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ᐅ Grundbuch später als geplant - KfW Förderung retten


Erstellt am: 10.03.21 18:46

nordanney12.03.21 19:41
WilderSueden schrieb:

Bei der Interhyp offensichtlich nicht. Da kam heute eine Mail von dem Vermittler dass ihm ohne Grundbuch die Hände gebunden wären. Aber zum Glück sieht die Volksbank am Bauort das nicht so eng. Dann muss ich für den Zinsvergleich halt die Banken selbst abklappern.
Das ist der Vorteil der lokalen Banken. Und viel teurer müssen sie dann mit richtiger und individueller Beratung auch nicht sein.
WilderSueden12.03.21 19:44
Das wären nach aktuellem Stand 1,1% auf 15 Jahre bei der Volksbank gegenüber 1% bei der besten Bank die im Interhyp Vergleich drin war. Eventuell lässt sich da auch noch was verhandeln.
Aber dank EZB ist ja erstmal der Druck für mich raus. "Whatever it takes" geht noch eine Weile weiter und ich kann in Ruhe die KfW Onlinebestätigung organisieren
MarkoW.20.03.21 13:17
Ich stehe momentan auch im Kontakt mit meiner Hausbank und zusätzlich noch mit einem Finanzmakler.

Meine Hausbank benötigt wohl auch zwingend das Grundbuch, um das Wertgutachten für den Beleihungswert anzustoßen. Problem ist bei mir auch, dass es noch kein Grundbuch gibt. (Aktuell ist da noch Feld, die Grundstücke werden noch aufgeteilt)

Der Bebauungsplan und ein Planungsentwurf reichen leider nicht aus. Dabei geht es doch lediglich darum, ob Altlasten oder Beschränkungen im Grundbuch stehen... Hoffe also auch, dass in meinem Fall das Grundbuch schnell kommt. Der Finanzmakler sagte er könne mir auch ohne Grundbuch & Flurkarte ne definitive Zusage der Bank geben. Warten wir es ab.
parcus20.03.21 20:26
Für die KfW Förderung zählt i.d.R. der Baubeginn und nicht irgend welche Verträge im Vorfeld, ausgenommen wenn es um den 4.000,-Zuschuss 431 geht. Für die Förderung ist eher entscheidend, dass der Architekt so viele Wohnungseinheiten wie möglich plant.
nordanney20.03.21 21:15
MarkoW. schrieb:

Meine Hausbank benötigt wohl auch zwingend das Grundbuch,
Aber es gibt doch schon ein Grundbuch. Und zwar vom jetzigen Eigentümer. Dazu die passenden Vertragsentwürfe (was kauft Ihr wie) und los geht’s. Alles andere ist Unsinn. Wir haben das so oft, dass es noch Vermessungen u.ä. gibt.
WilderSueden21.03.21 10:49
parcus schrieb:

Für die KfW Förderung zählt i.d.R. der Baubeginn und nicht irgend welche Verträge im Vorfeld, ausgenommen wenn es um den 4.000,-Zuschuss 431 geht.
Das gilt ab Juli eben nicht mehr da mit der neuen BEG Förderung Vorhabensbeginn=Vertragsabschluss. Das bedeutet dass man entweder eine Bank finden muss die noch bis Juni nach "alter KfW" abschließt oder die Verträge mit dem GU umdatieren muss. Oder eventuell diesen Förderungsvorbehalt in den Vertrag aufnehmen falls der akzeptiert wird (aus einem anderen Thread)
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