OSB-Platten für den Dachboden "erforderlich", trotzdem Aufpreis?

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P

Payday

wie gesagt, wenn das auslegen wirklich erforderlich ist nach der Statik, schuldet der Bauunternehmer ganz klar dem Bauherren das auslegen inkl. allen was dazugehört.
hat man bei uns auch versucht beim Schornstein. 1mail später war das dann in Ordnung. wollten uns ein dachfenster verkaufen, weil man im Dachboden keine reinigungsklappe reinbekommt. ich sagte denen nur " ihr habt mir den Schornstein für preis x an der besagten Position verkauft. seht zu das der schorni das abnimmt". damit war die Sache durch, die mußten zähneknirschend kostenlos das Fenster einbauen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

vorab - es ist mehrheitlich "Kaffeesatzlesen", da ich Deinen Vertrag/BB nicht kenne!

nun rief mich gestern die Baufirma an und meinte: "wir würden ihnen jetzt die OSB-Platten für den Dachboden gleich mit hoch heben in den Dachstuhl, die Platten kosten ~580€ für 40m² und ob sie sie dann selbst verlegen oder nicht (980€) können sie dann schauen." ... ok?
Na, ja - das ist ein knapper Tausender. Für den Luxus keinen Finger rühren zu müssen, ist der Preis imho angemessen.

Es ist richtig, daß diese Platten - wie so vieles beim Hausbau und singulär betrachtet - im freien Handel günstiger zu erhalten sind. Ich glaube aber Du hast keinerlei Vorstellung davon, wie unhandlich diese Teile sind und wie unmöglich, sie durch eine verbaute BET ins DG zu befördern

Nun die Frage: kann das überhaupt stimmen, dass die Platten wirklich erforderlich sind? Erscheint mit merkwürdig... und wenn sie es wären - sollten sie dann nicht im Preis mit drin sein? Wir haben vorher immer wieder gefragt, welche Mehrkosten denn noch dazu kommen könnten - davon war nie die Rede. Ist das so rechtens? Würden sie uns ohne die Dinger ein statisch unzureichendes Haus bauen?
Mich irritiert Deine Wahl - selbst verlegen oder beauftragen sehr. Diese Wahl dürftest Du - nach meinem Verständnis - nicht haben, wenn die vollflächige Beplankung in der Statik berücksichtigt worden ist. Dann hätte dieser Posten jedoch auch im Angebot aufscheinen müssen und zwar bepreist oder als enthalten gekennzeichnet.

Insofern denke ich eher, das die Beplankung mit OSB gerade keine zwingende aussteifende Wirkung und damit auch nicht via Statik erforderlich sein kann. Wenn ich damit richtig liege ist es auch nicht verwunderlich, daß Dir keine Mehrpreise benannt wurden, denn eine Laufstraße ist Dir ja lt. BB sicherlich geschuldet?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
P

Payday

Hallo,

vorab - es ist mehrheitlich "Kaffeesatzlesen", da ich Deinen Vertrag/BB nicht kenne!
völlig egal was im vertrag steht, muss der Bauunternehmer sich an den statischen Nachweis halten. er kann sich rechtlich unmöglich damit rausreden, das der Bauherr selber dafür sorge zu tragen hat, das das Haus statisch in Ordnung errichtet wird. das ist eindeutig das Problem des Generalunternehmers, der immerhin genau damit beauftragt wurde.
 
Musketier

Musketier

Mal eine andere Interpretation:
Vielleicht ist in der Statik das Benutzen (Lagern) des Dachbodens berücksichtigt und für den GU wäre das (mittels seiner Überrumpelungstatik kurz vor Dachschließung) jetzt ein schöner zusätzlicher Verdienst.
 
B

Bauexperte

er kann sich rechtlich unmöglich damit rausreden, das der Bauherr selber dafür sorge zu tragen hat, das das Haus statisch in Ordnung errichtet wird. das ist eindeutig das Problem des Generalunternehmers, der immerhin genau damit beauftragt wurde.
Du bist heute wieder auf Streit gebürstet

Du ergreifst Partei für eine im Raum stehende Aussage _ohne_ jedweden Beweis auf Richtigkeit. Es "könnte" durchaus sein, daß @Musketier richtig in seiner Annahme liegt, aber auch, daß der BU das BV schlichtweg verwechselt hat, ich nicht daneben liege, oder ... oder ... oder.

Deshalb ist es gerade _nicht_ unwichtig, was in Vertrag und BB zu lesen steht; daß nach ordentlich berechneter Statik gebaut werden muß, steht doch außer Frage!

Nicht hinter jeder strittigen Mitteilung eines Users lauert ein böser BU

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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