
11ant
Nun, gehen wir einmal weg von der rechtsphilosophischen Debatte, in der m.E. die Standpunkte klar geworden sind, hin zum vermutlich im Ursprung praktischen Hintergrund der Frage bzw. des Problems:
Daß der Architekt (oder "Architekt") ein ehrloser Geselle ist, ist wohl eine zutreffende Feststellung, löst jedoch das Problem nicht wirklich. Ich werfe den kühnen Vorschlag in den Ring, der TE möge EG und OG/DG einmal herzeigen, auf daß wir uns mit dem Roß statt des Reiters beschäftigen könnten.
Der TE hat sich also ein Haus planen lassen, dessen OG/DG nach dem Willen des Bebauungsplanes kein Vollgeschoss sein soll. Der Architekt (ist es überhaupt ein solcher, oder wird hier wie üblich der Bauantragszeichner des GU nur schmeichelhaft so genannt ?) ist mit dieser Aufgabe kompetenzmäßig überfordert. Im Planungsergebnis wird im Zusammenhang mit zwei "Gauben" (oder gar regelrecht durch diese ausgelöst ?) die Vollgeschoßlatte gerissen. Nun ist gutes Hirnschmalz teuer, und man sucht aus der Misere einen billigen Ausweg. Darin, einen Raum (oder einen Teil davon ?) als angeblich bodenlos einzuzeichnen, glaubt man das Ei des Kolumbus gefunden zu haben - leider um den Preis der Sünde.bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet. [ / ]
Es handelt sich um ein Dachgeschoss, in dem wir zwei Gauben planen. Dadurch überschreiten wir die zulässige Wohnfläche insgesamt. Deshalb hat der Architekt einen Luftraum im Dachgeschoss eingezeichnet, der jedoch als normaler Raum genutzt werden soll.
Daß der Architekt (oder "Architekt") ein ehrloser Geselle ist, ist wohl eine zutreffende Feststellung, löst jedoch das Problem nicht wirklich. Ich werfe den kühnen Vorschlag in den Ring, der TE möge EG und OG/DG einmal herzeigen, auf daß wir uns mit dem Roß statt des Reiters beschäftigen könnten.