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ᐅ Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau


Erstellt am: 09.02.21 16:57

Kishihmen09.03.21 12:44
Hallo zusammen,



ich wollte mich mal wieder mit einem Update melden.



Wir hatten unseren Termin mit dem Anwalt. Leider ist das Ergebnis des Termins nicht sonderlich erfreulich gewesen:

- Bezüglich der Insolvenz des GU kann man erst tätig werden, wenn der GU tatsächlich Insolvenz angemeldet hat.

- Bei den Mängeln hat er uns darin Bestärkt, das Geld einzubehalten. Grundsätzlich würde wohl auch ein Recht zur Kündigung bestehen, er hat uns aber davon abgeraten, solange wir niemanden haben, der die Mängel beseitigt und den Bau zu einem finanzierbaren Preis für uns fortführt.



Wir haben dann vorerst nochmal das Gespräch mit dem GU gesucht. Das ganze hat auch zunächst positiv geklungen. Uns wurde versprochen, dass ein neuer Rohbauer bereitsteht, der ab dem 01.03 die Bauarbeiten fortführt. Ebenso wurde uns versprochen, dass wir einen Bauleiter zugeteilt bekommen, der Bau und Mängelbeseitigung überwacht.



Am 01.03 fand dann eine Begehung mit Bauleiter und Gutachter statt (Mängel liegen zwischen 40k lt. Bauleiter und 50k lt. Gutachter) für alle 3 Häuser insgesamt.

Aufgrund der Höhe der Mängelbeseitigungskosten hat unser GU beschlossen den Rohbauer, der das Ganze "verbrochen" hat doch die Mangelbeseitigung übernehmen zu lassen. Hier weigert sich aber unser neuer Bauleiter die Bauleitung zu übernehmen.



Zusätzlich haben wir gerade ein bisschen Probleme mit dem Elektriker, der seinen Baustromkasten seit November nicht bezahlt bekommen hat (700€) und jetzt das Geld von uns will (inkl. Drohung dass er mit seinen Kampfhunden vorbei kommt und wir dann nochmal schauen, ob wir seine Rechnung bezahlen).



Nach einem telefonat mit unserem GU teilte dieser uns mit, dass er gerne bezahlen würde, aber das Geld aktuell nicht hat!



Das Fazit für uns aus diesem Telefonat ist, dass wir uns dringend nach alternativen umschauen müssen um das Gebäude fertig zu stellen. Auch wenn noch keine Insolvenz angemeldet wurde kann es denke ich nicht mehr lange dauern, wenn nicht einmal mehr 700€ für übrig sind....
Hausbau081509.03.21 12:54
Klingt nicht gut. Wenn er keine 700 € bezahlen kann, ist er blank und damit insolvent. Sobald er jetzt einen Handwerker beauftragt, den er ja dann auch bloß nicht bezahlen kann, macht er sich strafbar. Alles Mist und dass wegen Corona per Gesetz die Insolvenzmeldepflicht ausgesetzt ist, machts auch nicht besser.
icandoit09.03.21 13:09
Kishihmen schrieb:

ich wollte mich mal wieder mit einem Update melden.

Danke fuer die Rueckmeldung.

Das klingt nicht gut. 50k fuer Maengelbeseitigung?

Das solltest von der Rechnung einbehalten.

Da ist eventuell bei der Ausfuehrung dann Einsparpotenzial vorhanden.
Kishihmen09.03.21 13:53
Das haben wir von der Rechnung einbehalten. Ändert zwar leider nichts daran, dass überzahlt ist, aber zumindest der Teil ist noch da.
icandoit schrieb:


Das klingt nicht gut. 50k fuer Maengelbeseitigung?

Es sind insgesamt 3 Reihenhäuser. Das heißt ProHaus haben wir 15-17k Mängel. Eventuell lässt sich ein bisschen was rausholen, aber im großen und Ganzen wird die Summe wohl gebraucht werden.
- Decke muss im Bereich der Dämmung aufgestemmt werden.
- Prohaus muss eine Trennwand zurück gebaut werden um die Schalltrennung korrekt herstellen zu können.
- Bewehrungsstahl schaut an mehreren Stellen aus den Gebäuden und muss versiegelt werden.
- Gebäudeabdichtung EG wurde vergessen
- Einige Wände müssen zurückgebaut werden, da Mindestversatz nicht eingehalten wurde
- und noch ein paar kleiner Mängel
HilfeHilfe09.03.21 14:43
au weia das tut mir echt leid für euch
Kishihmen09.03.21 15:10
Ja, irgendwie hofft man immer, dass es einen nicht trifft 🙁

Wir haben jetzt das Erste Angebot von nem Architekten bekommen. Hab aber dazu mal nen neuen Tread aufgemacht
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