Statiker vorgeschrieben bei Fassadenabriss?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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A

ABG-Geschaedigt

....
Auf der anderen Seite hat sie dort wohl auch die (finanziellen) Interessen der Stadt Frankfurt zu vertreten, die vermutlich an diese an dem Unternehmen beteiligt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Danton
Dachte auch, die Frau Roth ihren Einfluss geltend machen würde und die aufführende Baugesellschaft Frankfurt Holding Ihre offensichtlichen und gravierende Fehler eingestehen würde.
ABER NICHTS!
Es wird und wurde alles abgestritten, in der Zeitung läßt der Geschäftsführer Herr Junker schreiben, das die Hausbesitzer die Wasserschäden (auch in 6m Höhe) durch Anbringung von Außenlampen selbst verschuldet haben ...


Hier ein aktuelles Bild der Schäden, so schlimm hat es der Hausbesitzer nicht befürchtet:


Der vorhandene Schimmel kann durch die undichte Dampfsperre nahezu ungehindert bis in die Innenräume gelangen. Und nicht vergessen, in den 32 betroffenen Häusern wohnen auch kleine Kinder ...
 
D

Danton

Hallo ABG-Geschädigter,

ist von den eingeschalteten Gutachtern auch schon einmal für die dort verbaute Außenwandkonstruktion die Wasserdampfdiffusion untersucht und eine Taupunktberechnung vorgenommen worden?

Nach Möglichkeit sollte eine Außenwandkonstruktion von innen nach außen zunehmend diffusionsoffener werden. Hier scheinen aber Polystyrol-Dämmplatten direkt auf den Spanplatten verklebt worden zu sein. Dadurch besteht die Gefahr, daß es an der Rückseite der Dämmplatten, die ja auch nicht allzu dick zu sein scheinen (vielleicht 4 oder 6cm ?), zu einem Tauwasserausfall kommt. Dies unter der Vorausgesetzung, daß Luftfeuchtigkeit von innen oder auch Feuchtigkeit von außen in die Konstruktion eindringt. Hierdurch kommt es dann auf Dauer zu Fäulnis- und Schimmelbildung.

Da ein solcher baulicher Mangel von einem Hauskäufer nicht zu erkennen ist, würde ich dies im wahrsten Sinne des Wortes als einen sogenannten "verdeckten Mangel" einstufen. Für derlei Mängel hat der Hersteller meines Wissens nach weit über die normale Gewährleistungsfrist hinaus zu haften.

Wenn alle Stricke reißen, würde ich auch einmal über eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (gesundheitliche Schädigung infolge Pilzbefall) nachdenken. In dem Fall würde dann die Staatsanwaltschaft ermitteln, dies kostet keine Anwaltsgebühren, verhärtet allerdings die Fronten erheblich.

Mit freundlichen Grüßen
Danton

Ingenieur- und Planungsbüro
Dipl.-Ing. Thomas Brandenburg
Beratender Ingenieur und Bausachverständiger
Versicherungsfachmann (Bauwerkvertrag)
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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