Zeitlicher Ablauf Grunderwerbsteuer und Hausbauvertrag

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RobsonMKK

RobsonMKK

Aber die grunderwerbsteuer muss auf jeden Fall festgesetzt sein, bevor der Hausbauvertrag unterschrieben wird?
Ist sie doch, mit dem beurkundeten Kaufvertrag für das Grundstück.
Aktuell holen wir Angebote von verschiedenen Firmen ein und erarbeiten den idealen Grundriss.
Wie geht das ohne einen Bebauungsplan?
Die Frage ist halt, wann wir was fest machen können, da ja die Firmen auch ein bisschen Vorlaufzeit brauchen
Reden, einfach Fragen bis wann die Tinte trocken sein muss damit ihr zum geplanten Termin starten könnt.
dann läuft ja die bereitstellungsfreie Zeit, richtig?
Korrekt
 
B

brotpeter

Zum Thema Vorlaufzeit:
Bei uns war Unterschrift mit GÜ Mitte Dez.16 / Baubeginn Mitte März17 ... kein Problem also ;)

Stress dich nicht ...

Bereitstellungsfreie Zeit:
Musst du mit deiner finanzierenden Bank verhandeln. 12 Monate ab Unterschrift Finanzierung sind idR kein Problem. Würde ich an den Zeitraum, in welchem Ihr bauen wollt koppeln (vorausgesetzt du hast einen Vertrag kurz vor Unterschrift in welchem Baubeginn ist xx.xx.2018 / Bauende ist xx.xx.2018 drin steht)
Aber bedenke: Sobald du etwas aus dem Kredit abrufst zahlst du auf die bereits ausgeschüttete Summe Zinsen!
 
C

Caspar2020

Aber die grunderwerbsteuer muss auf jeden Fall festgesetzt sein,
Ne. Aber die muss bezahlt sein bevor die im Grundbuch eingetragen wirst, denn sonst kriegst du bzw. der Notar nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Frag doch mal beim Notar nach ob/wann die den Kauf beim Finanzamt gemeldet haben. Eventuell wartet der Notar noch auf Unterlagen/Infos vom Verkäufer.

Die Frage ist halt, wann wir was fest machen können, da ja die Firmen auch ein bisschen Vorlaufzeit brauchen und wir dann in 2018 auch endlich mal anfangen wollen, da wir schon so ewig auf das Grundstück warten mussten und die Kosten ja jedes Jahr steige
Ja, aber bevor nicht die Bebauungsplan rechtskräftig ist, wird bei den Firmen eh nicht mehr als der Vertriebsstift in die Hand genommen. Die können ja nicht nen Bauantrag stellen.

Und wenn ich nen Vertrag unterschreibe, brauch ich ja auch die Finanzierung, und dann läuft ja die bereitstellungsfreie Zeit, richtig?
Sinnigerweise sollte man das soweit klar haben bevor man eine größere vertragliche Verpflichtung eingeht. Je nach Bank und Kundenhistorie kann man natürlich was warten, aber...
 
F

fortuneflake

Bei uns ist das alles etwas kompliziert. Wir mussten quasi zum Notar und das Grundstück festmachen, obwohl noch lange nicht alle Voraussetzungen geschaffen sind. Die Umschreibung kann erst erfolgen, wenn der Verkäufer auch Eigentümer ist. Dann muss ja noch die Teilung der Fläche (ehemals Acker) stattfinden. Und erst dann kommen wir nach Bezahlung des Kaufpreises ins Grundbuch.
Dann wird sich ja bis dahin das Finanzamt noch melden.

ich hatte irgendwo was gelesen, dass man erst den Bescheid über die grunderwerbsteuer abwarten soll und dann den Vertrag unterschreiben soll. Denn sonst könnte das Finanzamt dies als einen einheitlichen Vorgang ansehen.

Deswegen war mein Gedanke den Bebauungsplan abzuwarten und die grunderwerbsteuer.

Richtig, die Firmen müssen ja auch die Aufträge einplanen. Wir planen ein Massivhaus und da kommen entweder regionale GUs oder ein überregionaler großer bzw. jemand aus der Region über Franchise in Frage.

Angeblich haben beim Franchisenehmer vor Ort schon welche unterschrieben, was ich für sehr gewagt halte.

Ach ja und die Finanzierung brauchen wir noch nicht unbedingt fürs Grundstück, von daher hatten wir zeitlich noch Luft.
 
C

Caspar2020

Angeblich haben beim Franchisenehmer vor Ort schon welche unterschrieben, was ich für sehr gewagt halte.
Klar, es gibt immer welche die sich vom Verkäufer was erzählen lassen von wegen heute gibt es noch 3 Fenster und ne bessere Heizung dazu.

Aber solange der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, würde ich mir da nicht die Butter zu früh vom Brot nehmen lassen.

Die Wege und Entscheidungen einer Behörde sind manchmal unergründlich. Bzw. wer weiß wer noch was gegen die Bebauungsplan in dieser Form was hat, etc...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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