Y
ypg
Nein.darf ich an meiner Grenze zum Nachbar, 2m hoch 4 m lang bauen?
Ja, siehe #7, 17 .. hatten wir alles, muss die Leserin nur auch mal verstehen.Bin ich rechtlich an etwas gebunden?
1,80 ist wahrscheinlich, wie überall in den LBOs und Nachbarschaftsgrdetzen festgelegt, das Limit auf der Grundstücksgrenze und muss somit reichen!
Guckst Du Nachbarschaftsrecht und Gesetz. Oder Bebauungsplan. Oder Satzung der Stadt.
Du teilst mit ihm eine Hauswand, eine Gartengrenze und somit Dein Leben mit ihm.Ich kann nicht mot dem Nachbarn was teilen.
Was meinst Du damit? Nur weil er nicht will wie Du willst, ist er asozial?IWir haben.alles versucht aber der Nachbar ist assozial
Für mich wäre hier der, der unbedingt seinen Willen durchsetzen will, obwohl er damit die Gesetze beugt, asozial - jmd. der sich nicht den geregelten Normen anpassen kann, weil er damit nicht sozial ist.
Meine persönliche Meinung zu dieser Situation: Ich finde es schon sehr crazy und überzogen, sich so um diese wenigen Zentimeter zu echauffieren, dass man noch nicht mal mehr einen richtigen Satz in einem Forum schreiben kann. Ja mei, lass doch Deinen Mann 1,90 sein. Das bedeutet doch nicht im Umkehrschluss, dass der Müller die Blicke über die Mauer wirft oder werfen kann. Ich denke mal, der hat sein eigenes Leben zu meistern, als sich mit Euch zu beschäftigen. DER will es korrekt, und das ist doch dann gut so. Ein Mittelreihenhaus hat outdoor immer etwas mehr Nachteile als die Endreihenhäuser. Man muss jetzt keine übertriebene Rücksicht auf den Mitte-Müller nehmen, aber das heißt nicht im Umkehrschluss, dieses kindliche „ich will, ich will“ rauszuhauen.
Mein Tipp: Vielleicht solltet Ihr Euch beizeiten nach einem Einfamilienhaus umschauen.
Das kann ja mit Euch nicht gut gehen.