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ᐅ Neue Förderung für Familien-Wohneigentum


Erstellt am: 01.06.23 16:47

Schnubbihh01.06.23 16:47
Hallo liebe Community,

mittlerweile sind ja die Details zum neuem Förderprogramm raus.
Bisher dachte ich, dass wir dieses Programm sowieso nicht nutzen können aufgrund der strengen Förderbedingungen.
Nun habe ich aber gelernt, dass es bei der Einkommensgrenze nicht ums Bruttogehalt sondern um das "zu versteuernde Einkommen" geht und nicht das Jahr 2022 berücksichtigt wird sondern der Durchschnitt aus 2021&2020. Zusätzlich macht sich dieses Jahr bei uns Kind Nr. 3 auf den Weg (Nov 2023).
Daraus ergibt sich die Situation:
- Zu versteuerndes Einkommen (21/22) = 70.065€
- Bei aktuell 2 Kindern reicht es also ganz knapp nicht
- Bei 3 Kindern ab Nov 2023 würde es reichen
- Ab 2024 reicht es nicht mehr da dann zu versteuerndes Einkommen (21/22) > 80.000€ sein wird

Daraus schließe ich, dass wir theoretisch im Nov+Dez 2023 förderberechtigt wären.

Meine Fragen:
- Habe ich das prinzipiell richtig verstanden?
- Was kann ich daraus lernen? Ich könnte im Nov/Dez einen Antrag stellen und damit in 2023/2024 bauen, auch wenn ich dann eigentlich nicht mehr förderberechtigt bin?
- Wie würdet Ihr das ganze vom zeitlichen Ablauf angehen mit Antragstellung und Hausbau?
- Kann ich theoretisch auch einen Antrag im Nov/Dez stellen und im Zweifel davon zurücktreten, falls es in 2024 nichts mit dem Hausbau wird?

Noch zum Hintergrund:
Wir haben bisher kein Baugrundstück, sind aber intensiv auf der Suche und wollen zumindest für alle Eventualitäten gewappnet sein, falls sich was ergeben sollte im Laufe des Jahres.
markusla01.06.23 17:54
Ich weiß zumindest für die NRW.Bank reicht der Nachweis einer Schwangerschaft, ich weiß aber nicht, ob die KfW das auch so sieht.
-LotteS-01.06.23 18:23
Die KfW schreibt ausdrücklich, dass nur geborene Kinder zählen...
markusla schrieb:

Ich weiß zumindest für die NRW.Bank reicht der Nachweis einer Schwangerschaft, ich weiß aber nicht, ob die KfW das auch so sieht.
Gerddieter01.06.23 18:54
Ich kann Dir versichern es ist bestimmt so gestrickt, dass es bei Euch leider gerade nicht geht... wie bei ganz vielen anderen... :-(
WilderSueden01.06.23 23:33
Kannst du einen Antrag ohne konkretes Haus stellen?
Du brauchst ja EH40 QNG, dafür brauchst du sicherlich die Bestätigung zum Antrag (BZA) vom Energieberater. Und der kann nur eine ausstellen, wenn das Haus und das Grundstück bekannt sind. Dein Fahrplan wäre meiner Ansicht nach, alles für den November unterschriftsreif zu machen und direkt nach der Geburt einzureichen
xMisterDx02.06.23 17:43
Find ich zunächst mal interessant, wo man mittlerweile einen wohlhabenden Menschen verortet. Beim Baukindergeld war die Grenze noch 90.000 EUR mit einem Kind, da konnte man durchaus schon davon ausgehen, dass man es nicht braucht, wenn man drüber liegt.
Aber 60.000 EUR zvE mit einem Kind? Da liegt definitiv nicht jeden Abend Lachs und Bratenaufschnitt auf dem Teller...

Ich würde allerdings fast wetten, dass ihr für die Bewilligung der Fördergelder ein Grundstück und eine (vom Bauamt) genehmigten Bauantrag benötigt... es heißt ja, dass nur KfW40-Neubau gefördert wird. Wie wollt ihr das nachweisen, wenn ihr noch gar kein Haus geplant habt?

Wenn ihr aktuell noch kein Grundstück habt, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr nicht mal mit der Hausplanung was, geschweige denn mit dem Bauantrag.

Aber dafür sitzen doch in den Banken und bei den Kreditvermittlern wie Dr. Klein, Interhyp usw. nette Menschen, deren Job es ist, euch genau das zu erklären und für euch zu vermitteln? Geht doch einfach mal da hin, kostet nichts.
dr. kleinbauantrageinkommengrundstückförderberechtigtkfw