nicht zugestimmt, weil bis dahin ja schon wieder die Vertragsstrafe fällig ist. Und wovon will er die dann bezahlen?
rechnungdachstuhlmängel