ᐅ Bauvertrag vor Finanzierung
Erstellt am: 02.07.2015 10:23
nenni06 02.07.2015 10:23
Hallo Zusammen,
leider habe ich keinen passenden bestehenden Thread dafür gefunden.
Ich möchte ein Haus bauen. Um das Grundstück und die Finanzierung möchte ich mich selbst kümmern.
Nun soll ich einen Bauwerkvertrag unterschreiben. Jedoch steht die Finanzierung noch nicht final. Es gibt zwar ein Rücktrittsrecht, wenn die Baufinanzierung nicht klappt, aber da ist mir einiges nicht klar.
Es steht dort:
"Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom
Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn für ihn nicht die Möglichkeit besteht, ein
Baufinanzierungsdarlehen für die Durchführung des Bauwerkvertrages zu erhalten"
und weiter
"Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn feststeht, dass das vom Auftraggeber für die
Errichtung des bestellten Bauwerks benötigte Baufinanzierungsdarlehen und/ oder
Fördermitteldarlehen nicht gewährt werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich
insoweit, ein Baufinanzierungsdarlehen in angemessener Höhe bei einem anerkannten
Kreditinstitut seiner Wahl zu beantragen. Erteilt das ausgewählte Kreditinstitut eine
Kreditabsage, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Antrag auf Gewährung der
benötigten Baufinanzierung bei anderen Kreditinstituten zu stellen. Ferner hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer im Falle der Erteilung einer ersten Kreditabsage
Gelegenheit zu geben, die Finanzierungsmöglichkeiten durch den Finanzierungsservice
des Auftragnehmers zu prüfen und dem Auftraggeber ein Baufinanzierungsdarlehen in
angemessener Höhe und zu marktüblichen Konditionen bei einem anerkannten
Kreditinstitut zu vermitteln. Der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, dem
Finanzierungsservice vom Auftragnehmer vollständig und richtig Auskunft über seine
Vermögensverhältnisse zu geben und alles zu tun, um eine positive Kreditentscheidung
zu ermöglichen.
Liegen mindestens drei Kreditabsagen anerkannter Kreditinstitute vor und ist auch der
Finanzierungsservice des Auftragnehmers trotz vollständiger Auskunft über die
Vermögensverhältnisses des Auftraggebers und dessen Unterstützung nicht in der
Lage, die Erteilung des benötigten Baufinanzierungsdarlehens zu vermitteln, steht damit
fest, dass ein Baufinanzierungsdarlehen nicht gewährt werden kann."
Was heißt denn genau, dass für mich nicht die Möglichkeit einer Baufinanzierung besteht. Mal angenommen, dass ich für mich ausgerechnet habe, dass ich eine monatliche Rate von 1000 Euro zahlen kann. Angenommen im Laufe der Finanzierung stellt sich heraus, dass eine Finanzierung möglich ist, aber nur zu einer monatlichen Rate von 1500 Euro. Dann würde eine Finanzierung ja möglich sein aber nicht mit meiner Wunschrate und somit nicht für durchführbar.
Greift dann die Rücktrittsklausel?
Kann da jemand Auskunft geben?
Gruß
nenni06
leider habe ich keinen passenden bestehenden Thread dafür gefunden.
Ich möchte ein Haus bauen. Um das Grundstück und die Finanzierung möchte ich mich selbst kümmern.
Nun soll ich einen Bauwerkvertrag unterschreiben. Jedoch steht die Finanzierung noch nicht final. Es gibt zwar ein Rücktrittsrecht, wenn die Baufinanzierung nicht klappt, aber da ist mir einiges nicht klar.
Es steht dort:
"Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom
Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn für ihn nicht die Möglichkeit besteht, ein
Baufinanzierungsdarlehen für die Durchführung des Bauwerkvertrages zu erhalten"
und weiter
"Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn feststeht, dass das vom Auftraggeber für die
Errichtung des bestellten Bauwerks benötigte Baufinanzierungsdarlehen und/ oder
Fördermitteldarlehen nicht gewährt werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich
insoweit, ein Baufinanzierungsdarlehen in angemessener Höhe bei einem anerkannten
Kreditinstitut seiner Wahl zu beantragen. Erteilt das ausgewählte Kreditinstitut eine
Kreditabsage, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Antrag auf Gewährung der
benötigten Baufinanzierung bei anderen Kreditinstituten zu stellen. Ferner hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer im Falle der Erteilung einer ersten Kreditabsage
Gelegenheit zu geben, die Finanzierungsmöglichkeiten durch den Finanzierungsservice
des Auftragnehmers zu prüfen und dem Auftraggeber ein Baufinanzierungsdarlehen in
angemessener Höhe und zu marktüblichen Konditionen bei einem anerkannten
Kreditinstitut zu vermitteln. Der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, dem
Finanzierungsservice vom Auftragnehmer vollständig und richtig Auskunft über seine
Vermögensverhältnisse zu geben und alles zu tun, um eine positive Kreditentscheidung
zu ermöglichen.
Liegen mindestens drei Kreditabsagen anerkannter Kreditinstitute vor und ist auch der
Finanzierungsservice des Auftragnehmers trotz vollständiger Auskunft über die
Vermögensverhältnisses des Auftraggebers und dessen Unterstützung nicht in der
Lage, die Erteilung des benötigten Baufinanzierungsdarlehens zu vermitteln, steht damit
fest, dass ein Baufinanzierungsdarlehen nicht gewährt werden kann."
Was heißt denn genau, dass für mich nicht die Möglichkeit einer Baufinanzierung besteht. Mal angenommen, dass ich für mich ausgerechnet habe, dass ich eine monatliche Rate von 1000 Euro zahlen kann. Angenommen im Laufe der Finanzierung stellt sich heraus, dass eine Finanzierung möglich ist, aber nur zu einer monatlichen Rate von 1500 Euro. Dann würde eine Finanzierung ja möglich sein aber nicht mit meiner Wunschrate und somit nicht für durchführbar.
Greift dann die Rücktrittsklausel?
Kann da jemand Auskunft geben?
Gruß
nenni06
Bauexperte 02.07.2015 10:39
Hallo,
Grüße, Bauexperte
nenni06 schrieb:Zu welchem Zweck, wenn doch die Voraussetzungen der Bebaubarkeit eines Grundstückes "x" nicht vorliegen? nicht jedes Haus darf gleichermaßen auf jedem Grundstück errichtet werden. Für den "geschenkten" Opel oder die Betonsandwichteile namens Keller zum Schnäppchenpreis vielleicht? Eine anstehende Preiserhöhung oder die sich in 2016 verändernden Bedingungen zum KfW können schlecht den Grund für einen Werkvertrag ohne Bezug Grundstück liefern.
Ich möchte ein Haus bauen. Um das Grundstück und die Finanzierung möchte ich mich selbst kümmern.
Nun soll ich einen Bauwerkvertrag unterschreiben.
nenni06 schrieb:Nein, denn Deine Wunschrate zählt nicht, einzig die Realisierbarkeit einer Finanzierung, in welcher tragfähigen Höhe auch immer
Greift dann die Rücktrittsklausel?
Grüße, Bauexperte
nenni06 02.07.2015 10:58
Hallo,
danke schon mal für die Antwort. Aber das ist es doch total risikoreich im Vorhinein einen Bauvertrag zu unterschreiben oder nicht?
Das Grundstück soll geeignet sein und laut Bebauungsplan darf dieses Haus auch dort gebaut werden können. Würde vorher auch noch einen Bodengutachter beauftragen um ein Gutachten zu erstellen.
Wie soll ich mich am Besten verhalten? Irgendwelche Tipps?
Gruß
danke schon mal für die Antwort. Aber das ist es doch total risikoreich im Vorhinein einen Bauvertrag zu unterschreiben oder nicht?
Das Grundstück soll geeignet sein und laut Bebauungsplan darf dieses Haus auch dort gebaut werden können. Würde vorher auch noch einen Bodengutachter beauftragen um ein Gutachten zu erstellen.
Wie soll ich mich am Besten verhalten? Irgendwelche Tipps?
Gruß
Bauexperte 02.07.2015 11:34
Hallo,
Grüße, Bauexperte
nenni06 schrieb:Aus Sicht des Verkäufers nicht
danke schon mal für die Antwort. Aber das ist es doch total risikoreich im Vorhinein einen Bauvertrag zu unterschreiben oder nicht?
nenni06 schrieb:Gibt es doch bereits ein Grundstück? Du hast doch geschrieben, daß Du Dich darum kümmern willst?
Das Grundstück soll geeignet sein und laut Bebauungsplan darf dieses Haus auch dort gebaut werden können. Würde vorher auch noch einen Bodengutachter beauftragen um ein Gutachten zu erstellen.
Grüße, Bauexperte
nenni06 02.07.2015 11:45
Hallo,
ja das hatte ich wohl nicht richtig ausgedrückt. Es gibt bereits ein Grundstück. Ich habe dies bereits reserviert.
Ich würde jetzt gerne einen Bodengutachter schicken.
Kann ich dieses Bodengutachten dann dem Bauträger schicken, damit dieser klar sagt, dass dieses Haus dort gebaut werden kann? Es könnte ja auch noch sein, dass der Bauträger dann feststellt, dass dort noch Bodenmaterial abgetragen werden muss usw.. All diese Dinge sind ja essenziell für die Bestimmung des Gesamtaufwands.
Zudem benötige ich ja auch die genaue Nutzflächenaufstellung vom Bauträger für den Finanzierer. Habe nur die Befürchtung, dass ich diese Dokumente, die ich für die Finanzierung benötige, nicht erhalte solange ich keinen Bauwerkvertrag unterschrieben habe. Zudem benötige ich ja auch eine genaue Kalkulation vomBauträger zum Haus für den Finanzierer bevor dieser die Finanzierung bestätigt oder nicht. Möchte ja den Bauvertrag erst unterschreiben, wenn die Finanzierung steht um nicht irgendwelche horrenden Finanzierungsraten annehmen zu müssen oder eine Vertragsstrafe von 10% zahlen zu müssen.
