Nur ein Teil der Baugenehmigung erfüllbar? Wie lange gilt Baug.?

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nordanney

Sollte ja dann eine Lösung zu finden sein. Machen da die Banken mit?
Klar machen die Banken mit. Bedeutet aber, dass es eine neue Objektbewertung gibt, der nicht ausgezahlte Betrag mit einer Nichtabnahmeentschädigung versehen wird, das Objekt neu bewertet wird und zuletzt vielleicht ein Teil des bereits ausgezahlten Geldes zurückgefordert wird. Könnte im schlimmsten Fall zu Eurer Insolvenz führen.

Fazit: Schwachsinnsidee
 
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User0815

Für mich sind das auch eher zwei unterschiedlich große Doppelhaushälften. Vielleicht würde es klappen, wenn man tatsächlich ne WEG daraus macht, dann kann zunächst nur die kleinere Einheit gebaut, finanziert und belastet werden.
 
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Solala77

Sieht nach zwei unabhängigen WE aus. Bau doch einfach deine „Einliegerwohnung“ ohne Keller und irgendwann das unterkellerte Haupthaus.

Kannst du die Einliegerwohnung ohne Finanzierung bezahlen?
Ich denke, in die Richtung kann/wird es gehen müssen. Das hatte ich zuerst verworfen, weil man
1) 40-50qm Keller verliert
2) sowieso eine Bodenplatte machen und Loch baggern muss
3) der Aufwand eines Kellerbaus höher ist, wenn Bestandsgebäude ohne Keller anschließen (Untergraben, Setzungen)

Klar machen die Banken mit. Bedeutet aber, dass es eine neue Objektbewertung gibt, der nicht ausgezahlte Betrag mit einer Nichtabnahmeentschädigung versehen wird, das Objekt neu bewertet wird und zuletzt vielleicht ein Teil des bereits ausgezahlten Geldes zurückgefordert wird. Könnte im schlimmsten Fall zu Eurer Insolvenz führen.

Fazit: Schwachsinnsidee
Wahrscheinlich hast Du recht, dass es teurer wird. Ob die Bank einen in die Insolvenz treibt, weiß ich nicht, solange sie die Raten bekommen. Die haben ja bestimmt keine Lust meinen Kellerbau zu vermarkten

Für mich sind das auch eher zwei unterschiedlich große Doppelhaushälften. Vielleicht würde es klappen, wenn man tatsächlich ne WEG daraus macht, dann kann zunächst nur die kleinere Einheit gebaut, finanziert und belastet werden.
Wenn es eine abgeschlossene Einheit ist, glaube ich auch, wäre es grundsätzlich einfacher, was die Bankthematik betrifft. Nachteile sind, wie oben geschrieben, kein Keller oder andere vorbereitenden Bauten für die Hauptwohnung. Es wird aber wohl heirauf hinauslaufen.
 
S

Solala77

Eine Nachfrage in die Runde. Würde man mit der Thematik zuerst bei einem Architekt auftauchen oder bei der Bank? Vom Hören-Sagen vernahm ich, dass Banken ein fertiges Konzept haben wollen und darauf dann Finanzierung rechnen aber nicht mit Ideen und "Hätte, Könnte" genervt werden wollen.
 
11ant

11ant

aber nicht maßstabsgetreu.
Wenn man da nachbessert, wo es essenziell hakt (zu klein dargestellte Treppen), dann wird sich zeigen, daß dieses Baukörperarrangement (in diesen Dimensionen) so ohnehin nicht gelingen wird. Eine Einliegerwohnung dieser Größe halte ich generell nicht für erstrebenswert ausgerechnet als Maisonette zu konzipieren - mit einer Altersnutzbarkeit schon dreimal nicht. Wenn Du ansonsten Deine Grundidee weiter verfolgen willst, würde ich also erst einmal das Baukörperarrangement betreffend einen grundlegenden Kurswechsel erwägen: hin zu einer Einliegerwohnung gänzlich im EG und einer Hauptwohnung in beiden Geschossen. Dann könnte man in Bauabschnitt I die ganze Fläche überbauen und das OG entweder als Rohbau erstellen oder später aufstocken (wobei auch Dachanhebungen Geld kosten, ein nur außen verputzter Rohbau also wirtschaftlicher sein könnte). Dabei könnte man den EG-Anteil der späteren Hauptwohnung ja im eingeschossigen Stadium als vermietete Einliegerwohnung nutzen (später Wohness / Garderobe / Gäste-WC oder Kinderbereich).

Fazit: Schwachsinnsidee
Wohlgemerkt: da stimmt mir ein Fachmann zu, das würde ich als TE ernst nehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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