Beziehung scheitert, wer bekommt was?

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C

csba

Bist du dir da 100 % ig sicher,
weil ich beim Notar (war ne Sekretärin mit der wir uns unterhalten haben) wurde gesagt dass man wenn man Grundbesitzer alleiniger Hausbesitzer auf diesen Grund ist. :confused::confused::confused:

Also sprich für die Zukunft, alle Kosten die im Haus kommen (Strom, Müllabfuhr, ect....) werden nur auf dem Grundbesitzer / Hausbesitzer ausgestellt.

Anders wenn das Grundstück von beiden Personen zusammen gekauft wird.
Da wären dann beide Hausbesitzer.
 
S

S.D.

Bist du dir da 100 % ig sicher,
weil ich beim Notar (war ne Sekretärin mit der wir uns unterhalten haben) wurde gesagt dass man wenn man Grundbesitzer alleiniger Hausbesitzer auf diesen Grund ist. :confused::confused::confused:

Also sprich für die Zukunft, alle Kosten die im Haus kommen (Strom, Müllabfuhr, ect....) werden nur auf dem Grundbesitzer / Hausbesitzer ausgestellt.

Anders wenn das Grundstück von beiden Personen zusammen gekauft wird.
Da wären dann beide Hausbesitzer.

Schuldrechtlich ist das so.
Wer eingetragener Eigentümer ist, wird immer belangt. Logo.
Es gibt aber auch noch die zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche.
Das heißt, Deine Partnerin kann Dich zwar vor die Türe setzen, allerdings hast Du dann aber einen Anspruch darauf, das Geld, das Du investiert hast, zurückzukriegen.
In der Praxis oft schwierig, da oftmals nach Jahren nicht mehr bewiesen werden kann, wer was bezahlt hat.
Deshalb würde ich einen Vertrag aufsetzen, indem geregelt ist, daß ihr beide ein Haus auf das Grundstück von Deiner Partnerin baut und im Falle eines Scheiterns der Beziehung Deiner Partnerin das von Dir investierte Geld wieder auszahlen muß. Selbstverständlich sollte sorgfältig darüber Buch geführt werden, wer was bezahlt hat.
So sehe ich das, Rechtsanwalt bin ich allerdings keiner.

Gruß
 
T

tischler01

Grundsätzlich gilt in Deutschland...Sobald ein Haus/ Gebäude fest mit dem Boden verankert ist gehört es zum Grundstück, dass heißt dem Grundstückseigentümer.

Allerdings ist es nicht so einfach,du solltest in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen.
 
H

Haeuslebauer81

Hallo,
also bei uns ist die Situation ähnlich und nach Beratung beim Steuerberater haben wir uns für ein (mMn) relativ kompliziertes Konstrukt entschieden: Meine Eltern schenken mir die eine Hälfte des Grundstücks und "verkaufen" die andere Hälfte an meinen Freund. Dieses Geld geht wiederum an mich und fliesst somit wieder in die Finanzierung mit ein.
Geld würde aber nur im Falle einer Trennung fliessen, ansonsten wird diese Vereinbarung auf einem (notariell beurkundeten) Stück Papier bestehen, welches in einer Schublade liegen wird.
Somit gehört das Grundstück durch Grundbucheintrag uns Beiden, meine Eltern und ich sind jedoch für den Fall einer Trennung abgesichert.
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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