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ᐅ Sondertilgung bei Vermieteter Immobilie


Erstellt am: 05.01.2025 10:05

Teimo1988 05.01.2025 12:16
maulwurf79 schrieb:

Warum macht man sowas eigentlich? Ich frag aus Interesse? Weil ich habe grade mal durchgerechnet das du ja erst nach 27 Jahren dein Geld wieder zurück hast. Und das bei Vollvermietung?
Was heißt mein Geld. Ist ja das Geld von der Bank und nicht meins. Eigenkapital ist das Grundstück, welches 50/50 meinem Bruder und mir überschrieben wurde.
Sprich ich hätte wenn dann meinen Anteil des Grundstücks verkaufen können und anlegen können. Mein Bruder wollt aber eine Art Penthousewohnung (zur Eigennutzung) also haben wir halt mit einem Architekten ein Konzept ausgearbeitet und gebaut.

Teimo1988 05.01.2025 12:20
Singelküche schrieb:

Vergleich 300k mit den Rechnungen die du vorlegen kannst. Dann fällt dir die Entscheidung leichter

Ich musste jedenfalls alles vorlegen das wird ja bei deinem FA ja auch so sein.
Was ist deine Schlussfolgerungen hier? Sondertilgung?

Ich denke, zum Steuerberater müssen meine Frau und ich dieses Jahr sowieso dann. Gibt auch noch eine vermietete Immobilie die meiner Frau gehört.

Allthewayup 05.01.2025 15:46
Also steuertechnisch macht es keinen Sinn Sonder zu Tilgen bei Vermietung. Wenn dir 70k „übrig“ bleiben und du dieses Geld „nur“ auf‘s Tagesgeld legen würdest für sagen wir mal 3,3% hättest du schon ein minimales Plus eingefahren, berücksichtigt man den Steuervorteil der Zinsen. Wir haben durch Murks des GU, gutes Wirtschaften und Verhandlungsgeschick auch einen sechsstelligen Betrag übrig nach Fertigstellung. Da wir nur zu 1,3% finanziert haben, war bei uns klar was wir mit dem Geld machen. Gestreut auf breit aufgestellte ETF‘s, Tagesgeld und gerade sind wir dabei ebenfalls Vermieter zu werden und kaufen eine kleine Erdgeschosswohnung z.T. mit Eigenkapital. Und mit ein klein bisschen Kohle bin ich spekulieren gegangen um das auch mal erlebt zu haben.

Singelküche 05.01.2025 21:05
Teimo1988 schrieb:

Was ist deine Schlussfolgerungen hier?


Rede mit deinem Steuerberater darüber oder irgendein Lohnsteuerhilfeverein ist meistens günstiger.

evtl. lernst du demnächst auch das Wort Einkommensteuervorauszahlung kennen.

Ich musste jedes mal für alles Rechnungen nachweisen.

Nur einen Finanzierungsvertrag über eine größere Summe vorlegen wäre ja zu einfach.

Teimo1988 05.01.2025 23:01
Singelküche schrieb:

Rede mit deinem Steuerberater darüber oder irgendein Lohnsteuerhilfeverein ist meistens günstiger.

evtl. lernst du demnächst auch das Wort Einkommensteuervorauszahlung kennen.

Ich musste jedes mal für alles Rechnungen nachweisen.

Nur einen Finanzierungsvertrag über eine größere Summe vorlegen wäre ja zu einfach.
Vorauszahlungen sind mir durchaus vertraut.
Ich denke schon, dass die Jahresabrechnung der Finanzierung mit geleisteten Zinsen ausreicht um diese beim FA geltend zu machen.

Für die AfA werde ich Rechnung brauchen, da muss das Finanzamt ja irgendwie den Wert der Immobilie bestimmen.

kbt09 05.01.2025 23:12
Teimo1988 schrieb:

Ich denke schon, dass die Jahresabrechnung der Finanzierung mit geleisteten Zinsen ausreicht um diese beim FA geltend zu machen.

Für die AfA werde ich Rechnung brauchen, da muss das FA ja irgendwie den Wert der Immobilie bestimmen.
Und ich denke, das gehört zusammen. Du kannst schließlich nicht die Zinsen für das Geld, was du dann anlegst, als Kosten gegen die Einnahmen aus der Vermietung geltend machen.
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