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nordanney
Keine Mängel, nur Mängelchen - die nur der Profi gefunden hat und Dir noch nicht einmal aufgefallen sind. Abklopfen und neu machen ist unverhältnismäßig. Höchstens für die Ablage der Dusche.Mängel, gefunden
Keine Mängel, nur Mängelchen - die nur der Profi gefunden hat und Dir noch nicht einmal aufgefallen sind. Abklopfen und neu machen ist unverhältnismäßig. Höchstens für die Ablage der Dusche.Mängel, gefunden
In so einem Fall ist der Fliesenleger in der Pflicht entsprechend Bedenken anzumelden. Dann kann der Bauherr entweder das Vorgewerk noch einmal antreten lassen, oder den Fliesenleger punktuell von der Haftung freistellen.Wie seht ihr das eigentlich, falls der Unterbau schon nicht in der Waage war? Vermutlich hat ja auch niemand beim Beauftragen darauf hingewiesen, dass der Fliesenleger sowas ausgleichen soll...?