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Ybias78
Das stimmt. Deswegen habe ich es auch berichtigt. Nettoeinkommen - Verbindlichkeiten/Darlehen *108. Wenn Familie 1 Warmmiete von 4.000 € monatlich hat beeinträchtigt es ja nicht die Darlehenshöhe, da die Warmmiete wegfällt beim Neubau. Wenn die aber Unterhaltsgeld in Höhe von 1.000 € monatlich bezahlt, dann werden die 1.000 € abgezogen. Wenn die natürlich aber jeden Monat sich eine Uhr für 3.000 € kaufen (weil deren Hobby) dann ist das deren ProblemHab' ich nicht. Das habe ich geschrieben "Letztlich sagt das Haushaltseinkommen rein garnichts über die Kapitaldienstfähigkeit und somit Kreditwürdigkeit aus."
Und so ist es auch. Ich veranschauliche gerne mit vereinfachten Beispielen:
Familie 1:
Haushaltseinkommen 8.000 EUR
feste Ausgaben inkl. LHK: 6.000 EUR
= Kapitaldienstgrenze: 2.000 EUR
Nach eurer Berechnung mögliche Darlehenshöhe: 8.000 EUR x 108 = 864.000 EUR
Familie 2:
Haushaltseinkommen 5.000 EUR
feste Ausgaben inkl. LHK: 2.500 EUR
= Kapitaldienstgrenze: 2.500 EUR
Nach eurer Berechnung mögliche Darlehenshöhe: 5.000 EUR x 108 = 540.000 EUR
Obwohl die Kreditwürdigkeit bei Familie 2 besser ist, bekommt Sie nach eurer Berechnung ein deutlich geringeres Darlehen. Familie 1 übernimmt sich hingegen komplett...
Egal. Diskussion beendet.