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A

Alex85

Scheint so, hier mal für NRW
Landesbauordnung NorDeutsche Reihenhausein-Westfalen (Bauordnung NRW)
§ 36 Treppen
(6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.

Aber

(8) Auf Handläufe und Geländer kann, insbesondere bei Treppen bis zu fünf Stufen, verzichtet werden, wenn wegen der Verkehrssicherheit auch unter Berücksichtigung der Belange Behinderter oder alter Menschen Bedenken nicht bestehen.
 
S

Steffi33

Gern poste auch ich unseren aktuellen Bautenstand... zu sehen ist der Feinputz. Dieser wird noch im endgültigen Farbton gestrichen.. wir wissen leider noch nicht, welcher Ton es werden soll.. sind noch auf der Suche. Ich muss auch immer wieder unsere Handwerker loben... die machen ihre Sache wirklich gut.. geben sich richtig Mühe. Wir freuen uns jedes mal über die neuen Fortschritte. LG Steffi.

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MarcWen

MarcWen

Das hier ist ein Einfamilienhaus
Aha und da sind Menschen mit Handicap ausgeschlossen?

Der Kelch geht solange zum Brunnen bis er bricht. Dann ist das Geschrei groß. Meine Eltern hatten im Winter so Antirutschmatten auf den Stufen liegen. Als mein Vater mal unbedacht zum Briefkasten wollte hat es ihn entschärft. Zum Glück nichts gebrochen, aber das Gesäß schwarz. Im Frühjahr war ein Handlauf dran.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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