Einstellung einer Zeitrafferkamera zum Hausaufbau

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S

splitti

Sobald ich Feedback aus dem Bereich der Zeitrafferfotografie habe, werde ich Euch ebenso informieren...

Versteht mich nicht falsch, ist es dann nicht nach Bauexperte generell ein Problem sogar nur ein Foto vom Haus zu machen, sobald auch nur ein Nachbar am Fenster oder im Garten steht. Noch schwieriger wird es wenn ich mit dem Camcorder im Sommer meine Kinder jage... Wer jetzt sagt, dass ist was anderes: auch da könnte ich Nachbarn z.B. Oben ohne mitfilmen im Hintergrund, am Fenster usw. Und für mich ist das Video was rein Privates... Und Zeitrafferfotograie ist nun mal auch etwas anderes als filmen oder fotografieren.

Ein Riesen Problem beim o.g. rechtlichen Beispiel mit der Webcam ist, dass diese zu 99% immer ins Internet streamen können von Haus aus, hier ist z.B. das veröffentlichen erst mal zu unterdrücken (habe selber so ein Teil im Einsatz).

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, momentan sehe ich aber eher Probleme als Lösungen!

Wer ist denn die besagte Yvonne und was kann Sie hier dazu beisteuern?

Zum Rechtsanwalt: dann brauchen wir aber auch einen, der genau mit Medien vertraut ist. Ich würde dem Urteil und der Diagnose meines Orthopäden nicht unbedingt trauen, wenn ich z.B. was am Auge habe
 
nathi

nathi

Es gibt in Deutschland immer noch die Panoramafreiheit, auch wenn sie stark unter Beschuss steht.
Wenn ich ein Haus fotografiere, dann sind irgendwelche Menschen auf dem Bild nur Beiwerk, was vollkommen uninteressant ist. So lange ich die Bilder nicht veröffentliche, darf ich sowieso fast alles fotografieren (außer besonders geschützte Bereiche).

Bei dem was ich hier so lese wünsche ich mir wieder einmal, Google hätte sich wegen Streetview auf einen Rechtsstreit eingelassen anstatt klein beizugeben...
 
D

DaLinux

Ich habe mir nun die §22, §23, §24 und §33 des KunstUrhG durch gelesen.
Hierbei geht es immer um die Verbreitung oder öffentlichen zur Schau Stellung von Aufnahmen. Keins der beiden Merkmale wurde von mir angesprochen, dies habe ich versucht mit den Worten "PRITAVE Zwecke" zu verdeutlichen. Falls dies nicht deutlich genug war, entschuldige ich mich hiermit.

Trotzdem bin ich weiter auf dem Standpunkt, dass ich den Aufbau meines Hauses, für private Zwecke filmen darf.

Bitte nehmt den folgenden Satz nicht so persönlich, wie ich ihn vielleicht formuliere.
Aber ich finde es Übel, dass sich immer wieder Menschen in das Leben oder Tun von anderen einmischen müssen, weil sie sich durch Hartz 4 Fernsehen, Whistleblower oder die Zeitung mit 4 Buchstaben anstacheln lassen, gegenüber ihren nächsten. Die letzte Diskussion über böse Drohnen der Nachbar, bei einem dementsprechenden Magazin schlägt genau in diese Kerbe und ich hatte erst das Vergnügen, mich mit einer äußerst unfreundlichen Person darüber zu unterhalten. Zum Glück hat die Polizei dem ein Ende gesetzt und hat mir einen schönen Tag und gute Aufnahmen gewünscht.

Wie gesagt, nichts für ungut. Mir geht die zu einseitig Berichterstattung der Medien einfach auf die Nerven und wie man an den Beiträgen in diesem Form sehen kann fruchtet sie auch schon zur Genüge.

Ich hoffe, ihr habt trotzdem einen schönen Abend!
 
Y

ypg

Aufnahmen, die man gar nicht machen darf, sind sehr eng gesteckt. Z.B. darf ich niemanden Fotografieren, der sich auf einem vor Blicken geschützten Bereich, auf seinem Grundstück (nackt) aufhält oder in sein Bad filmen.
Weiter gab es erst wieder etwas in den Nachrichten über ähnliches in der Presse zu lesen (Justizminister Maas schwächt Gesetzesentwurf zu Nacktbildern ab)
Nacktbilder wollen wir mal aus dieser Diskussion außen vornehmen - das Thema über das Recht am eigenen Bild ist schon zu komplex genug!

Wenn ich von meinem Grundstück, für PRIVATE Zwecke Bilder mache, spielt das Recht am eigenen Bild keine Rolle mehr.
Natürlich nicht - das Recht am eigenen Bild ist personenbezogen um impliziert das Verbreiten des Materials... Du kannst also alle Deine Pflänzchen im Garten ablichten

Ich dürfte z.B. mit einem Modellfluggerät über das Grundstück meines Nachbarn fliegen und die normal einzusehenden Bereiche filmen, wenn ich sie für rein private Zwecke mache.
Ein Modellflugzeug fliegen zu lassen ist erlaubt, aber eine Kamera an einer solchen Drohne wäre eine Heimlichkeit und verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.

Was bei privaten Bildern, eines Hausaufbaus an moralischen Bedenken zu beachten sind, überlasse ich dann lieber anderen. Ein Verbot oder eine Genehmigungspflicht sehe ich hierbei nicht.
Was hat denn jetzt die Moral damit zu tun? Lassen wir die erst mal außen vor.

Guten Tag,

Ich weiß nicht, woher Du Deine Wahrheit nimmst, denn diese Aussage stimmt nicht. Falls Du Hobbyfotograf bist, solltest Du Dich kundig machen, bevor Ärger droht. Ggfs. kann Yvonne hierzu auch etwas schreiben.
Guten Abend, ich bin Yvonne, verknote jeden Tag bei meiner Arbeit die StPO mit dem StGB... bin ausserdem gelernte Fotografin (die Gesetze haben sich aber in den Jahrzehnten etwas geändert), dennoch fotografiere ich für Kunden und wage es auch mal, einen Anwalt einzuschalten, wenn das Urheberrecht zu meinem Nachteil ignoriert wird.

Ein Film ist dem Foto gleichzusetzen.
Pauschal gibt es keine Antwort, ob richtig oder falsch. Es gibt die Gesetze, daran sollte man sich halten. Wenn es aber um ganz spezielle Situationen geht, sind diese auch oft Auslegungssache. Da spielt dann zB der Grund mit, warum man etwas filmt oder filmen möchte, dann auch das Wie (zB heimlich).

Man darf zB sein eigenes Grundstück filmen. Öffentlicher Raum nur, wenn kein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Wenn man Gesichter bzw Personen nicht identifizieren kann, ist kein Persönlichkeitsrecht angegriffen. ZB der Urlaubsfilm, da würde jetzt auch keiner eine Diskussion eröffnen. Oder die Geburtstagsfeier: die Aufnahmen sind nicht heimlich.
Aber wenn zB ich bei meiner Arbeit von Medien gefilmt werde (passiert), muss ich es dulden (öffentliches Interesse) - wenn eine Privatperson sich daneben stellt, bitte* ich ihn, es zu unterlassen. Wenn die Bitte* nicht greifen sollte, kann ich zivilrechtlich dagegen vorgehen. Das gilt also auch für Handwerker, die heimlich gefilmt werden.

*Und da bin ich beim Thema Anstand, das hier mehr greifen sollte, als irgendwelche Gesetze, die ich jetzt auch nicht alle parat habe, da es manchmal einfach lächerlich ist, sich auf Gesetze zu stützen.

Wenn eine Kamera offen aufgebaut wird (oder man die Kamera für Einzelaufnahmen in der Hand hält), hat der Handwerker da eine Wahl? Weiss er, WAS da gefilmt wird? WAS zu sehen ist? Wo dieses Material verbreitet wird? Nein.
Weisst Du, was Du noch mit diesen tollen Material alles machen willst? Nein.
Hat er eine Wahl, seine Arbeit abzubrechen? Nein, nicht wenn er keine Abmahnung kassieren will.
Du bringst ihn in eine einengende Situation, die ihm keine Option gibt.

Jetzt kommt die Zeitrafferkamera ins Spiel: noch relativ neu, für manche, die sich für Technik nicht interessieren, Neuland.
Hier hilft einfach Aufklärung: sprich mit den Handwerkern, zeige denen ein Beispielresultat, damit sie sich nicht vorgeführt fühlen. Eine Kiste Apfelschorle im nicht einsehbaren "Aufenthalts/Pausenraum" als Dank, ein Grillabend ....
Ich denke mittlerweile nicht mehr, dass man für solche Bildchen bzw Filmchen von jedem schriftlich eine Erlaubnis einholen muss, wenn es denn wirklich so ist, dass die Personen nicht zu erkennen sind.

Wenn ein Foto eines Handwerkers in einem Blog, Forum oder zB FB eingestellt wird, wird ein Schlichter/Richter nach einer Unterlassungsforderung abwägen, in welcher Situation der Handwerker fotografiert wurde: bei der normalen Tätigkeit reicht die Löschung, bei einer Zurschaustellung muss man mit einer Schadensersatzforderung rechnen. Aber zur Anklage werden die seltensten Fälle gebracht.

Behandle die anderen so wie Du selbst behandelt werden willst - hier mal ein schönes Beispiel.

So, das in aller Kürze. Ich hoffe, ich bin nicht ausgeschweift

Gruss Yvonne
 
Y

ypg

Es gibt in Deutschland immer noch die Panoramafreiheit, auch wenn sie stark unter Beschuss steht.
Nicht unter Beschuss - sie ist eingeschränkt! Wiki ist nicht immer richtig oder aktuell

Wenn ich ein Haus fotografiere, dann sind irgendwelche Menschen auf dem Bild nur Beiwerk, was vollkommen uninteressant ist. So lange ich die Bilder nicht veröffentliche, darf ich sowieso fast alles fotografieren (außer besonders geschützte Bereiche).
Das stimmt auch nicht. Die Panoramafreiheit bezieht sich auf öffentliche Gebäude und Bauwerke, sofern ich mich erinnere...
Wenn ich einen Wohnblock fotografiere, sind die Menschen nicht wichtig, wenn ich dieses Bild nicht verbreite. Richtig!
Es wäre eine Verletzung des höstpersönlichen Lebensbereiches, wenn Du so dicht an das Fenster einer Wohnung gehst, sodass die Person zu sehen ist. Dann greift §201a: (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Quelle: dejure.org

Was meinst Du: darf jemand Deine Mutter fotografieren oder filmen, wie sie jeden Tag zum Briefkasten geht? Auch wenn derjenige diese Aufnahmen nur für seine Zwecke benutzt und nicht verteilt?
Nur weil jemand vom Material nichts weiss, und sich nicht beklagen kann, ist es nicht gleich erlaubt
 
Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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