Renaturierung Bach - Grundstück an Gemeinde abgeben?

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S

sleepalot-1

Hallo Zusammen

Wir leben seit knapp 3 Jahren in unserem Häuschen. Das Grundstück grenzt an den "Dorfbach". Dieser ist ca. 40cm breit und 70cm tief (Wassertiefe ca. 20-40cm). Daran grenzt auch der Dujazaun sowie ein Rasenstück (war schon alles da).

Nun hat sich der Kanton gemeldet bzgl. renaturierung des Baches. D.h. das Mäuerchen (Bach Seitenwand) muss / soll weg, und die gesamte Breite soll auch ca. 150cm ansteigen (von vorher 40cm). Kann uns da die Gemeinde / Kanton einfach das Land "wegnehmen"? Der Bach ist seit etwa 20 Jahren so... und jetzt auf einmal kommt einem die Idee... ?!?!

Danke für Infos.
 
M

MODERATOR

Da sollten Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen; ich kann Ihnen bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen, das Fachgebiet, es geht hier eher um Kommunalrecht, ist zu weit von meinem (Architektur, Baurecht) entfernt.
 
B

bastian-1

Doch das können die schon, denn die bringen einfach öffentliches Interesse an. Da haben wir privaten Grundstücksbesitzer kaum Chancen. Bei mir war das ähnlich und ich hatte vor Gericht keine Chance. Die sitzen einfach am längeren Hebel.
 
H

herrmann-1

Bei meinem Freund war das ähnlich und sein Grundstück liegt auch an einem Bach. Es war zig Jahre so und keiner hat sich darum gekümmert. Auf einmal hatte ein Herr Politiker eine Idee eine Fischtreppe dort einzubauen. Aber er wurde für einige Unannehmlichkeiten entschädigt.
 
R

Regina-1

Gut das öffentliche Interesse ist schon von Bedeutung. In unserer Gemeinde gab es auch so einen Fall. Der Eigentümer wurde aber gut entschädigt und somit waren beide Parteien zufrieden.
 
B

bastian-1

Die Frage ist nur, wenn ich nicht verkaufen möchte, was dann? Können die es dann Zwangs enteignen? Vielleicht gibt es hier Leute, die damit Erfahrungen haben?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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