Bank will Miteigentum am Grundstück - Erfahrungen?

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J

Jurassic135

Ich bin schockiert, dass die Frau das mitmacht. Ihre eigenen Finanzen hat sie wohl eher nicht so gut im Überblick, wenn sie freiwillig dem Mann an ihrer Seite ein unverzinstes Darlehen gibt und hofft, dass sie im Falle der Trennung wenigstens dieses Geld zurück bekommt - oder sie hat so viel, dass es ihr egal ist.

(Was passiert eigentlich, wenn aus irgendwelchen Gründen der Wert des Hauses sinkt und er gar nicht mehr das zurückzahlen kann, was sie reingesteckt hat?)

Noch dazu wohnt sie ja auch darin. Das heißt, sie wird es sehr wahrscheinlich auch: Putzen, pflegen, gestalten, sich kümmern. Auch das trägt zum Werterhalt bei. Wie wird das im Falle einer Trennung vergütet?

Sollten dann noch Kinder dazu kommen und sie in einer Elternzeit finanziell weniger beitragen können, dafür kostenlos die Aufgaben einer Köchin, Haushälterin, Kinderfrau und sonstige Angelegenheiten rund ums Haus übernehmen, wird es richtig übel.

Solche Konstrukte sind mit ein Grund, warum so viele Frauen in der Altersarmut landen: Da wird das eigene Geld gutgläubig ohne Zins in das Haus des Mannes gesteckt, ohne echte Absicherung.
 
mayglow

mayglow

Wenn ich das richtig versteh, dann geht's ja irwie beim Kredit um 40% der Hausbausumme und Grundstück ist auch schon bezahlt (was je nachdem wo man wohnt, ja auch einiges ausmachen kann). Also sagen wir mal, Grundstück war günstig und wir haben irwie was, 30% Beleihungsauslauf (vermutlich eher weniger, weil Grundstück mehr ausmacht). Wenn die Partnerin sich hälftig am Kredit beteiligt, sind das also so 15% Beteiligung an den Gesamtkosten? Wie gesagt, je nach Grundstück eventuell auch noch deultich weniger (wenn das Grundstück genauso teuer wies Haus ist, was es ja durchaus in manchen Regionen gibt, dann sind wir bei 10%). Ich kann ein bisschen verstehen, wenn man da erstmal dachte "das regeln wir anderweitig" oder sie das auch eher als "das ist halt meine Miete" rechnet.

Ansonsten hab ich mich gefragt, ob's da ggf auch allgemein Schwierigkeiten für die Bank geben kann, wenn ihr gleichberechtigt im Kredit steht, aber die Sicherheiten nur einer der beiden Personen gehört. Also effektiv ist ja dann bei deiner Partnerin "nichts zu holen". Ich meine letztlich wird ja die Grundschuld eingetragen, insofern vielleicht auch nicht so relevant, aber ich hatte mich schon gefragt, ob es da irgendwie Schwierigkeiten geben kann. (Keine Ahnung)
 
C

CC35BS38

Noch etwas was abseits von Wertverlust bei der Rückzahlvariante schlecht ist: Sie unterschreibt, also haftet sie allein nicht für die halbe Summe sondern für die ganze. Wenn er durchbrennt und nicht mehr greifbar ist will die Bank alles von ihr. Und nicht nur die Hälfte die sie rückgezahlt bekäme. Dieses Risiko ist enorm, sie haftet komplett für einen Kredit an etwas dass ihr zu 0% gehört. Finanzier allein, irgendeine Bank wird es schon mitmachen (kannst auch mal grobe Zahlen angeben) und sie zahlt Hälfte Zinsen + Hälfte Nebenkosten + 100€. Da sind beide gut weg ist.
 
kati1337

kati1337

Wenn ich das richtig versteh, dann geht's ja irwie beim Kredit um 40% der Hausbausumme und Grundstück ist auch schon bezahlt (was je nachdem wo man wohnt, ja auch einiges ausmachen kann). Also sagen wir mal, Grundstück war günstig und wir haben irwie was, 30% Beleihungsauslauf (vermutlich eher weniger, weil Grundstück mehr ausmacht). Wenn die Partnerin sich hälftig am Kredit beteiligt, sind das also so 15% Beteiligung an den Gesamtkosten? Wie gesagt, je nach Grundstück eventuell auch noch deultich weniger (wenn das Grundstück genauso teuer wies Haus ist, was es ja durchaus in manchen Regionen gibt, dann sind wir bei 10%). Ich kann ein bisschen verstehen, wenn man da erstmal dachte "das regeln wir anderweitig" oder sie das auch eher als "das ist halt meine Miete" rechnet.

Ansonsten hab ich mich gefragt, ob's da ggf auch allgemein Schwierigkeiten für die Bank geben kann, wenn ihr gleichberechtigt im Kredit steht, aber die Sicherheiten nur einer der beiden Personen gehört. Also effektiv ist ja dann bei deiner Partnerin "nichts zu holen". Ich meine letztlich wird ja die Grundschuld eingetragen, insofern vielleicht auch nicht so relevant, aber ich hatte mich schon gefragt, ob es da irgendwie Schwierigkeiten geben kann. (Keine Ahnung)
Ich hab' das auch gedacht, aber wenn's bei den konkreten Zahlen um verhältnismäßig kleine Summen ginge, warum würde er sie überhaupt in den Kreditvertrag holen wollen? Falls er wirklich Grundstück UND 60% Eigenkapital vom BVH hätte, dann bräuchte er doch die Partnerin nicht als relevante Sicherheit? Ich hatte angenommen in den 60% steckt das Grundstück schon mit drin.
Wie dem auch sei, in den Regionen wo die Grundstücke teuer sind, sind auch die Bauten teuer. Da können auch 40% noch sehr viel Geld sein. Deutlich mehr, als ich mir einen Kredit aufhalsen würde, der nicht abgesichert ist.
 
K

KarstenausNRW

Ansonsten hab ich mich gefragt, ob's da ggf auch allgemein Schwierigkeiten für die Bank geben kann, wenn ihr gleichberechtigt im Kredit steht, aber die Sicherheiten nur einer der beiden Personen gehört. Also effektiv ist ja dann bei deiner Partnerin "nichts zu holen". Ich meine letztlich wird ja die Grundschuld eingetragen, insofern vielleicht auch nicht so relevant, aber ich hatte mich schon gefragt, ob es da irgendwie Schwierigkeiten geben kann. (Keine Ahnung)
Nein. Rechtlich ist das völlig sauber und es gibt keinerlei Schwierigkeiten.
Moralisch ok? Ist ne andere Frage und zwischen den Kreditnehmer zu klären, da ist die Bank raus.
Wie dem auch sei, in den Regionen wo die Grundstücke teuer sind, sind auch die Bauten teuer. Da können auch 40% noch sehr viel Geld sein. Deutlich mehr, als ich mir einen Kredit aufhalsen würde, der nicht abgesichert ist.
Wenn das Grundstück statt T€ 150 dann also T€ 450 wert wäre, verdreifachen sich aber die Baukosten nicht. Sie bleiben halbwegs gleich oder vielleicht 5% mehr.
Dann würde sich aber umso mehr die Frage stellen, wofür die Partnerin dann haften soll, wenn der Eigenkapital-Einsatz alleine beim Grundstück schon exorbitant hoch ist.
 
Tassimat

Tassimat

Begründung: die Partnerin wäre ansonsten benachteiligt.
Ich würde gerne vertraglich vereinbaren dass ich dasGeld dass von ihr eingezahlt wurde an sie ausgezahlt wird im Falle der Scheidung.
Seid ihr verheirtet oder nicht?

Wenn ihr verheiratet seid, dann sind die Besitzstände im Grundbuch aus finanzieller Sicht irrelevant.
Bei Scheidung zählt nur das jeweilige Anfangsvermögen und das Endvermögen. Die Differenz wird ausgeglichen. Das berücksichtigt auch perfekt, wer wieviel Geld und Grundstücke in die Ehe vorab eingebracht hat. Die Zugewinngemeinschaft halte ich nach wie vor für äußerst gerecht.

Der einzige Unterschied mit dem Grundbuch ist, das im Fall der Trennung sehr einfach geklärt ist, wer das Haus behalten darf und natürlich auszahlen muss. Man könnte sogar die Frau zu 100% dort eintragen. Wäre auch super, um Scheidungsstreitigkeiten zu minimieren. Der einzige Pferdefuß ist: Ohne Grundbucheintrag kann man im Fall der Trennung übers Ohr gehauen werden, wenn der Wert des Hauses kleingetrickst wird. Man gibt dann doch viele Handlungsoptionen auf.
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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