Projekt Eigenheim - Keller, Grundriss EG - Tipps

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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H

haydee

Last es erst vermessen. Gibt es ein Bodengutachten?

Ich würde es wirklich davon abhängig machen wie viel die Steigung im Baufenster beträgt und was du für Boden hast.

Willst du schlüsselfertig über GU bauen? Gibt es auch Stein auf Stein oder Architekt und Einzelvergabe.
Ich würde jetzt schon Kontakt aufnehmen. Grundrisse erstellt der Architekt oder der Planer. Du brauchst keinen fertigen Grundriss, du besuchst einen Raumplan. Wie viele Räume, wie groß ungefähr, deine No Go‘s, deine Wünsche. Das ganze ist ein Projekt das wachsen muss.
 
11ant

11ant

Ansonsten hat 11ant recht, und ich denke, das ist bei euch nicht mehr leichte Hanglage, sondern Steilhang.
Der Schluss "Steilhang" ist nicht von mir, und den sehe ich da auch nicht: 1,80 m auf 22 m sind knapp 8% / 5° Gefälle. Wenn es leidlich linear ist, fällt also erst in eine Haustiefe von mehr als 12,20 m ein Höhenunterschied von mehr als einem Meter. Auf 11 m Haustiefe 90 cm, auf der Bergseite 30 cm "eingegraben" macht auf der Talseite 60 cm Sockel, das läuft noch nicht auf "Wurt oder Keller" hinaus.
 
R

red-ed

Das schrieb ich schon: "bei einem Höhenunterschied (auf die Haustiefe gesehen)".


Wenn der Höhenunterschied zwischen Bergseite und Talseite des Hauses "einen Keller" beträgt, dann kann man ihn auch gleich ganz bauen, d.h. die Aufbockung der Talseite mit Raum nutzen. Anteilig brechen grob gepeilt pro 20 cm "Wandhöhe" dieser Hausunterbauung jeweils zehn weitere Prozente Kellerpreis an, daher die Faustformel ab 2m Höhenunterschied 100% Kellerpreis (und darunter eben anteilig) zu rechnen.

Natürlich mehr Bauernregel als Goldwaage
OK, hab ich wohl überlesen.
Hm da wir ein schmalen Grundriss möchten der im Norden sein soll, wird der Höhenunterschied wohl relativ gering sein.
Scheint als müsste ich wirklich den Vermesser abwarten. Angebote werden gerade eingeholt.
Aber danke für die Hilfe.
 
R

red-ed

Wie ein Keller auszuführen wäre sollte im Bodengutachten stehen. In unserem stand es, letztlich - hier Lehmerde - riet der Geologe davon ab. Nicht explizit, aber wer lesen kann liest es.
Ansonsten hat 11ant recht, und ich denke, das ist bei euch nicht mehr leichte Hanglage, sondern Steilhang. Knapp 2m auf die kurze Grundstückslänge von gut 20....
Vielen Dank, ein Bodengutachten besteht nur zu dem ganzen Wohngebiet, nicht aber direkt zu dem Grundstück. Ich werde mal nachlesen.
 
R

red-ed

Der Schluss "Steilhang" ist nicht von mir, und den sehe ich da auch nicht: 1,80 m auf 22 m sind knapp 8% / 5° Gefälle. Wenn es leidlich linear ist, fällt also erst in eine Haustiefe von mehr als 12,20 m ein Höhenunterschied von mehr als einem Meter. Auf 11 m Haustiefe 90 cm, auf der Bergseite 30 cm "eingegraben" macht auf der Talseite 60 cm Sockel, das läuft noch nicht auf "Wurt oder Keller" hinaus.
Das Grundstück fällt ziemlich gleichmäßig, war früher bewirtschaftetes Ackerland, bis die Stadt es zu Bauland gemacht hat.

Ich melde mich wieder wenn es mehr zum Grundstück gibt.
 
11ant

11ant

ein Bodengutachten besteht nur zu dem ganzen Wohngebiet, nicht aber direkt zu dem Grundstück.
Wenn die untersuchten Stellen breit genug gestreut sind, sollte das Gutachten dennoch brauchbar sein. Der Bodenaufbau variiert kaum so, daß ein einzelnes Grundstück aus der Reihe tanzt. Lediglich Nährstoffe könnten sich unterscheiden, wenn auf den Nachbaräckern ander(e)s angebaut wurde - aber das juckt bei Bauland ja nicht mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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