Bodenplatte 20cm zu hoch gebaut

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D

DG

Wir haben Grundstück ohne Bebauungsplan und nach § 34 Baugesetzbuch in einem bunt gemischten Altbestand gebaut. [...] In erster Linie geht es mir daher um die Beseitigung der reinen Nachteile durch den Baufehler. Im Anschluss kann ich beim Bauamt mal anfragen, was die dazu sagen.
Den Gang zum Bauamt kannst Du Dir sparen, solange sich Dein Gebäude nicht massiv von der sonstigen Bebauung abhebt. Dazu reichen 20cm Höhenunterschied nicht aus. Kann natürlich bei der Bauabnahme auffallen, ich würde aber darauf wetten, dass das eben gerade nicht auffällt und auch niemanden interessiert.

Für die Behebung des Missstandes ist hier also viel interessanter, was mit den ausführenden Firmenen vereinbart wurde und vor allem, was schriftlich nachgewiesen werden kann.

wäre es nicht klüger, erst mal das Bauamt zu fragen, ob das so wie es jetzt ist, erlaubt wäre?!
In einem §34-Gebiet ist alles erlaubt, was in der unmittelbaren Nachbarschaft steht. 20cm sind da eher uninteressant, man bekommt erst ein Problem, wenn man zB drei Geschosse baut, die Nachbarn aber nur zwei haben. Vor allem ist ja nicht mal gesagt, dass sein Haus die Nachbarhäuser absolut überhaupt überragt - und selbst wenn das um 20cm der Fall wäre, wird das kaum zu einem Entzug der Baugenehmigung führen. Das müsste schon ein äußerst krass gelagerter Fall sein bzw. es müsste eine klare Ansage vom Bauamt gegeben haben, dass eine maximale Firsthöhe nicht überschritten werden darf.

am ende einigst du dich auf paar Euros wegen den Steinen und das Amt sagt dann ne, hast aber schon für die Steine und folgekostenverzicht unterschrieben.
Wenn das so kommen sollte, fasst man den Architekten an die Füße und die bauausführende Firmena abermals. Dann geht's nämlich nicht mehr um ein paar Steine, sondern um einen nicht genehmigungsfähigen Bau. Allerdings ist der Bauherr dann auch mit im Boot.

das ändern der Höhe dürfte bei einen fertigen Haus in keinen vernünftigen Verhältnis stehen und wird auch ganz sicher keiner machen.
Manchmal frage ich mich, warum ich hier eigentlich schreibe!? Das Ändern der Höhe vor Ort ist tägliches Geschäft, weil manchmal eben sinnvoll und nicht im Widerspruch zur Baugenehmigung/Bebauungsplan. Kriegen die Bauherren meistens auch gar nicht mit.

bleibt die ganz große frage, wozu man ~500€ für den einmesser ausgegeben hat beim auswinkeln. das Resultat ist hier ja wirklich ganz schön traurig.
Wer sagt Dir, dass beim Abstecken fehlerhaft gearbeitet wurde? Wenn auf der Baustelle die Entscheidung gefällt wird, dass das Haus 20cm höher stehen soll, dann stellt der Polier am Nivelliergerät das Baunull 20cm höher ein und fertig. Bezugspunkt ist dann immer noch die korrekte Absteckung, ausgeführt wird eben anders.

Das ist in 5 Sekunden gemacht.

Natürlich kann das aus einem Fehler resultieren, wessen Verschulden das war, kriegt man aber nur raus, wenn man sich Planung und die verschiedenen Ausführungsschritte im Detail ansieht. Fehlerquellen gibt es ohne groß nachdenken zu müssen so ungefähr 10, nur eine davon ist die Absteckung des Vermessers.

Fängt zB bei einem zu geringen Bodenaushub an. Dafür kann der Vermesser idR nichts, wenn er vorher kommt und nach dem Aushub nicht erneut kontrolliert wird. Usw. usf. ...

Ich vermute hier allerdings gar keinen Fehler, sondern eine absichtliche gewollte Änderung der Bauhöhe durch bauausführende Firmen und/oder Architekt. Ist/war vielleicht sogar sinnvoll, es wurde nur nicht bedacht, dass der Bezug zum Nachbarhaus dann nicht mehr gegeben ist.

Kommt vor, sieht hier aber nicht dramatisch aus.

MfG
Dirk Grafe
 
S

stixx

Vielen Dank für die Antworten.
Ich halte euch definitiv auf dem Laufenden, aber leider kommen Updates vom Bauunternehmen schleppend bis gar nicht.

Also, wie selbst angesprochen und von vielen bereits gesagt, wird die Bodenplattenhöhe beim Bauamt kein Problem werden. Links neben uns ist ein Bungalow, daneben ein 1,5 Geschosser, daneben 3-etagiges Mehrfamilienhaus, gegenüber Doppelhaushälfte mit 2 Vollgeschossen, usw.
Daher ging meine ursprüngliche Frage auch immer in Richtung: Wie kann ich dem Bauunternehmen einheizen meine Folgekosten zu minimieren, wenn diese sich kaum melden.

VG Steven
 
B

Bieber0815

Wie kann ich dem Bauunternehmen einheizen meine Folgekosten zu minimieren, wenn diese sich kaum melden.
Eigentlich wurden in #2 und #10 Wege augezeigt. Wenn Dein Geschäftspartner sich taub stellt, bleibt m.E. nur der Rechtsweg (mindestens in Form einer Beratung für Dich, Du kannst dann immer noch ohne anwaltlichen Briefkopf agieren. Geh davon aus, dass die andere Seite bereits beraten ist). Einen abgeschnittenen Pferdekopf wirst Du ihm ja nicht ins Bett legen wollen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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