Problem mit Nachbar, der sich nicht an die Gesetze hält.

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Nida35a

Nida35a

aber ich würde auf jeden Fall dafür sorgen dass das Wasser nicht ständig in den Keller läuft.
Hast du bei Starkregen mal draußen geschaut, wo und wie das Wasser läuft,
dieses Wasser gilt es zu stoppen oder wegzulenken .
Vom Gericht kommt da keiner, um dir zu helfen.
Einfach was gegen das Wasser machen.
Die Wut gegen den Nachbarn spare dir, die verdirbt dir nur deinen Tag.
 
D

Der Badner

Hallo Forumteam,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber es kam so viel und ich musste mich erst sortieren, ausserdem bin ich auch Berufstätig, wenn man abends um 20 Uhr heim kommt, dann hat man einfach keine Nerven mehr.

So jetzt aber :
@Axolotl2022

ja das geht seit 2008 aber die Verhandlungen starteten erst 2015
Wir sind keine Streithansel, wir haben sämtliche Illegalen Handlungen mitgemacht, da die Baubehörde uns immer wieder versichert hat, dass die Bauherrin alles (unser Eigentum, das sie abgegraben hat) wieder herrichten muss wie es war.

Als dann der Punkt kam, hat die Baubehörde die Aussage bestätigt, aber dazu gesagt, dass sie nicht dafür zuständig sei und das eine rein Private Angelegenheit ist, so mussten wir klagen, weil unser Eigentum am abrutschen war.
zum besseren Verständniss, wir haben ein Grundstück um das Nachbargrundstück herum am Hang. unser Haus ist unten, unser Garten ist oben.

zu dem Gutachter:

Es geht darum, dass wir seit der Berg abgegraben wurde, ( hier muss man auch sagen, ohne Baugenehmigung, weshalb sämtliche Sachkundige Vorgaben fehlen keine ordentliche Baufreigabe mit Anweisungen, keine Statische Berechnung, kein Architekt, nichts. es wurde einfach gemacht. die Baubehörde wurde sofort informiert, hat aber über eine Woche gebraucht bis sie da war, um dann zu sagen:"das hätte sie nicht gedurft, aber nu isses passiert, nu könne mir auch nix mehr machen".)
Da der Richter keine Ahnung hat bestellt er einen Gutachter, der das alles überprüft.
Dieser Gutachter hat den Hof überprüft, und festgestellt, dass eine so große ebene Fläche Verdolung braucht, die er nirgends findet.
dann hat er den Hof geöffnet und festgestellt, dass die Drainage ca. in der Mitte des Hofes liegt und höher als der Rest der mit Gefälle zu uns verläuft.

Leider darf man bei so einer Gutachteranhörung nichts sagen sondern nur Fragen stellen, also habe ich die Frage so formuliert, dass wenn die Bauherrin nach Gesetz §33 LBOBAWÜ richtig gearbeitet hätte, dann müsste die Drainage doch wohl am tiefsten Punkt sprich an der Grenze verlaufen, denn jeder Bauherr ist bei einer Baumaßnahme verpflicht das auf seinem Grundstück anfallende Wasser selbst abzuleiten.
beim nächsten Punkt ging es darum, dass wir immer bei einem sog. Wolkenbruch nach ca 30min Wasser im Keller haben, und zwar kommt es in der Mitte hoch. Hier war die Frage, ob er einen Zusammenhang sieht, mit dem Abtragen des Berges und dem Wasser. Dazu meinte er, und das fällt mir schwer zuzuordnen. Ich habe mich natürlich vorbereitet und ihm Unterlagen unterbreitet, die darstellen, dass bei einer Begrünung z. B. bei einer Erhöhung von 6 auf 12cm schon eine Verminderung des Abflußwertes auf 1/3 hat was währe wohl bei der ursprünglichen Mutterbodendicke von 2m.
Bei der Begehung in meinem Keller hat er noch wörtlich gesagt, wenn man weiß, dass hinter dem Haus 2m Mutterboden fehlen, dann ist der Zusammenhang mit dem Wasser im Keller eindeutig,
Vor Gericht hat er dann gemeint, dass er sich eingelesn hat und zu dem Entschluss kam, dass es sich hier um ein steiles Gelände handelt und es da keinen Unterschied macht ob da jetzt Mutterboden ist oder nicht.
Ich habe ihn dann gefragt wo denn die Grenze ist, zwischen Flachgelände und Steilgelände. Er meinte die Grenze liegt bei 30% und er hat ermittelt, dass der Berg bei 32% liegt und damit steil ist und deswegen die Daten von mir nicht zutreffend sind. Ich habe ihn nochmal befragt, wegen 2% und darauf hat er sich festgelegt, was sollte ich machen.
Letztendlich liegt die Schuld auch an unseren Häusern, sie sind 170 Jahre alt und deswegen nicht dicht.
Wie der Richter jetzt entscheidet steht in den Sternen, Ich bin eben der Meinung, wenn nach allem was hier illegal passiert ist wenigstens bei der Entwässerung nicht geschlampt worden wäre, dann hätten wir nicht das Nachbarwasser in unserem Grundstück und dafür steht $33
Auch bei einer Abdichtung währe unser Grundstück nach wie vor geflutet, und das sollte $33 verhindern.

