Nachbar baut Garage tiefer als Bebauungsplan vorgibt

4,60 Stern(e) 5 Votes
S

steve-o-co

Hallo,

wir haben in unserem Bebauungsplan eine Vorgabe bezüglich der Fußbodenoberkante Fertigfußboden EG mind. 260.25 ü. NHN.

Dadurch mussten wir ganz schön aufschütten, haben uns aber was das Haus und das nebenliegende Carport angeht daran gehalten. Da die Straße tiefer liegt lassen wir unsere Hofeinfahrt von der Straße etwas schräg bis zum Carport nach oben laufen und mussten somit die Fläche der Hofeinfahrt ebenfalls schräg aufschütten.

Unser Nachbar hat seine Garage direkt an unsere Grenze gebaut, jedoch liegt diese im Höchstwert ca. 0.75 Meter tiefer als unser aufgeschüttetes Grundstück. Somit haben wir natürlich das Problem, dass sein Grundstück, welches er wahrscheinlich gar nicht aufschüttet, an unserer Seite generell viel tiefer liegt.

Meine Frage: Wie sieht es jetzt mit der Sicherung aus? Wir benötigen ja doch eine Mauer am Anfang des Grundstücks bis zur Garage, damit von uns nichts zu ihm abrutscht. Und auch dahinter benötigen wir einen hohen Zaun, damit nichts passiert.

Warum darf er die Garage so viel tiefer bauen? Müssen wir allein die Kosten für die Mauer und den Zaun tragen, oder wer?

Viele Grüße
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Die Kosten für Mauer und Zaun Regelt das sog. "Nachbarschaftsrecht. Das ist Ländersache. In Thüringen ist es für jeded 50%. Ansonsten frage doch mal das Bauordnungsamt.
 
H

hampshire

Warum darf er die Garage so viel tiefer bauen? Müssen wir allein die Kosten für die Mauer und den Zaun tragen, oder wer?
Frag ihn mal wie er das geschafft hat. Frag ihn auch wie ihr gemeinsam die Grundstücksgrenze gestaltet. Wie es gesetzlich geregelt ist ist ziemlich egal wenn ihr einig werdet.
 
G

guckuck2

Grenzgestaltung ist das eine, das Abfangen des Geländes das andere. Da hat in aller Regel der die Suppe auszulöffeln, der „stört“ oder Veränderungen vorgenommen hat. Da du oben bist und aufgeschüttet hast, wird das wohl dein Problem sein. Bord oder L-Stein wär so das gängige.
 
S

Snowy36

Grenzgestaltung ist das eine, das Abfangen des Geländes das andere. Da hat in aller Regel der die Suppe auszulöffeln, der „stört“ oder Veränderungen vorgenommen hat. Da du oben bist und aufgeschüttet hast, wird das wohl dein Problem sein. Bord oder L-Stein wär so das gängige.
Ja normal schon aber kann ja nicht sein dass man sich an den Bebauungsplan hält und der andere nicht und man dann auch noch Blechen muss weil man aufgeschüttet hat ?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben