Sanierungspflicht bei Altbau, bitte um Einschätzung

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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A

Anne1987

Mehr als die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches sowie Dämmung der Wasserleitungen bzw. Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen (wenn freilegend) musst Du nicht in den ersten beiden Jahren nach Kauf machen.
Heizungstausch hängt von der Heizung ab. Uralte Ölheizung, die nicht Brennwert ist, müsste auch raus (ca. 80er und älter). Da fragt den Schorni.
Zentralheizung gibt es nicht..
Und der Schornsteinfeger war schon oft da und hat alles gesehen...
Mir ging es grundsätzlich darum, ob dieses Gesetz auf mich zutrifft. Weil wir wir eh überlegen ob wir ausziehen..
 
A

apokolok

Jo, nur Geschossdecke und Leitungen.
Ist beides auch sinnvoll, billig und schnell zu machen.
Die Dämmung Geschossdecke amortisiert sich innerhalb von wenigen Jahren wenn du es selbst machst.
Das Dach ist bestimmt nicht von 1932, zumindest nicht die Eindeckung.
 
Winniefred

Winniefred

Zentralheizung gibt es nicht..
Und der Schornsteinfeger war schon oft da und hat alles gesehen...
Mir ging es grundsätzlich darum, ob dieses Gesetz auf mich zutrifft. Weil wir wir eh überlegen ob wir ausziehen..
Das ist ein Gesetz, das meines Wissens nach bundesweit gilt. Also selbstverständlich auch für euch. Leider beantwortest du die restlichen Fragen nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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