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ᐅ Angebot des GU vs. finale Rechnung - ein Albtraum


Erstellt am: 08.12.2021 21:41

Hausbautraum20 09.12.2021 12:47
Bei unseren Erdarbeiten wurde auch vorher weniger geschätzt, als dann tatsächlich benötigt werden. Genauso war es bei den Nachbarn und auch beim Gartenbau.
Die Auftragnehmer schätzen natürlich oft eine tendenziell kleinere Menge, um den Angebotspreis eher niedrig zu halten.
Aber letztlich wird man trotzdem nicht drum herum kommen, die tatsächlich angefallene Menge zu bezahlen, sofern man nicht nachweisen kann, dass völlig unnötigerweise zu breit/tief gebaggert wurde.

11ant 09.12.2021 13:08
Hausbautraum20 schrieb:

Die Auftragnehmer schätzen natürlich oft eine tendenziell kleinere Menge, um den Angebotspreis eher niedrig zu halten.
Zweitens hat der Auftragnehmer hier nicht zu wenig geschätzt, für die Baugrundgutachter-Empfehlung kann er nichts. Und erstens muß ein Auftragnehmer nur schätzen, wenn der Auftraggeber nicht mit ordentlich ermittelten Massen ausschreibt.

Trademark 09.12.2021 14:36
11ant schrieb:

2) der Baugrundgutachter hat dann empfohlen, tiefer auszukoffern und mehr Material einzubauen. HIER und nirgendwo anders sind Mehrkosten entstanden - der Preis des Auftragnehmers ist in der Abrechnung exakt übereinstimmend mit dessen Höhe im Angebot. Der Auftragnehmer hat entsprechend nicht 300, sondern 350 Tonnen holen müssen. Dabei ist er jedes Mal mit leerem LKW zum Kieswerk gefahren. Bei der Einfahrt wird der LKW gewogen, bei der Ausfahrt ebenfalls. Das geschieht nicht auf der Waage der Baleks - sondern da kommt jedes Jahr ein Kittelträger vom Eichamt und prüft, ob die Waage noch richtig geht. Die Wiegescheine sind solche Elektronikkassenbons wie bei der Abgasuntersuchung, da wird sogar die Prüfnummer der letzten Eichung draufstehen. Alles sauber, alles nachvollziehbar.
3) die 350 Tonnen Nutzlast packt man nicht in einer Fuhre auf den LKW. Da werden die Bauarbeiter auf der Baustelle nach dem jeweils Einbauen und lagenweisen Verdichten der Anlieferungen gemessen haben, daß der Fahrer bei der achtzehnten Fuhre nochmal halb voll machen soll.

Wenn ich den Threadstarter start richtig verstanden habe, dann kam das Angebot des GU allerdings nach der Empfehlung des Baugrundgutachters. Trotzdem glaube ich, dass gewisse Abweichungen einfach trotz Erfahrung entstehen, sie das was du unter 3. Schreibst.

Oder würdest du deine Meinung ändern, wenn das Angebot erst gemacht wurde als das Gutachten schon vorlag?

11ant 09.12.2021 14:53
Trademark schrieb:

Wenn ich den Threadstarter start richtig verstanden habe, dann kam das Angebot des GU allerdings nach der Empfehlung des Baugrundgutachters. Trotzdem glaube ich, dass gewisse Abweichungen einfach trotz Erfahrung entstehen, sie das was du unter 3. Schreibst.
Die "Erfahrung" drückt sich hier in den zwei Tonnen aus, die eingebaut einen Kubikmeter ergeben sollen, und "Abweichungen" entstehen dabei im Zusammenhang mit der Sortierung (in welcher Mischung die Korngrößen vorhanden sind). Abweichungen daraus, ob heute Stefan oder Michael verdichtet, sollten weit hinter dem Komma bleiben.
Trademark schrieb:

Oder würdest du deine Meinung ändern, wenn das Angebot erst gemacht wurde als das Gutachten schon vorlag?
Allerdings: bei einem Angebot nach Vorliegen der gutachterlichen Empfehlung sollten die entsprechenden Mengen auch Eingang in die angebotene Menge finden.

Wurzelxquadrat 09.12.2021 22:53
Hallo zusammen,
Wenn ich den Threadstarter start richtig verstanden habe, dann kam das Angebot des GU allerdings nach der Empfehlung des Baugrundgutachters.

Genau so war das.
Ich habe ein Angebot für die Mehrgründung welche laut Baugrundgutachten erforderlich wurde angefordert.
Das habe ich dann bestellt.
NIEMAND hat dann gefordert tiefer oder breiter zu budeln. Das hat der Subunternehmer des GU scheinbar selbst für nötig gehalten und der GU rechnet das jetzt mit mir ab.
Demnach stimmen die im Angebot kalkulierten m³ nicht mit der Rechnung überein denn laut Angebot sind länge und Breite der Grube kleiner angegeben. Ich habe die Maße für das Angebot im übrigen nicht angegeben.
Die hat der GU selbst ermittelt.

Mittlerweile rechnet er das in einer neuen Rechnung sogar schön indem er die Einheiten von m³ auf t geändert hat.



Gruß
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hampshire 09.12.2021 23:37
Du hast die Wahl wie Du Dich dazu stellst. Hast Du Fotos und eine Erklärung oder must Du (noch) vermuten?
Meine Erfahrung mit Tiefbau und Bodengutachten mit mehreren Bohrungen ist, dass auch das Gutachten keine absolute Sicherheit bringt - und auch nicht bringen kann, wenn man mal etwas nachdenkt. Die Bodenbeschaffenheit in Kombination mit einer Hanglage erforderte eine Planabweichung um die Fundamente für unser Haus sicher zu erstellen. Wenngleich die zusätzlichen Kosten ärgerlich waren, bin ich froh, dass mir die Abweichungen plausibel erklärt werden konnten und ich nicht für jede Extra Baggerschaufel oder Meißelaktion kontaktiert wurde. Am Ende habe ich eine saubere und gut dokumentierte Leistung erhalten, die korrekt abgerechnet wurde.
Komplexe Situation auf mehreren Ebenen…


Das wird zu hart für den Bagger, so kann Bodenklasse 7 aussehen


Der Boden ist abgemeisselter massiver Fels, den hatte der Bodengutachter nicht gefundn, aber die Möglichkeit nicht ausgeschlossen.

gutachtenrechnung