D
Danton
Hallo ABG-Geschädigter,
ist von den eingeschalteten Gutachtern auch schon einmal für die dort verbaute Außenwandkonstruktion die Wasserdampfdiffusion untersucht und eine Taupunktberechnung vorgenommen worden?
Nach Möglichkeit sollte eine Außenwandkonstruktion von innen nach außen zunehmend diffusionsoffener werden. Hier scheinen aber Polystyrol-Dämmplatten direkt auf den Spanplatten verklebt worden zu sein. Dadurch besteht die Gefahr, daß es an der Rückseite der Dämmplatten, die ja auch nicht allzu dick zu sein scheinen (vielleicht 4 oder 6cm ?), zu einem Tauwasserausfall kommt. Dies unter der Vorausgesetzung, daß Luftfeuchtigkeit von innen oder auch Feuchtigkeit von außen in die Konstruktion eindringt. Hierdurch kommt es dann auf Dauer zu Fäulnis- und Schimmelbildung.
Da ein solcher baulicher Mangel von einem Hauskäufer nicht zu erkennen ist, würde ich dies im wahrsten Sinne des Wortes als einen sogenannten "verdeckten Mangel" einstufen. Für derlei Mängel hat der Hersteller meines Wissens nach weit über die normale Gewährleistungsfrist hinaus zu haften.
Wenn alle Stricke reißen, würde ich auch einmal über eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (gesundheitliche Schädigung infolge Pilzbefall) nachdenken. In dem Fall würde dann die Staatsanwaltschaft ermitteln, dies kostet keine Anwaltsgebühren, verhärtet allerdings die Fronten erheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Danton
Ingenieur- und Planungsbüro
Dipl.-Ing. Thomas Brandenburg
Beratender Ingenieur und Bausachverständiger
Versicherungsfachmann (Bauwerkvertrag)
ist von den eingeschalteten Gutachtern auch schon einmal für die dort verbaute Außenwandkonstruktion die Wasserdampfdiffusion untersucht und eine Taupunktberechnung vorgenommen worden?
Nach Möglichkeit sollte eine Außenwandkonstruktion von innen nach außen zunehmend diffusionsoffener werden. Hier scheinen aber Polystyrol-Dämmplatten direkt auf den Spanplatten verklebt worden zu sein. Dadurch besteht die Gefahr, daß es an der Rückseite der Dämmplatten, die ja auch nicht allzu dick zu sein scheinen (vielleicht 4 oder 6cm ?), zu einem Tauwasserausfall kommt. Dies unter der Vorausgesetzung, daß Luftfeuchtigkeit von innen oder auch Feuchtigkeit von außen in die Konstruktion eindringt. Hierdurch kommt es dann auf Dauer zu Fäulnis- und Schimmelbildung.
Da ein solcher baulicher Mangel von einem Hauskäufer nicht zu erkennen ist, würde ich dies im wahrsten Sinne des Wortes als einen sogenannten "verdeckten Mangel" einstufen. Für derlei Mängel hat der Hersteller meines Wissens nach weit über die normale Gewährleistungsfrist hinaus zu haften.
Wenn alle Stricke reißen, würde ich auch einmal über eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (gesundheitliche Schädigung infolge Pilzbefall) nachdenken. In dem Fall würde dann die Staatsanwaltschaft ermitteln, dies kostet keine Anwaltsgebühren, verhärtet allerdings die Fronten erheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Danton
Ingenieur- und Planungsbüro
Dipl.-Ing. Thomas Brandenburg
Beratender Ingenieur und Bausachverständiger
Versicherungsfachmann (Bauwerkvertrag)