Aber um aufs Thema zurück zu kommen: In unserem Vertrag ist definiert dass wir eine Abnahme vom Gewerk machen müssen.
Wenn das so in deinem Vertrag definiert ist, sieht es leider schlecht für dich aus, da du irgendwo vorher geschrieben hast, dass du dem jeweiligen Fachunternehmen (Gewerk) eine Abnahme unterschrieben hast.
Damit ist die Umsatzsteuer definitiv mit dieser Abnahme entstanden, da hier von Teilleistungen auszugehen ist.
Nur wenn du mit Abnahme des Gewerkes das ganze Haus meinst, sieht die Sache anders aus.
Interessant wäre hierzu aber noch, was bezüglich der Gewährleistung vereinbart wurde. Wenn hier der Gefahrenübergang mit der Abnahme vom jeweiligen Fachunternehmen erfolgt ist, deutet dies auch auf wirksame Teilleistungen hin.