Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?

4,00 Stern(e) 19 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?
>> Zum 1. Beitrag <<

G

goalkeeper

Erst einmal vielen Dank für eure Beiträge.

Wir haben tatsächlich bereits mit Anzeigen im Ortsblättchen oder Ebay Kleinanzeigen versucht, Baupartner zu finden. Wenn dann mal jmd. dabei war und man sich über eine Bebauung unterhalten hat, dann war keiner offen für alles, so wie wir. Der eine wollte unbedingt Viebrockhaus, der andere kein Fertighaus (Holzständer) der Andere wollte kein Mittelhaus usw. Wenn man dann noch bedenkt, dass man erst nach Vergabe der Grundstücke auf die gemeinsame Suche nach einem Bauträger geht, dann verzögert sich der Baubeginn ja noch weiter.

Es ist nämlich möglich, bereits während der Erschließungsphase Bauanträge zu stellen, damit man direkt in Anschluss theoretisch beginnen kann, was uns auch sehr gelegen käme.

Es ist wirklich eine sehr schwierige Situation, da es in unserer Region (Rhein-Neckar-Kreis), tatsächlich sehr wenig bezahlbare Bauplätze gibt. Hier liegen wir ja bereits bei 499 €/qm - was vergleichsweise günstig ist. Stellenweise sind wir in anderen Gemeinden bei 700 - 1000 €/qm, was dann absoluter Wahnsinn ist.

Bedenkt man dann noch den Hausbau, liegt man mal ganz schnell bei über 500tsd. für ein Reihenhaus.
 
Y

ypg

Hier steht es doch:
Gleichzeitig verpflichtet man sich aber, dass man gemeinsam baut, also dann auch gleichzeitig über eine Bauträger.
Der Bauträger wird jetzt nicht für jede Einheit ein neues „ich-wünsch-mir-was-Konzept“ entwerfen.
Es wird nach Bebauungsplan gebaut und sicherlich das beste Kosten-Nutzungs-Konzept erarbeiten.
Abspringen kann man dann wohl immer noch, wenn gute Gründe da sind, zb statt die gewünschten 4 Schlafzimmer nur 3 wegen Platzmangel.
Innen können beim Bauträger sicherlich Kleinigkeiten verändert werden, sofern es die Statik nicht völlig verwirrt
 
G

goalkeeper

Hier steht es doch:


Der Bauträger wird jetzt nicht für jede Einheit ein neues „ich-wünsch-mir-was-Konzept“ entwerfen.
Es wird nach Bebauungsplan gebaut und sicherlich das beste Kosten-Nutzungs-Konzept erarbeiten.
Abspringen kann man dann wohl immer noch, wenn gute Gründe da sind, zb statt die gewünschten 4 Schlafzimmer nur 3 wegen Platzmangel.
Innen können beim Bauträger sicherlich Kleinigkeiten verändert werden, sofern es die Statik nicht völlig verwirrt
Das zählt aber nur bei gemeinsamer Bewerbung, dass man gemeinsam bauen muss.
 
C

caddar

Das zählt aber nur bei gemeinsamer Bewerbung, dass man gemeinsam bauen muss.
Wobei das ein bisschen seltsam ist, wenn man bei einer gemeinsamen Bewerbung auch gemeinsam bauen muss, bei einer Einzelbewerbung dagegen beliebig? Oder will die Stadt das über die Bevorzugung der Gruppen abfangen?

Weil, irgendwas haben die sich ja dabei gedacht, dass man gemeinsam bauen muss, oder?

Habt ihr schon mal bei der Stadt nachgefragt? Die sind bei so Fragen - solange man keine rechtsverbindliche Auskunft will - ja oft recht unkompliziert.
 
Y

ypg

Es ist schon schwierig, ein Doppelhaus autark als Hälfte zu bauen. Es geht, aber sinnig ist etwas anderes.
Ich glaube an ein Missverständnis oder Kommunikationsfehler... ich schau mal in den Bebauungsplan...
 
Y

ypg

In den Bebauungsplan hab ich jetzt nicht geschaut, weil dort meist nichts drüber steht, aber man kann es ja gut googeln.
Ihr hättet Vorteile, wenn Ihr gemeinsam bauen würdet. Auch die Punktzahl steigt.
Aber es ist tatsächlich so, dass Ihr eigenständig bauen dürft/müsst. Wird dann halt ne bunte Siedlung ... mit allen Konsequenzen.
Bebauungsplan muss eingehalten werden... und was da drin steht, das kopiere doch hier hinein, wenn es wichtig erscheint!
reihenendhaus-bauen-welche-technischen-vorgaben-beachten-295692-1.png
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4840 Themen mit insgesamt 97135 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben