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ᐅ Zeitlicher Ablauf Grunderwerbsteuer und Hausbauvertrag


Erstellt am: 15.08.17 07:27

fortuneflake15.08.17 07:27
Folgende Frage:

Wir hatten bereits einen Notartermin zum Grundstückskauf.
Jedoch ist der Kaufpreis erst Anfang 2018 fällig.
Das Wohngebiet wird aktuell noch erschlossen und der Bebauungsplan ist auch noch
nicht rechtskräftig.

Voraussichtlicher frühestmöglicher Baubeginn: wahrscheinlich Mai 2018

Wann wird die grunderwerbsteuer kommen? Nach Kaufpreiszahlung?
Und wann kann man frühestens den Hausbauvertrag abschließen?
Nicht, dass die grunderwerbsteuer noch auf das Haus mit veranschlagt wird.
ypg15.08.17 07:53
Meine Meinung:
Das Grundstück geht erst bei Kaufpreiszahlung in Euer Eigentum. Bis dahin könnt ihr Euch hinsichtlich weiterer Verträge und Zahlungen zurücklehnen.
Werkvertrag sollte eh erst unterschrieben werden, wenn die Basis, also grundlegend der BePlan feststeht.
fortuneflake15.08.17 08:00
Wir möchten aber bis dahin, dass die Planung für das Haus und die Finanzierung steht. Dass wir dann gleich loslegen können in 2018.

Also können wir aktuell nur planen und uns beraten lassen?
Und eine Unterschrift eines Hausbauvertrages ist vor Kaufpreiszahlung des Grundstücks nicht ratsam?
brotpeter15.08.17 08:11
Hi,

die grunderwerbsteuer kommt relativ zeitnah und ist nicht an die Zahlung des Kaufpreises für das Grundstück gebunden.

Einen Vertrag für den Hausbau würde ich nicht unterschreiben, solange du noch noch nicht alle Rand- und Rahmenbedingungen des B-Plans kennst. Was ist denn wenn du nach unterschrift feststellst das du das Haus doch so nicht bauen darfst? Dann hast du einen Vertrag unterschrieben für ein Haus was du so nicht bauen darfst und kannst schon jetzt mit Mehrkosten planen für die Anpassungen...

Zusammengefasst:
Das Grundstück ist euer -> TOP!
Sobald der Bebauungsplan steht -> schaut das das Haus diesen auch (sicher) erfüllt

Lasst die Bauleistungsbeschreibung checken! Alles was ihr im Nachgang verhandelt wird teurer als vor der Unterschrift 😉 Schaut / lest euch schlau was für Kostenfallen noch so lauern können. (Berühmtes Beispiel: Abwasserleitungen gehen nur bis zur Außenkante Bodenplatte ... die restlichen Meter sind "Bauherrenaufgabe" ...)

Viel Glück
fortuneflake15.08.17 08:54
Ok, bisher kam aber irgendwie noch nichts.
Aber die grunderwerbsteuer muss auf jeden Fall festgesetzt sein, bevor der Hausbauvertrag unterschrieben wird?

Der Bebauungsplan kommt wahrscheinlich im September und klar, bevor der noch nicht steht, würden wir eh nichts fest machen.

Aktuell holen wir Angebote von verschiedenen Firmen ein und erarbeiten den idealen Grundriss. Parallel dazu wollen wir demnächst, das Finanzierungskonzept erarbeiten.

Die Frage ist halt, wann wir was fest machen können, da ja die Firmen auch ein bisschen Vorlaufzeit brauchen und wir dann in 2018 auch endlich mal anfangen wollen, da wir schon so ewig auf das Grundstück warten mussten und die Kosten ja jedes Jahr steigen.

Und wenn ich nen Vertrag unterschreibe, brauch ich ja auch die Finanzierung, und dann läuft ja die bereitstellungsfreie Zeit, richtig?
Ghostwriter15.08.17 08:59
Bauvertrag mit einem GU hat nichts mit der grunderwerbsteuer zu tun.

grunderwerbsteuer auf das Haus fällt nur an wenn ihr

a) Grundstück und Haus von einem Bauträger kauft

b) ein bestehendes Haus kauft
grunderwerbsteuerhausbauvertraggrundstückkaufpreiszahlungunterschriftbebauungsplanfinanzierung