Die Qual der Wahl

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B

Bauexperte

Hallo,

Ich denke es kommt hier etwas auf die Vertragsgestalltung an. Steht im Grundstückskaufvertrag irgendwas drin, dass du nur mit dem Bauunternehmen bauen darfst ..
Der Verkäufer - hier die RAG - wird kaum so dumm sein, in die Verträge zu schreiben, dass ausschließlich "Teufelchens" Anbieter die Grundstücke bebauen darf. Wäre ein Kopplungsgeschäft und überdies strafbar.

Dumm sind die FA aber auch nicht ... bekommt "Teufelchen" dieses, vom Anbieter beworbene Grundstück nur dann, wenn es auch mit dem Vermittler Selbigem einen Werkvertrag zur Errichtung eines Einfamilienhaus schließt, wird die Grunderwerbsteuer - und zwar bundesweit - auf Haus und Grundstück fällig.

Anders sieht die Sache dagegen aus, wenn "Teufelchen" das Grundstück von der RAG kauft und die Bebauung an einen nicht involvierten GU/GÜ oder Architekten gibt. (Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.08.2011, 7 K 192/09, 7 K 193/09) oder meine HP.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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