Hierzu noch eine kleine Info meiner Recherchen, die damalige Gartenbaufirma, die plötzlich die Baumaßnahmen abgebrochen hat, hat mir mitgeteilt, dass sie als sie den Hof eben machen sollte die Nötigen Abläufe machen wollte, aber als die Bauherrin diese aus dem Auftrag gestrichen hat, hat er die Arbeit lieber beendet, weil er damals schon gewusst hat, dass das Ärger geben könnte, und da wollte er nicht dann den Kopf dafür hin halten, das Problem hatte nun der, der die Nacharbeiten erledigt hatte und nicht wusste, wie das alles vorher mal war, der dann auch die Mauer abreißen und wieder neu aufbauen musste.

Es drückt durch die Ritzen zwischen den Fundamentwänden und der Bodenplatte hoch.
so sieht es nach einem Starkregen aus, das ist nach einem Tag wieder weg.
P1130859-1.JPG

Hinten gegen den Berg haben wir eine sogenannte Feuchtwand, die ist auch nicht das Problem, das Wasser wird ordentlich durch eine Rinne abgeleitet.

Bilder oder Zeichnungen? War das entgegen der Baugenehmigung oder warum (neben dem Thema, dass Du meinst, dass das Wasser deshalb zu Euch kommt) stört Euch die Drainage. Es muss doch eine Entwässerungssatzung geben.
Wie oben schon geschrieben, es gab nie eine Baugenehmigung, und das hätte es offiziell auch nicht gegebn, denn lt. einem Kompromiss von 2005 hätte der Bereich hinter unserem Haus Grün bleiben müssen, und wenn man was nicht darf dann wird es illegal gemacht, und es funktioniert wenn man weiß wie es geht.
So wurde es den Nachbarn verkauft.
Grünfläche.jpg

und das wurde gemacht.
2013.12 Lt. Baubehörde Grünfläche.JPG


Zu dem Kompromiss, denn das wäre die nächste Frage.

Es ginge darum, das Grundstück besser zu nutzen, und um das zu tun musste der Nördliche Teil von einem Gartenland zu einem Bauland umgeschrieben und die Baulinie nach hinten verschoben werden.
Mit vorgelegten Plänen für 2 Einfamilienhäusern und der Zusicherung, dass dafür die Fläche hinter meinem Haus grün bleiben wird und die Häuser nicht höher werden als es das alte war, haben die Nachbarn der Umschreibung zugestimmt, wann will doch nette Nachbarn sein und den wünschen der neuen Nachbarn nicht im Wege stehen.
Nach der Umschreibung, war leider von den 2 hübschen Einfamilienhäusern nichts mehr zu hören, und es wurde ein Betonkubus hingestellt, in dem theoretisch 6 Familien Platz hätten und der dann auch 2m höher war als das alte Haus. letztendlich sind es aber 4 Wohnungen, 2 große und 2 kleinere, es wurde dann das maximale nach der Möglichkeit herausgeholt.
und als der Kubus stand, wurde der Berg herausgeholt.
Plausibel. Dem Oberflächenwasser bei Starkregen ist es egal, auf welcher Oberfläche es abläuft. Es regnet einfach zu viel, um versickern zu können
Richtig, aber es geht nicht um Oberflächen Wasser, dafür haben wir einen Dohlen und eine Sickerrinne, die das alles aufnehmen würde, und es ordentlich abzuleiten, es geht nur um das unterirdische Wasser, das auf dem Felsen zu uns in einer Tiefe läuft in der es nicht mehr aufgefangen werden kann. und da es eine ebene Fläche jetzt ist kann das Wasser schön langsam senkrecht absickern und zu uns laufen.
Ach übrigens zu der ebenen Fläche, die hat ein Architekt sogar geplant, mit Gefälle von Nord nach Süd und von Ost nach West, damit das Starkregenwasser überhaupt nicht stehen bleiben kann, dieses Schreiben habe ich sogar. Aber es wird nicht nach Sachkundigen gebaut, sondern wie man will, es wurde Südlich bis zu einem meter aufgefüllt um eine Ebene Fläche zu haben, und es interessiert keinen.

Wolle, ich lese nur totalen Hass auf Deine Nachbarn aber noch nicht das objektiv belegte Problem.
Ich bin Badner und so etwas wie Hass ist unter meinem Niveau,

natürlich fällt es mir schwer jemanden zu respektieren, der mich vor meiner eigenen Haustür schon bedroht hat,
Außerdem hätten wir wegen der nicht Sachkundigen Baumaßnahmen beinahe schon unseren Sohn verloren.
einer von den Stelen von dem Foto wurde von einem Lieferwagen angestoßen und ist hinter unsere Eingangstür gefallen, hier stand 5 Minuten vorher meine Frau und 3 Minuten danach mein Sohn (Türkamera hat das aufgezeichnet)
von dem Anwalt der Nachbarin kam ein Bedauerlichkeitsdreizeiler.
Die Baubehörde hat mit in den Nebenbstimmungen ferstgehalten, dass auf Grund der Gefharensituation ein ausreichender Anprallschutz unverzüglich angebracht werden soll.
Das war 2015

Das mit dem Hass ist eher umgekehrt, und die ganzen Nebenklagen sind nur Verdrehung der Tatsachen um uns ständig vor Gericht zu zerren.
Der Grund ist einfach, sie will unser Garten haben, und ich will ihn nicht hergeben, wahrscheinlich will sie den dritten Kubus hinstellen.
Ist aber leider zu arm um den Wert zu bezahlen was es hat.
Deswegen versucht sie mit dieser Schiene uns fertig zu machen, denke weil sie meint, dass sie uns finanziell überlegen ist.

Nein das ist kein Hass, Wir sind nur enttäuscht von Bürgervertretern, deren Aussage man Jahrelang vertraut hat und nach Jahren feststellt, dass man nur belogen wurde, denn die hätten den ganzen sch.... von Anfang an verhindern können, wenn sie gewollt hätten.

Wir sind mal gespannt, wie das weiter geht, das geht jetzt schon 14 Jahre.

Wir sind friedliche Menschen, vielleicht macht uns das auch zu Verlierern , früher habe ich den Kopf geschüttelt, wenn man in der Zeitung gelesen hat dass ein Nachbar dem anderen eine Schaufel über die Rübe gezogen hat, heute habe ich vorsichtiges Verständnis dafür.

@MayrCh

Hallo, vieles ist schon beantwortet, aber ich will jedem antworten.

Alle zum gleichen Sachverhalt?
Nein, es hat nur Angefangen mit der Mauer die nicht hoch genug war, das währe auch nun erledigt, aber die Gegenseite hat immer neue Behauptungen und Gegenbeschuldigungen aus dem Hut gezaubert.

z. B. da wurden Fotos gemacht, die so gemacht wurden, dass es aussieht, dass Unkraut von uns zu ihr wächst.
allerdings wenn man die Fotos richtig betrachtet dann hat sie ihr eigenes Unkraut fotografiert.

es geht lediglich um ca. 5m von 50m, die ich nicht schneiden kann, weil es da 4m runter geht, diese Bauherrin der Pflicht einer Absturzsicherung nicht erfüllt, obwohl auch das als Nebenbestimmung seit 2015 zu Papier steht.
Der Betrug an der Sache ist, dass sie die ganzen 50m wegen dem kleinen Überhang machen lässt und klagt die Gärtnerkosten bei mir ein.
beim 2ten mal habe ich dem Gärtner die Anweisung gegeben, das Unkraut das von mir ist auch mir direkt in Rechnung zu stellen, da er es vor Ort am besten entscheiden kann, das hat er getan und ich habe gezahlt.
Die Nachbarin klagt dennoch den anderen Betrag vor Gericht ein.

Dies nur eine Nebelkerze aber es gibt noch mehr.
Wenn euch ein vor Gericht vorgetragenes "nö, ist nicht so" derart ratlos zurücklässt, würde ich an eurer Stelle mal eure Verhandlungsvorbereitung hinterfragen.
Wie oben schon geschrieben, er ist von seiner Haltung überzeugt, da hilft es nicht das zu hinterfragen.
Offenbar auf Grundlage einer DIN. P.S.: ein lapidares "Jeder weiß" ist keine gute Grundlage für eine Argumentation. Schon garnicht vor Gericht.
Habe oben schon geschrieben, natürlich habe ich nicht jeder weiss, gesagt, sondern die Tabellen des Ablaufes von Dachbebauung vorgelegt, das er wegen dem Gefälle abgeledert hat.

Was sagt denn euer Rechtsbeistand? Wer hat die Kausalität Abgrabung/Wassereintritt wie festgestellt, und ist diese Feststellung halbwegs Gerichtsfest (sprich durch einen Gutachter/Sachverständigen/hydrologische Untersuchungen)?
Das haben wir doch jetzt, der Gutachter hat das gemacht. Mein Rechtsbeistand sagt dazu nichts, wenn der Gutachter das so sagt ist das so.

Ich ehrlich gesagt auch. Lass dir gesagt sein, vor Gericht kommt das nicht gut an. Vor allem, wenn man dann in der eigentlichen Sache nicht gut vorbereitet ist.
habe ich oben schon geschrieben, ich habe keinen Hass. hatte ein Haufen Unterlagen dabei, aber ich durfte nur zu den Punkten Nachfragen stellen, mehr war nicht zulässig, da konnte ich zusammentragen was ich wollte.
Es wird auch nicht nachgehakt, warum es überhaupt zu der jetzigen Situation kommt, es geht nur um das jetzt und nicht um das warum.

@WilderSueden

wenn das blöd ausgeht, sprich, der Richter nicht meint, dass die Bauherrin nach Gesetz eine anständige Drainage anbringen muss, dann haue ich ein Loch in den Kellerboden, hänge eine Pumpe rein und pumpe das Wasser in meine Zysterne.

Angefangen hat das, weil die Nachbarin uns verklagen will, weil angeblich unser Gartenwasser von unserem Garten der so schon immer da war angeblich ihre Mauer schädigt, im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Gärtnerfirma nicht richtig gearbeitet hat und die musste die Mauer erneuern, kurz und gut, ich habe dazu nur gesagt, dass wenn sie so kommt soll sie erst mal ihren Illegalen Hof richtig entwässern damit ich nicht dauernd Wasser im Keller stehen habe. So hat sich das entwickelt.


@Frankenbaby

Ich habe folgendes gemacht. An den Toreinfahrten habe ich eine Art Hochwasserwand aus Aluminiumbrettern zum einstecken gebaut.
Wenn sich jetzt was niederschlagsreiches ankündigt stecke ich die Bretter rein und dann steht das Wasser 10 - 15 cm auf der Strasse und dem Netto Parkplatz.
Ich muss das Problem anders lösen, wie oben beschrieben, trotzdem ein guter Vorschlag.

Ich befürchte auch, das Klagen nur Sinn macht wenn man einen charakterstarken Menschen hat, der im Stande ist unrecht auch einzugestehen, wenn es aber nur um beleidigte Leberwurst geht, man sich die aber so zum Spaß leisten kann, dann hat es wohl keinen Sinn, aber das weiß man erst wenn man merkt, auf welchem Niveau der Gegner agiert.

Für mich wäre die Sache eigentlich erledigt, wenn sie mich nicht dauernd für ihre Baumängel verantwortlich machen würde.

