Terrassenmauer zum Nachbar - Was sollen wir beachten?

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B

Bauherrin123

Nein.

Ja, siehe #7, 17 .. hatten wir alles, muss die Leserin nur auch mal verstehen.




Du teilst mit ihm eine Hauswand, eine Gartengrenze und somit Dein Leben mit ihm.

Was meinst Du damit? Nur weil er nicht will wie Du willst, ist er asozial?
Für mich wäre hier der, der unbedingt seinen Willen durchsetzen will, obwohl er damit die Gesetze beugt, asozial - jmd. der sich nicht den geregelten Normen anpassen kann, weil er damit nicht sozial ist.

Meine persönliche Meinung zu dieser Situation: Ich finde es schon sehr crazy und überzogen, sich so um diese wenigen Zentimeter zu echauffieren, dass man noch nicht mal mehr einen richtigen Satz in einem Forum schreiben kann. Ja mei, lass doch Deinen Mann 1,90 sein. Das bedeutet doch nicht im Umkehrschluss, dass der Müller die Blicke über die Mauer wirft oder werfen kann. Ich denke mal, der hat sein eigenes Leben zu meistern, als sich mit Euch zu beschäftigen. DER will es korrekt, und das ist doch dann gut so. Ein Mittelreihenhaus hat outdoor immer etwas mehr Nachteile als die Endreihenhäuser. Man muss jetzt keine übertriebene Rücksicht auf den Mitte-Müller nehmen, aber das heißt nicht im Umkehrschluss, dieses kindliche „ich will, ich will“ rauszuhauen.
Mein Tipp: Vielleicht solltet Ihr Euch beizeiten nach einem Einfamilienhaus umschauen.
Das kann ja mit Euch nicht gut gehen.



Also ich hab jetzt selbst gegoogelt:

Einfriedung wenn einer sie will, kann ich sie auf meinem Grundstück vollziehen. Ich darf bis 180 cm den Zaun an der Grenze (Nicht auf der Grenze), ohne Abstand bauen.
Dann darf ich eine Mauer bis 180 an der Grenze bauen, ab 2m brauche ich die Zustimmung des Nachbar, sorry ab 181cm schon wenn ich an der Grenze oder auf der Grenze bauen will. Ich kamm 2m hoch bauen, muss aber 50cm Abstand halten. Hab eben nachgelesen und so gilt es für RLP.


Wo habe ich ich will ich will? ich baue die Mauer dünner, obwohl ich breiter wollte, kürzer 3 statt 4m weil Müller das wollte, tiefer, weil müller das wollte, auf das Fundament, das ich neu haben wollte, aber müller wollte es so, als einzige Kompromiss besteh ich auf die 5cm, ist auch mein gutes Recht und gesund, Grenzen zu setzen wenn es mir zu viel wir. Müller Hebeschiebetür das mittelhaus und weint jetzt, weil es nicht zugemauert werden will,.ist aber nicht mein Problem. Ich hane auch ordentlich mwhr bezahlt damit ich das eckhaus habe. Des Weiteren grillen und rauchen sie an der grenze, bei mir kommt alles raus, ich will ruhe. Er hat seine Terrasse schon gebaut und quasi keinen oder weniger Platz auf seinem Grundstück und will es unbedingt mittig bauen,damit er nicht eingeengt wird. Ich komme ihm entgegenen. ICH habe ein riesenGrundstück, hättensuch die Mauer kompkett bezhalt und auf meinem.Grundstück gebaut, ernhat aber früher schon, ohne einverstöndnis, das Fundament als seine Terrasse gebaut wurde, auf unserem Grundstpck mitgelegt, also ich werde auf die beschuldigungen nicht mehr eingehen. Ich versuche noch die entsprechenden Paragrafen rauszusuchen und hoer einzufügen, von den 7ch die Infos obem habe.
 
J

jehd

Schau mal hier in die Broschüre zum Nachbarschaftsrecht vom zuständigen Ministerium. Da ist auch ein Teil zu Schlichtung von Streitigkeiten drin. Und die Regelungen auf Landesebene.

Für Mauern usw gelten aber wie oben gesagt dann auch lokale Regeln auf die dann in der Broschüre verwiesen wird.

Viel Glück und alles Gute für Euch und Eure Nachbarn.
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
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