ᐅ Was beachten bei Finanzierung, Schenkung Immobilie Elternhaus?
Erstellt am: 25.04.22 13:36
shenja03.05.22 20:36
Alibert87 schrieb:
Darf man fragen, wie du das meinst? GrußIch hatte mich auf meinen Vorschreiber bezogen, der meinte,„dann darf die Allgemeinheit also mit Steuergeldern für den Rest aufkommen, was wenn es alle so schlau machen?“
Ich arbeite im Sozialamt, Hilfe zur Pflege. Genau die Konstellation habe ich quasi täglich auf dem Tisch. Haus überschrieben, 10 Jahre rum und der Steuerzahler zahlt brav.
k-man202103.05.22 22:16
Wir haben ähnliche Schenkungen an unsere Kinder gemacht und uns den Nießbrauch vorbehalten, alles über Notar, der auf Erbrecht spezialisiert ist und vom Steuerberater prüfen lassen. Ich würde es immer wieder so machen, denn es gibt Fälle, an die man vorher nicht denkt…. Habt ihr zB berücksichtigt, dass du innerhalb der 10 Jahre sterben könntest, deine Frau die Immobilie erbt und verkaufen will? Es gab in unserem Fall auch steuerliche Fallstricke hinsichtlich Renovierungskosten etc.
Den Wert der Immobilie kannst du zwar selbst angeben, er wird aber vom FA überprüft. Der Wert der Schenkung insgesamt wird aber auch vom Wert des Nießbrauches/Wohnrechts beeinflusst.
Den Wert der Immobilie kannst du zwar selbst angeben, er wird aber vom FA überprüft. Der Wert der Schenkung insgesamt wird aber auch vom Wert des Nießbrauches/Wohnrechts beeinflusst.
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