ᐅ Baukindergeld-Muss es nicht mehr die 1. je erworbene Immobilie sein?
Erstellt am: 22.10.20 15:26
face2622.10.20 21:28
Es zählt bei Neubau der Stichtag der Baugenehmigung bei Bestandserwerb der Tag des Kaufvertrags des neu erworbenen Objekts. An diesem Tag darf man nicht in Besitz einer Immobilie sein. Wenn Euch am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags (neues Objekt) das alte noch gehört hat oder ihr noch (zum Teil) Besitzer einer anderen Immobilie habt, dann habt Ihr Pech gehabt.
Das war von Beginn an so. (Nur wurde im Vorfeld immer von Ersterwerb gesprochen)
Das war von Beginn an so. (Nur wurde im Vorfeld immer von Ersterwerb gesprochen)
nanu8922.10.20 21:48
Ich verstehe den Sinn dahinter aber nicht. bei uns ist es z.B. so, dass wir um September den Kaufvertrag für ein neues Haus unterschrieben haben. Nun haben wir unser jetziges Haus verkauft, logischerweise erst danach. Wer macht es schon andersrum?
Wir ziehen erst nächstes Jahr um. Also wäre der Antrag erst dann.
Hat man da dann überhaupt keine Chance?
Wie kann denn die KFW prüfen, ob ich zu dem Zeitpunkt das alte Haus noch nicht verkauft hatte bzw. der KV noch nicht beurkundet war? Prinzipiell wissen die ja erst Mal gar nix von dem alten Haus.
Wir ziehen erst nächstes Jahr um. Also wäre der Antrag erst dann.
Hat man da dann überhaupt keine Chance?
Wie kann denn die KFW prüfen, ob ich zu dem Zeitpunkt das alte Haus noch nicht verkauft hatte bzw. der KV noch nicht beurkundet war? Prinzipiell wissen die ja erst Mal gar nix von dem alten Haus.
nordanney22.10.20 22:01
nanu89 schrieb:
Ich verstehe den Sinn dahinter aber nicht. bei uns ist es z.B. so, dass wir um September den Kaufvertrag für ein neues Haus unterschrieben haben. Nun haben wir unser jetziges Haus verkauft, logischerweise erst danach. Wer macht es schon andersrum? Ganz viele Menschen. Ich z.B. im Sommer.nanu89 schrieb:
Hat man da dann überhaupt keine Chance?Bescheißen kann man immer. Dann aber bitte nicht wundern, wenn es mal nicht klappt und die Konsequenzen weh tun.nanu89 schrieb:
Wie kann denn die KFW prüfen, ob ich zu dem Zeitpunkt das alte Haus noch nicht verkauft hatte bzw. der KV noch nicht beurkundet war? Prinzipiell wissen die ja erst Mal gar nix von dem alten Haus.Sie erfahren es, wenn Du es in den Antrag schreibst. Ansonsten ist es ganz einfach Betrug. Nicht mehr und nicht weniger.Verbuche es unter dumm gelaufen
nanu8922.10.20 22:27
Werde ich wohl müssen. In der Tat dumm gelaufen, wenn man dadurch auf "geschenkte" 24t€ verzichten darf
Bautitus23.10.20 13:29
Das Thema Baukindergeld ist doch omnipräsent. Verstehe nicht wie man sich eine Immobilie kauft ohne sich ein paar Minuten damit auseinanderzusetzen.
Yaso2.023.10.20 13:40
Bautitus schrieb:
Die Frage ist eher in welcher Reihenfolge gekauft und verkauft wurde. Der Stichtag ist ja der unterschriebene Kaufvertrag.hab ich das richtig verstanden, bei Verkauf gilt als Stichtag der unterschriebene Kaufvertrag.und beim Neubau dann das Datum der Baugenehmigung?
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