Bauvertrag vor Finanzierung

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M

Michika

Will mit der selben Firma bauen und habe das gleiche Problem.
Die wollen das ich ein Bauwerkvertrag unterschreibe damit er mir alles für die Bank aushändigt und mein gewünschtes Grundstück reserviert.

Die Frage ist was soll ich machen? Angeblich habe ich ein kostenloses Rücktrittsrecht wenn ich keine Finanzierung bekomme. Aber was ist wenn das Grundstück plötzlich weg ist? Das gehört ja nicht selbst der Baufirma sondern nem Makler. Im Vertrag steht nixnvon diesem Grundstück. Ich nehme mal an dann bin ich wohl verpflichtet ein anderes Grundstück zu suchen.
Dann behauptet er der Vertrag ist nur vorläufig und Word bei Genehmigung des Kredits abgeändert ...Kann sowas sein?
 
P

Payday

du kannst doch einen vertrag mit genau den Grundstück unterschreiben. ne Klausel rein, das der vertrag nichtig ist ohne genau den einen Grundstück und gut ist. wichtig hierbei ist, das das Grundstück exakt benannt wird (zb Flurstück/ Karte/Grundstücksnummer usw, damit es am ende keinen Rechtsstreit gibt.

sobald einen irgendwas koscher vorkommt direkt sagen und beim leisesten kontern ne andere Firma suchen. nicht breitlabbern lassen. wenn die das so meinen können die das auch in den vertrag packen. windige Verträge garantierten auch windige bauten, falls denn überhaupt je was aufgestellt wird
 
V

Voki1

1. Vertragsentwurf durch einen a) Bausachverständigen (zum Beispiel beim Bauherren-Schutzbund) und b) durch einen Rechtsanwalt (wegen Formulierung Rücktrittsrecht) prüfen lassen.

2. Wenn a) + b) im Grunde grünes Licht geben, dann dürfte nicht viel gegen eine Unterzeichnung sprechen.

3. Gibt es kein grünes Licht von a) ODER b), dann den Vertrag nicht unterschreiben, auch wenn das Grundstück (welches dem Makler natürlich nicht gehört) dann weg ist.

Lasst Euch nicht immer mit den gleichen Zoten ködern. Da kommt nicht in den nächsten 15 Minuten eine Schar Interessenten aus dem Gebüsch gehoppelt. Und wenn doch, dann weitersuchen, aber nicht einen Vertrag unterzeichnen, dessen Tragweite Ihr nicht abschätzen könnt.
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

Will mit der selben Firma bauen und habe das gleiche Problem.
Ich weiß ja nicht welchen Anbieter Du meinst ...

Aber was ist wenn das Grundstück plötzlich weg ist? Das gehört ja nicht selbst der Baufirma sondern nem Makler. Im Vertrag steht nixnvon diesem Grundstück.
Ich gebe dabei eines zu bedenken ...

... es gibt eine Gruppe von Anbietern - alle unter einem Dach als Töchter vereint - deren Verkäufer sind angehalten, täglich durch das Netz zu gehen und freie, wie maklergebundene Grundstücke mit ihren Häusern zu bewerben. Das primäre Ziel - den Werkvertrag zu schließen, dürfte sich auch dem Laien erschließen. Der Haken am Ganzen: das werbende Unternehmer hat keinen Zugriff auf das, auf diese Art, beworbene Grundstück; der Makler mit Alleinauftrag/private Verkäufer wird immer den 1. solventen Käufer zum Notar schicken und das muß nicht notwendigerweise der vertraggebundene, potenzielle Bauherr sein.

Ist das kostenlose Rücktrittsrecht dann nicht glasklar an ein Grundstück "x" gebunden, nicht alle Fakten formuliert, daß tatsächlich kostenlos vom Vertrag zurückgetreten werden kann (siehe Volker´s Beitrag), hat der so gelockte Bauherr einen Partner für´s Leben gewonnen ... in aller Konsequenz!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
M

Michika

Hi,
Danke für die Antworten.
Hab den Vertrag jetzt dem Anwalt gegeben. Vermutlich mal schauen was raus kommt, aber eins ist sicher, ich werde ne Sondervereinbarung verlangen das ich das Haus nur auf diesen einem Grundstück bauen werde. Bin mal gespannt ob die das akzeptieren.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

grundsätzlich halte ich gar nichts davon, einen Vertrag für ein Haus zu unterschreiben, wenn ich noch nicht Eigentümer des Grundstücks bin oder zumindest eine schriftliche Zusage vom Grundstückseigentümer (nicht vom Makler oder vom Hausverkäufer) für den Verkauf an mich habe.

Rücktrittsrecht ist schön und gut, wird aber meist an Bedingungen gekoppelt, die im Zweifel richtig Geld kosten können.

Hat Dich der Hausverkäufer denn wenigstens darauf hingewiesen, dass Du bei dieser Vertragskonstruktion, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Grunderwerbsteuer für Grundstück und Gebäude bezahlen musst (Kopplungsgeschäft)?

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 15.06.2024
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