Bau des PKW-Stellplatzes

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A

Altai

Vielen Dank für die fundierte Auskunft!

Genau das ist jetzt dein Problem. Die Bauvorlagen sind zu schwammig. Ich vermute, dein Entwurfsverfasser hat die Stellplätze ohne Höhenangaben in Lageplan und / oder EG-Grundriss eingetragen. Damit sind sie dort zwar genehmigt, wenn aber keine Höhenveränderungen dargestellt sind (sind die Straßenhöhen überhaupt angegeben?), so können sie auch nicht als genehmigt angesehen werden. Die Baugenehmigung deckt nur das, was auch beantragt wurde, zuzüglich eventueller Grüneintragungen vom Amt.
Also, noch zur Erläuterung: ich habe das Haus im Rohbau gekauft, d.h. Baugenehmigung etc gingen nicht durch meine Hände. Mit dem damaligen Entwurfsverfasser hatte ich tatsächlich nie zu tun. In den mir vorliegenden Unterlagen (konkret, der Baugenehmigung) gibt es keine vorherige Vermessung der Originalhöhen, lediglich ist ein Höhenunterschied zwischen Straße und Oberkante Fertigfußboden von 0,55m (plus) angegeben.

Im Prinzip entspricht deine Erklärung jetzt auch genau meiner Befürchtung (die sich eben leider jetzt erst nach der Aktivität des Nachbarn entwickelt hat), dass am Ende nicht ausgeführte Details eben auch nicht genehmigt sind. Dass die notwendige Aufschüttung doch sehr dicht an oder vielleicht sogar über der verfahrensfreien Grenze ist, kam ja nun heraus.

Ich werde jetzt erst mal abwarten, ob es eine Reaktion seitens des Bauamtes gibt. Ich hatte Kontakt mit dem Amt, damals ging es um eine nicht genehmigte Bodenplatte für einen Anbau. Die Kommunikation wirkte vernünftig, damals hieß es, entweder Rückbau oder nachträglich genehmigen lassen. Es saßen aber keine Erbsenzähler am anderen Ende der Leitung, war mein Eindruck. Fenster oder die Haustür an anderer Stelle als in den eingereichten Unterlagen interessierten z.B. explizit nicht.
 
11ant

11ant

Zum zweiten Teil: Ja, diese räumliche Vorstellung ist richtig. Was die naheliegende Lösung angeht, das Wasser am Ende des Gefälles zu sammeln, so hätte ich diese gerne gewählt, denn das wäre entschieden günstiger gewesen. Allerdings muss das Regenwasser in die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden, und diese liegt auf der Straße und in so geringer Tiefe, dass selbst der Anschluss der Hauses nur gerade eben möglich war. Alternativ hätte ich nur alles auf meine 100m² Garten/Wiese fließen lassen können... vielleicht auch nicht so die Idee.
Muß das Regenwasser denn unverzüglich eingeleitet werden, oder wäre auch eine Rigole / Zisterne denkbar, aus der das Regenwasser dann mit einer Hebeanlage (ohne Fäkalien könnte ja eine Teichpumpe genügen) wieder abgelassen werden könnte ?
(nur mal so ganz blond dummgeschwätzt)
 
A

Altai

Ich würde mal sagen, das Kind ist nun schon in den Brunnen, Pardon, die Zisterne gefallen... schließlich wurde ja mit dem Bau der Stellplätze bereits begonnen. Die L-Steine stehen ja schon. Ich hoffe ja sehr, dass die Anordnung des Rückbaus nun NICHT die Folge der Aktivität des Nachbarn ist - sondern ich schlimmstenfalls die nachträgliche Genehmigung einholen müsste.

Das Grundstück ist sehr klein, es ist wenig Platz - ob man eine Zisterne unterbekommen hätte, weiß ich nicht. Die Dame vom fürs Regenwasser zuständigen Amt wollte mir auch eine Versickerung nahelegen... die hätte nicht hingepasst.
 
M

Mike29

@Altai : Der Kommentar, genauer gesagt, der letzte Satz von mir, war auch bissig gemeint. Lag allerdings daran, dass du im ersten Post von der ganzen Fläche geschrieben hattest und erst nach erwähnen der Begrenzung auf 30qm anders gerechnet wurde. Das sah für mich nach schönrechnen und aussitzen aus. Ich ging durch deine Beschreibung immer davon aus, dass komplett angehoben werden müsste, da die Strasse ja der höchste Punkte sei und ich gebe zu, Post Nr 12 ging bei mir beim Lesen unter.
Darfst dir also den bissigen Kommentar wegdenken
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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