Nachbar baut Garage tiefer als Bebauungsplan vorgibt

4,60 Stern(e) 5 Votes
S

steve-o-co

Hallo,

wir haben in unserem Bebauungsplan eine Vorgabe bezüglich der Fußbodenoberkante Fertigfußboden EG mind. 260.25 ü. NHN.

Dadurch mussten wir ganz schön aufschütten, haben uns aber was das Haus und das nebenliegende Carport angeht daran gehalten. Da die Straße tiefer liegt lassen wir unsere Hofeinfahrt von der Straße etwas schräg bis zum Carport nach oben laufen und mussten somit die Fläche der Hofeinfahrt ebenfalls schräg aufschütten.

Unser Nachbar hat seine Garage direkt an unsere Grenze gebaut, jedoch liegt diese im Höchstwert ca. 0.75 Meter tiefer als unser aufgeschüttetes Grundstück. Somit haben wir natürlich das Problem, dass sein Grundstück, welches er wahrscheinlich gar nicht aufschüttet, an unserer Seite generell viel tiefer liegt.

Meine Frage: Wie sieht es jetzt mit der Sicherung aus? Wir benötigen ja doch eine Mauer am Anfang des Grundstücks bis zur Garage, damit von uns nichts zu ihm abrutscht. Und auch dahinter benötigen wir einen hohen Zaun, damit nichts passiert.

Warum darf er die Garage so viel tiefer bauen? Müssen wir allein die Kosten für die Mauer und den Zaun tragen, oder wer?

Viele Grüße
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Die Kosten für Mauer und Zaun Regelt das sog. "Nachbarschaftsrecht. Das ist Ländersache. In Thüringen ist es für jeded 50%. Ansonsten frage doch mal das Bauordnungsamt.
 
H

hampshire

Warum darf er die Garage so viel tiefer bauen? Müssen wir allein die Kosten für die Mauer und den Zaun tragen, oder wer?
Frag ihn mal wie er das geschafft hat. Frag ihn auch wie ihr gemeinsam die Grundstücksgrenze gestaltet. Wie es gesetzlich geregelt ist ist ziemlich egal wenn ihr einig werdet.
 
G

guckuck2

Grenzgestaltung ist das eine, das Abfangen des Geländes das andere. Da hat in aller Regel der die Suppe auszulöffeln, der „stört“ oder Veränderungen vorgenommen hat. Da du oben bist und aufgeschüttet hast, wird das wohl dein Problem sein. Bord oder L-Stein wär so das gängige.
 
S

Snowy36

Grenzgestaltung ist das eine, das Abfangen des Geländes das andere. Da hat in aller Regel der die Suppe auszulöffeln, der „stört“ oder Veränderungen vorgenommen hat. Da du oben bist und aufgeschüttet hast, wird das wohl dein Problem sein. Bord oder L-Stein wär so das gängige.
Ja normal schon aber kann ja nicht sein dass man sich an den Bebauungsplan hält und der andere nicht und man dann auch noch Blechen muss weil man aufgeschüttet hat ?
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42590 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Nachbar baut Garage tiefer als Bebauungsplan vorgibt
Nr.ErgebnisBeiträge
1Haus, Garage / Carport auf dem Grundstück platzieren - Seite 493
2Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? 29
3Bauen ohne Keller - Carport, Garage? - Seite 318
4Garage, Carport oder beides? 12
5Hang-Grundstück, Carport abfangen 22
6Grundriss: 150qm Einfamilienhaus+Einliegerwohnung - Carport / Garage + Schuppen / Werkstatt - Seite 245
7Haus und Garage, Carport Platzierung auf Hinterliegergrundstück - Seite 212
8Ausrichtung Einfamilienhaus + Garage bei West-Ost Grundstück mit Strasse im Westen - Seite 318
9Grundstück aufschütten - wir jetzt, Nachbar wartet 14
10Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster - Seite 653
11Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage 44
12Garage genehmigt, aber Carport gebaut 23
13Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche? 19
14Carport/Garage Breite - Reichen 2.50m oder ist das eher zu schmal 29
15Garage im Haus oder Carport daneben 10
16Carport oder Garage, was macht mehr Sinn? - Seite 244
17Ausrichtung Haus und Garage auf dem Grundstück - Seite 218
18Platzierung Haus und Garage auf Grundstück - Seite 212
19Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan 22
20Garage, Carport mit Fahrradschuppen - Grundstücksplanung - Seite 222

Oben