Sanierungspflicht bei Altbau, bitte um Einschätzung

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A

Anne1987

Hallo,

Wir haben im Mai 2020 ein Haus überschrieben bekommen. Dieses wurde ca 1932 gebaut. Ich bin gestern auf die neuen Verordnung zwecks Sanierungspflicht gestoßen.
Wir haben (vor Einzug)
Die Fenster, Elektrik und komplett Putz erneuert.
Das Dach ist wohl noch aus dem Baujahr :(
Keine Dämmung und auch die oberste Decke im OG ist nicht weiter gedämmt.
Heizung läuft derzeit über einen neuen Kamin und 2 neuen Elektroheizungen (super effizient!)
Wasserleitungen sind noch in der Wand im Keller verbaut. Warmasser wird über Boiler erhitzt.

Meine Frage nun... Müssen wir bis Mai 2022 Dach, Heizung und Außenfassade erneuern?
Diese Sanierungen wollten wir eigentlich nur machen wenn wir uns wohl fühlen in dem Haus. Was leider nicht zutrifft :/

Über Meinungen wäre ich sehr dankbar!
 
H

HilfeHilfe

Was heißt Sanierungspflicht ? Wer schaut euch über die Schulter das ihr saniert ? Noch nie gehört
 
Winniefred

Winniefred

Nunja es gibt eben für gewisse Dinge eine Pflicht zur Sanierung unter bestimmten Umständen. Wenn diese bei euch gegeben sind, müsst ihr dem nachkommen. Aber wenn ihr da eh nicht bleiben wollt, dann verkauft doch wieder? Oder seht es als Investment für einen späteren Verkauf. Wie sind denn eure Pläne?
 
N

nordanney

Mehr als die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches sowie Dämmung der Wasserleitungen bzw. Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen (wenn freilegend) musst Du nicht in den ersten beiden Jahren nach Kauf machen.
Heizungstausch hängt von der Heizung ab. Uralte Ölheizung, die nicht Brennwert ist, müsste auch raus (ca. 80er und älter). Da fragt den Schorni.
 
G

Grundaus

Der einzige der zum kontrollieren kommt ist der Schonsteinfeger und der kontrolliert nur die Öl oder Gas Heizung. Alles andere interessiert niemand
 
Zuletzt aktualisiert 19.09.2025
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