Warum gehen die Baupreise nicht runter?

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xMisterDx

(...)
Das wird die FDP und die CDU wohl nicht mitmachen. aber ist auch völlig egal. Der Sozialstaat ist am Ende!
So dumm kann die FDP nicht sein, in der aktuellen Situation Neuwahlen zu provozieren.
Es sei denn Lindner will seine letzten politischen 5 Minuten dazu nutzen, seine Unterschrift unter einen Koalitionsvertrag mit den Rassisten zu setzen.
 
B

Buchsbaum

Mach dir doch nichts vor. Die Regierung ist am Ende. die Klimatransformation nicht finanzierbar. Die FDP wird nicht wieder in den Bundestag einziehen und die AfD dürfte Richtung 30 Prozent marschieren. Plus Minus halt.

Es wird nun sehr schmerzhaft werden und die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands steht auf dem Spiel. Es wird sehr unschöne Szenen geben.
Wir haben die Wahl zwischen Pest und Cholera. Schwere Einschnitte im Sozialsystem oder Druckerpresse mit verheerender Inflation.
Ich tendiere eher zu letzteren. Das sich eine wie auch immer geartete neue Regierung zu sozialen Einschnitten durchringen kann bezweifel ich. Der innere Frieden Deutschlands wäre extrem gefährdet.

Es bleibt spannend.
 
B

Buchsbaum

Antrag vom 26.01.2022 der AfD Fraktion im Deutschen Bundestag Drucksache 20/488.


Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 verstößt in geradezu offensichtlicher Weise gegen zentrale, verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze des Haushaltsrechts. Das hat auch die Anhörung des Haushaltsausschusses am 10. Januar 2022 ergeben.

Mehrheitlich kamen dort die juristischen Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass der zweite Nachtragshaushalt 2021 vom Grundgesetz nicht gedeckt sei. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind im Einzelnen wie folgt: 1. Der zweite Nachtragshaushalt 2021 wird erst im Jahr 2022 verabschiedet. Zwar wurde dem Wortlaut von § 33 BHO durch die Einbringung im Jahr 2021 genüge getan, doch ist die Rechtsliteratur fast einhellig der Meinung, dass § 33 BHO verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass ein Nachtragsentwurf bis zum Jahresende parlamentarisch beschlossen sein muss.1 Dies folgt aus dem Verfassungsgrundsatz der Jährlichkeit (Art. 110 Abs. 2 GG) und dem Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit (§ 11 BHO). Insbesondere bei neu geschaffenen Stellen, die faktisch erst 2022 besetzt werden können, ist nicht einzusehen, wie diese Teil des Haushaltsplans 2021 sein können.


Genau so sieht es das BVerG auch. Eine Laienspielgruppe.
 
H

HungrigerHugo

Beim derzeitigen Stand, nämlich dass der Bundesregierung zig Milliarden EUR fehlen, können bereits erteilte Zusagen gar nicht ihre Gültigkeit behalten.
Dankschreiben kann man an einen oder mehrere der 197 Unionsabgeordneten richten, die in Karlsruhe geklagt haben.
Das ist Quatsch. Es werden aktuell noch täglich zig tausend Euro an Förderungen ausgezahlt.

Die Union ist ja für vieles verantwortlich, aber dafür ist der Kanzlerdarsteller und sein Kasperletheater verantwortlich.
 
Zuletzt aktualisiert 01.06.2024
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