Mauerwerksabdichtung nicht normgerecht, leichter Mangel

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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M

Meyer37

Deine Fragen sollte doch der SV...

... beantworten. Oder was hat er gesagt?
Der SV wird diese fehlende Abdichtung in dem Protokoll als schwerer Mangel einstufen, der zu beheben ist
Im Bericht ist leider keine Einschätzung gegeben.
Eine Rückmeldung wird einige Zeit dauern.

Wenn hier Einschätzungen/Meinungen dazu sind würde ich mich sehr darüber freuen

Bei uns wurde die auch nicht sofort eingelegt. Begründet wurde das damit, dass die bei den ersten, weiteren Arbeiten sonst leicht beschädigt wird.
Das Thema ist definitiv erledigt. Auch in der Ausführungsplanung ist es genau so dargestellt wie es jetzt umgesetzt ist.
 
J

Jann St

Hallo,

es ist ganz einfach - Eine Abdichtung muss nach Norm hergestellt werden. Ist dies nicht der Fall liegt ein technischer Mangel vor.
Eine "Verhältnismäßigkeit" gibt es nicht. Ein späteres Anschließen ist m.E. eher schwierig, da es Überlappungen gibt.
Bei einer Abdichtung mittels Bitumendickbeschichtung wäre ich ebenfalls vorsichtig. Es gibt vom OLG Hamm ein Urteil worin dies nicht als Allgemein anerkannte Regel der Technik eingestuft wurde.

Nun muss man sicherlich alle Gegebenheiten und die tatsächliche Ausführung einmal als Bild sehen.

Eine Mangelanzeige sollte auf jeden Fall geschrieben werden und auf eine Nachbesserung gesetzt werden. Wenn Unterstützung gebraucht wird, kann ich dort zumindest in dem durch die Distanz gebotenen Rahmen unterstützen.

LG Jann
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Nur um Verwirrung zu stiften.

Wo hast Du denn die Bilder her? MMn ist das erste Bild fuer mit Keller. Du schreibst aber Streifenfundament. Also dann das 2. Bild. Dann ist das kein Mangel.

Wer hat denn die Bildunterschrift zum 2. Bild weggelassen?
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Hallo,

es ist ganz einfach - Eine Abdichtung muss nach Norm hergestellt werden. Ist dies nicht der Fall liegt ein technischer Mangel vor.
Eine "Verhältnismäßigkeit" gibt es nicht. Ein späteres Anschließen ist m.E. eher schwierig, da es Überlappungen gibt.
Bei einer Abdichtung mittels Bitumendickbeschichtung wäre ich ebenfalls vorsichtig. Es gibt vom OLG Hamm ein Urteil worin dies nicht als Allgemein anerkannte Regel der Technik eingestuft wurde.

Nun muss man sicherlich alle Gegebenheiten und die tatsächliche Ausführung einmal als Bild sehen.

Eine Mangelanzeige sollte auf jeden Fall geschrieben werden und auf eine Nachbesserung gesetzt werden. Wenn Unterstützung gebraucht wird, kann ich dort zumindest in dem durch die Distanz gebotenen Rahmen unterstützen.

LG Jann
Hier bist doch etwas zu spaet und irrst in der Ausfuehrung. Der TE hat doch geschrieben: "Das Thema ist definitiv erledigt. Auch in der Ausführungsplanung ist es genau so dargestellt wie es jetzt umgesetzt ist. "

Wie im Beitrag #9 erlaeutert, wohl auch zu Recht.
 
J

Jann St

Das verstehe ich anders - das Themas "sofort einlegen" ist "definitiv erledigt" da es bereits ausgeführt wurde.
Ich gebe deinem Beitrag #9 aber recht, ich hab mir das nicht gut genug angeschaut. Ich wollte vielmehr grundlegend darauf eingehen, dass wenn eine Abweichung der Norm im Fall einer Abdichtung vorliegt (was der SV ja scheinbar attestiert hat) liegt immer ein technischer Mangel vor und dafür gibt es keine Verhältnismäßigeit.
Ich habe dazu jetzt nicht geprüft ob die Aussage, dass ein technischer Mangel hier vorliegt richtig ist - dazu fehlen ja ohnehin Bilder.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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