Ich würde ja den Bauvertrag unterschreiben, aber nachher kommt bei der Finanzierung doch raus, dass ich eine viel höhere Rate zahlen muss als ursprünglich angenommen. Da sehe ich die große Gefahr.
Hat jemand Tipps zur Vorgehensweise?
Gruß
ja das hatte ich wohl nicht richtig ausgedrückt. Es gibt bereits ein Grundstück. Ich habe dies bereits reserviert.
Ich würde jetzt gerne einen Bodengutachter schicken.
Kann ich dieses Bodengutachten dann dem Bauträger schicken, damit dieser klar sagt, dass dieses Haus dort gebaut werden kann? Es könnte ja auch noch sein, dass der Bauträger dann feststellt, dass dort noch Bodenmaterial abgetragen werden muss usw.. All diese Dinge sind ja essenziell für die Bestimmung des Gesamtaufwands.
Zudem benötige ich ja auch die genaue Nutzflächenaufstellung vom Bauträger für den Finanzierer. Habe nur die Befürchtung, dass ich diese Dokumente, die ich für die Finanzierung benötige, nicht erhalte solange ich keinen Bauwerkvertrag unterschrieben habe. Zudem benötige ich ja auch eine genaue Kalkulation vomBauträger zum Haus für den Finanzierer bevor dieser die Finanzierung bestätigt oder nicht. Möchte ja den Bauvertrag erst unterschreiben, wenn die Finanzierung steht um nicht irgendwelche horrenden Finanzierungsraten annehmen zu müssen oder eine Vertragsstrafe von 10% zahlen zu müssen.
Ich würde ja den Bauvertrag unterschreiben, aber nachher kommt bei der Finanzierung doch raus, dass ich eine viel höhere Rate zahlen muss als ursprünglich angenommen. Da sehe ich die große Gefahr.
Hat jemand Tipps zur Vorgehensweise?
Gruß
Bauexperte 02.07.2015 11:59
Hallo,
vorweg: wenn Du Dir das Grundstück selbst gesucht hast, baust Du später nicht mit einem Bauträger, sondern einem Generalübernehmer
Jeder gute Finanzierer kann Dir auch ohne Werkvertrag Dein Limit nennen und somit eine vernünftige Belastung errechnen. Dazu reicht in aller Regel das schriftliche Angebot sowie die Baubeschreibung des favorisierten Anbieters. Wenn nicht, würde ich den Finanzierer wechseln
Du hast doch alle Voraussetzungen zu einem guten Gelingen auf Deiner Seite, da würde ich mich doch nicht - ohne Not - in eine eventuelle Zwangslage bringen
Grüße, Bauexperte
vorweg: wenn Du Dir das Grundstück selbst gesucht hast, baust Du später nicht mit einem Bauträger, sondern einem Generalübernehmer
nenni06 schrieb:Wenn er mitspielt: klar.
Kann ich dieses Bodengutachten dann dem Bauträger schicken, damit dieser klar sagt, dass dieses Haus dort gebaut werden kann?
nenni06 schrieb:Es gibt bestimmte Dinge, welche ich auch erst nach Unterschrift unter den Werkvertrag liefere; in wenigen Ausnahmen auch vorher.
Zudem benötige ich ja auch die genaue Nutzflächenaufstellung vom Bauträger für den Finanzierer. Habe nur die Befürchtung, dass ich diese Dokumente, die ich für die Finanzierung benötige, nicht erhalte solange ich keinen Bauwerkvertrag unterschrieben habe. Zudem benötige ich ja auch eine genaue Kalkulation vom Bauträger zum Haus für den Finanzierer bevor dieser die Finanzierung bestätigt oder nicht. Möchte ja den Bauvertrag erst unterschreiben, wenn die Finanzierung steht um nicht irgendwelche horrenden Finanzierungsraten annehmen zu müssen oder eine Vertragsstrafe von 10% zahlen zu müssen.
Jeder gute Finanzierer kann Dir auch ohne Werkvertrag Dein Limit nennen und somit eine vernünftige Belastung errechnen. Dazu reicht in aller Regel das schriftliche Angebot sowie die Baubeschreibung des favorisierten Anbieters. Wenn nicht, würde ich den Finanzierer wechseln
nenni06 schrieb:Ich verstehe immer noch nicht, weshalb Du so wild darauf bist, einen Werkvertrag ohne Not zu unterschreiben?
Ich würde ja den Bauvertrag unterschreiben, aber nachher kommt bei der Finanzierung doch raus, dass ich eine viel höhere Rate zahlen muss als ursprünglich angenommen. Da sehe ich die große Gefahr.
Du hast doch alle Voraussetzungen zu einem guten Gelingen auf Deiner Seite, da würde ich mich doch nicht - ohne Not - in eine eventuelle Zwangslage bringen
Grüße, Bauexperte
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