In unserer Vertrag war so, dass er schweben unwirksam war (also nicht nur Rücktrittsklausel), bis wir dieses annullierten. Dort haben wir auf eine klare Formulierung geachtet, so dass der Bauvertrag genau für ein Grundstück (und nat. Finanzierung) überhaupt zur Gültigkeit kommen konnte. Aber da bei uns alles passt, hatten wir jetzt keine Probleme - aber wenn, hätte man das Grundstück innerhalb einiger Monate nicht kaufen müssen, und der Vertrag wäre gegessen gewesen.