@Nida35a
danke für deinen netten Ratschlag, aber das Wasser versickert großflächig auf dem Nachbargrundstück, natürlich wurde keine Prüfung der Sickerfähigkeit durchgeführt, aber das interessiert auch keinen.
Läuft dann auf dem unterirdischen Felsen entlang, und da mein Haus auf den Felsen gebaut wurde staut es sich da und findet den Weg in den Keller. Was ich dagegen machen werde, habe ich oben schon geschrieben, aber jetzt gilt es erst mal abzuwarten, wie der Richter entscheidet. im September weiß ich mehr. Vielleicht sieht er es auch so, wie ich, dass der Baumaßnahme geschuldet ist, dass die momentanen Baugesetze eingehalten werden müssen, und das obliegt dem Bauausführenden, wenn dann noch Wasser in meinem Keller ist, dann ist die fehlende Abdichtung schuld und dann isses halt so.

So, das war jetzt viel, hoffe alle Fragen beantwortet zu haben, ich melde mich jetzt mal ab, geh in den Garten und geniese den schönen Abend noch.

wünsche euch allen ein schönes Wochenende.

Wolle
P1130859-1.JPG
 
H

haydee

Wie sieht es aus mit der bebauten Fläche Grundflächenzahl? Der Hof und die Mauer sind ja einige Quadratmeter.

Kannst du ein Gegengutachten einreichen? Mein Hang ist steiler wie deiner und Mutterboden nimmt sehr wohl Wasser auf. Sonst müsste es ja wie auf einer Straße laufen. Tut es aber nicht.
 
D

Der Badner

@haydee

Das ist der nächste Knoten in dem roten Faden, eigentlich genehmigt war nur ein Hof vor dem Gebäude. dieser Hof wurde Planabwegig vergrößert, weil man offensichtlich festgestellt hat, dass die ganzen Autos nicht da drauf passen. da wurde der Müllplatz kurzerhand zu einer Parkfläche gemacht und der Müllplatz uns neben den Grill gestellt Mmmh lecker. der Hof nach allen Seiten vergrößert, hauptsächlich in einen Bereich, der den Nachbarn als muss grün bleiben verkauft wurde.
Kurz gesagt, der Hof ist mittlerweile mehr als doppelt so groß als ursprünglich genehmigt.

Gegengutachten, wo führt das hin, das kostet Geld, und dann kommt die Gegenseite mit einem Gegengutachten, das hebt sich dann gegenseitig auf und dann gilt wieder das von dem gerichtlich bestellten. Letztendlich geht es nur darum, wer recht hat muss sich sein recht auch leisten können.

Mein Hang ist steiler wie deiner und Mutterboden nimmt sehr wohl Wasser auf.
Sehr richtig, deswegen haben wir auch erst Wasser im Keller, seit der Berg weg ist. Wie gesagt, da laufen komische Sachen, im Keller bei mir hat er noch ganz anders geredet, als er es nachher zu Papier dem Gericht vorgelegt hat, und m.E. war Er bei meinem Nachhaken auch sehr nervös, am Schluss kam nur die Bemerkung, das ist seine Ergebnis, und dabei bleibt er, damit ich Ruhe gebe.

Hier mal ein Foto wie das Wasser noch tagelang aus dem Grundstück läuft, das von hinten sich durch den Berg gräbt,
problem-mit-nachbar-der-sich-nicht-an-die-gesetze-haelt-585185-1.JPG
Die Straße ist schon lange trocken, da suppt es immer noch raus.
Im Winter bildet sich hier auch eine gefährliche Eisschicht, aber es interessiert keinen .
 
O

Offtopic

Ich glaube hier ist viel persönliches , dass sich angestaut hat. Wenn ich ein Grundstück kaufe bebaue ich es wie ich will, natürlich unter der Berücksichtigung des gültigen Bebauungsplan.

Das heißt auch das ich mein Mülleimer neben deinem Grill stellen kann. Ob das die feine Art ist steht wo anderst. Genauso mit dem Keller wenn der undicht ist weil der Nachbar auf seinem Grundstück was abgräbt ist es dein Problem.

Genauso kann es dir egal sein wir groß der Hof ist dafür gibt es eine Grundflächenzahl und die darf er überschreiten. Oder er zahlt eine erhöhte Abwassergebühr.

Und welcher Haustyp er auf sein Grundstück baut kann dir auch egal sein.

Und ja er darf nicht auf die Straße entwässern, das aber ich auch wieder nicht dein Problem sondern von der Stadt oder der Person die sich verletzt.

So das ist meine Meinung, wenn man noch mehr Infos bekommt findet man vermutlich noch mehr persönliches das den zwist anfeuert.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung gibt es 51 Themen mit insgesamt 283 Beiträgen

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