Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34

4,80 Stern(e) 11 Votes
K a t j a

K a t j a

Das Fachwerkhaus steht auf einem gemauerten Fundament, das über 200 Jahre alt ist. Bodenplatte würde ich das nicht nennen wollen.
Yippy. Das ist doch mal was anderes.
Tja, man könnte noch überlegen, ob man den Statiker dazu befragt, ob man es einfach zuschütten kann. Aber ich würde es glaub ich wegruppen.
 
Y

ypg

Das ist ja nix, das kann nicht sein, oder? @ypg Yvonne, hast Du auch solche Maße?
Ich habe (auch) die Circa-Maße von 3,50 x 7,50
Aber diese Gefängnismauer vor der Nase kann ich nicht ertragen.
Ich habe die Mauer abgerissen
IMG_1540.jpeg

Mich würde interessieren, ob es baurechtlich möglich ist, die Verbindung zwischen Denkmal und Haupthaus zu verlängern und Deine Terrasse damit ein Stockwerk höher auf das Dach zu setzen.
Ich kann mir vorstellen, dass das möglich ist, aber ich sehe den Sinn nicht, a) neben Nachbars Garten auf einem Podest zu sitzen und b) alle möglichen Zugänge vom OG aus zu ermöglichen. Du hast doch im Norden den erreichbaren Hang. Was also noch für eine Terrasse im IG zusätzlich?
Wenn der Hof schön gestaltet ist, z.B. gepflastert und große Töpfe den Sitzbereich einrahmen, könnte es echt schön sein:
Ja, das kann ich mir auch gut vorstellen. Inwiefern spielt Stellfläche für Autos bei Euch eine Rolle?
schwieriger-grundriss-grundstueck-denkmal-34-683126-1.jpeg

Der Blick in die gleiche Richtung hinter dem Haus. Offensichtlich wurde der Hang weggegraben für diesen Anbau.
Der Anbau scheint ein Souterrainkeller zu sein.
 
B

buttyhome

Manchmal kommt es anders.

Noch habe ich keine Antwort vom Bauamt, dafür aber eine erste Anhörung vom Denkmalamt. Offensichtlich soll der Grundriss mit Raumaufteilung und Geschossen auch unter Schutz gestellt werden. Damit wird das kleine Häuschen leider nicht mehr bewohnbar sein (bei einer Geschosshöhe von 2,05 Metern kann ich das leider auch nicht vermieten). Also werde ich es mit Minimalaufwand sanieren, vielleicht Hausanschlüsse, Waschküche, kleine Werkstatt oder so rein. Dafür kann ich jetzt den Neubau natürlich frei auf dem Grundstück platzieren, am besten in geschlossener Bauweise an die Nordseite ran, damit im Süden mehr Licht kommt.
Es ist wirklich schade, ich fand den Zusammenschluss von alter und neuer Bausubstanz richtig toll.
 
H

haydee

In Schweden hatten wir schön Unterkünfte gehabt mit niedriger Decke, hätte gesagt sogar unter 2 m. Wenn ich schon mit Absatzschuhen nicht durch die Türe kann oder an der Lampe hänge. War in der Bescheibung auch angegeben. Wir sind alle keine Riesen. Wäre vielleicht für dich irgendwann auch eine Alternative.

Kümmere dich um das Haupthaus. Übrigens Stellfläche für Reifen, Fahrräder, Kinderfuhrpark, Grill, Terrassenmöbel Schubkarren und Co braucht es auch. Ist doch viel hübscher als ein Gartenhäuschen aus dem Baumarkt.
 
11ant

11ant

Noch habe ich keine Antwort vom Bauamt, dafür aber eine erste Anhörung vom Denkmalamt. Offensichtlich soll der Grundriss mit Raumaufteilung und Geschossen auch unter Schutz gestellt werden. Damit wird das kleine Häuschen leider nicht mehr bewohnbar sein (bei einer Geschosshöhe von 2,05 Metern kann ich das leider auch nicht vermieten).
Da würde ich mal mit dem Bürgermeister sprechen und meinen Anwalt vorsorglich beim Denkmalamtsoberchef anrufen und fragen lassen ob die noch ganz bei Trost sind. Oder ist gar der Denkmalpfleger selber scharf auf das Grundstück ?
Sollen die sich die Zwergenhütte doch ins Freilichtmuseum beamen. Mäzen für ein wirtschaftlich unnützes Nebengebäude zu spielen, kann von einem Grunderwerber nicht verlangt werden. Behördliches Handeln hat sich dem Angemessenheitsgrundsatz zu unterwerfen, wir reden hier schließlich nicht von Mariä Grabtuch. Manchmal fragt man sich, ob die sich im Elfenbeinturm Asbestjoints drehen.
 
B

buttyhome

Da würde ich mal mit dem Bürgermeister sprechen und meinen Anwalt vorsorglich beim Denkmalamtsoberchef anrufen und fragen lassen ob die noch ganz bei Trost sind. Oder ist gar der Denkmalpfleger selber scharf auf das Grundstück ?
Sollen die sich die Zwergenhütte doch ins Freilichtmuseum beamen. Mäzen für ein wirtschaftlich unnützes Nebengebäude zu spielen, kann von einem Grunderwerber nicht verlangt werden. Behördliches Handeln hat sich dem Angemessenheitsgrundsatz zu unterwerfen, wir reden hier schließlich nicht von Mariä Grabtuch. Manchmal fragt man sich, ob die sich im Elfenbeinturm Asbestjoints drehen.
Wie gerne würde ich diesen Post als Antwort an die Denkmalbehörde schicken. Made my day! Möglicherweise würde danach konstruktives Arbeiten mit denen nicht mehr ganz so flüssig laufen.
 
Zuletzt aktualisiert 05.07.2025
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2483 Themen mit insgesamt 86387 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wert Grundstück und Bungalow B55 11
2Ist das Grundstück das richtige für uns? - Seite 215
3Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren - Seite 744
4Öffentlicher Parkplatz neben Grundstück kaufen. 17
5Grundstück nehmen oder warten und Risiko in kauf nehmen? - Seite 322
6Hausplatzierung auf Grundstück, Ideen gesucht - Seite 323
7Wer muss das Grundstück abstützen? - Seite 322
8Problem mit Schatten auf dem Grundstück...Einschätzung 12
9Was würdet Ihr auf dieses Grundstück bauen? 16
10Unbebaubares Grundstück nach Paragraph 34 ? - Seite 213
11Grundstück erweitern 11
12Ausrichtung der Räume bei Nord-Ost Grundstück - Seite 322
13Reservierung Grundstück 17
14Hausplatzierung auf kleinem 448m² Grundstück - Seite 356
15Bauen auf dem Grundstück der Eltern - Seite 212
16Nachbar macht sich auf Grundstück breit - Seite 232
17Platzierung Haus und Garage auf Grundstück 12
18Ferngasleitung auf dem Grundstück 16
19Grundstück an Bundesstraße, Lärm? - Seite 212
20Hausbau auf schmalen Grundstück? 3-Familienhaus besteht schon - Seite 256

Oben