Niedrige Böschung abstützen - Welches Material für "Mauer"

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Y

ypg

Darfst Du überhaupt abstützen? Bei uns darf der Boden/Wall nur natürlich zum Nachbarn abfallen - 80 cm ist ja schon eine Hausnummer!
 
Nordlys

Nordlys

Mittlerweile ist das ganz bunt, weil in jedem Ring was anderes wächst. Blumen, Küchenkraut, Stauden, Gräser, Rankzeugs, lila, grün, weiss, blau....
 
H

hampshire

Wenn Du die Mauer mit L-Steinen oder Schalungssteinen erstellst und gleichzeitig "schön" haben möchtest kannst Du wie folgt vorgehen:

Mache das Fundament etwas breiter und setze die Mauer 10-15cm zurück. Wenn Du die Mauer fertig hast, kannst Du die Vorderseite mit Mörtel und Steinen verkleiden. Dazu gibt es mehrere Methoden und mannigfaltige Gestaltungsoptionen.
 
J

Jochen2015

@Elina: Vollkommen richtig deine Aussage! Da wir aufgeschüttet haben, sind wir in diesem Fall in der Pflicht eine Stützmauer zu errichten. (§9 NRG BW)

@ypg: In unserem Bebauungsplan werden lediglich Grenzen zu "Erschließungsanlagen" definiert. D.h. in unserem Fall zum Nachbargrundstück tritt nun das Nachbarrechtsgesetz (Baden Württemberg) und die Landesbauordnung BW in Kraft.
Hier wird das Thema Stützmauer aufgeführt und wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf ich eine Stützmauer direkt auf der Grenze errichten (da Nachbargrundstück nicht landwirtschaftlich genutzt) und mit meinen geplanten 80cm Höhe und 26m Länge liege ich weit unter der maximalen Höhe von 2,5m einer Stützmauer, bzw. unter der Wandfläche weniger als 25m². (z,B. §10 NRG, §6 LBO)
Das Bauvorhaben unterliegt auch keinem genehmigungsverfahren, wenn die Stützmauerhöhe weniger als 2m hoch ist (Anhang LBO, Abschnitt 7 c)

Bitte korrigiert mich, sollte ich hier was falsch verstanden haben.

Danke an alle für die bisherigen Beiträge zu diesem Thema.
 
L

Libero5

@Elina: Vollkommen richtig deine Aussage! Da wir aufgeschüttet haben, sind wir in diesem Fall in der Pflicht eine Stützmauer zu errichten. (§9 NRG BW)

@ypg: In unserem Bebauungsplan werden lediglich Grenzen zu "Erschließungsanlagen" definiert. D.h. in unserem Fall zum Nachbargrundstück tritt nun das Nachbarrechtsgesetz (Baden Württemberg) und die Landesbauordnung BW in Kraft.
Hier wird das Thema Stützmauer aufgeführt und wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf ich eine Stützmauer direkt auf der Grenze errichten (da Nachbargrundstück nicht landwirtschaftlich genutzt) und mit meinen geplanten 80cm Höhe und 26m Länge liege ich weit unter der maximalen Höhe von 2,5m einer Stützmauer, bzw. unter der Wandfläche weniger als 25m². (z,B. §10 NRG, §6 LBO)
Das Bauvorhaben unterliegt auch keinem Genehmigungsverfahren, wenn die Stützmauerhöhe weniger als 2m hoch ist (Anhang LBO, Abschnitt 7 c)

Bitte korrigiert mich, sollte ich hier was falsch verstanden haben.

Danke an alle für die bisherigen Beiträge zu diesem Thema.
Hi Jochen, wir haben gerade das exakt gleiche vor - wir haben ca. 60cm aufgeschüttet, kein Bebauungsplan, Baden-Württemberg. Wollen auch ca. 30m L-Steine setzen und darauf dann noch einen Zaun bzw. Hecke. Wie verhält es sich da mit der Gesamthöhe L-Stein + Zaun? Ich nehme an, das wird vom ursprünglichen Gelände bzw, vom Nachbar aus gemessen?

Ging ansonsten alles gut bei euch? Habe da so einen speziellen Nachbarn ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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