Luftraum einzeichnen – direkt geschlossen bauen (ca. 6–7 m²)?

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11ant

11ant

Nun, gehen wir einmal weg von der rechtsphilosophischen Debatte, in der m.E. die Standpunkte klar geworden sind, hin zum vermutlich im Ursprung praktischen Hintergrund der Frage bzw. des Problems:
bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet. [ / ]
Es handelt sich um ein Dachgeschoss, in dem wir zwei Gauben planen. Dadurch überschreiten wir die zulässige Wohnfläche insgesamt. Deshalb hat der Architekt einen Luftraum im Dachgeschoss eingezeichnet, der jedoch als normaler Raum genutzt werden soll.
Der TE hat sich also ein Haus planen lassen, dessen OG/DG nach dem Willen des Bebauungsplanes kein Vollgeschoss sein soll. Der Architekt (ist es überhaupt ein solcher, oder wird hier wie üblich der Bauantragszeichner des GU nur schmeichelhaft so genannt ?) ist mit dieser Aufgabe kompetenzmäßig überfordert. Im Planungsergebnis wird im Zusammenhang mit zwei "Gauben" (oder gar regelrecht durch diese ausgelöst ?) die Vollgeschoßlatte gerissen. Nun ist gutes Hirnschmalz teuer, und man sucht aus der Misere einen billigen Ausweg. Darin, einen Raum (oder einen Teil davon ?) als angeblich bodenlos einzuzeichnen, glaubt man das Ei des Kolumbus gefunden zu haben - leider um den Preis der Sünde.

Daß der Architekt (oder "Architekt") ein ehrloser Geselle ist, ist wohl eine zutreffende Feststellung, löst jedoch das Problem nicht wirklich. Ich werfe den kühnen Vorschlag in den Ring, der TE möge EG und OG/DG einmal herzeigen, auf daß wir uns mit dem Roß statt des Reiters beschäftigen könnten.
 
wiltshire

wiltshire

Daß der Architekt (oder "Architekt") ein ehrloser Geselle ist, ist wohl eine zutreffende Feststellung,
So möchte ich meinen Beitrag nicht gewertet wissen und auch vermeiden, dass das so herüberkommt.
Wenn mit ein Geschäftspartner vorschlägt auf eigenes Risiko gegen Vorschriften "weil alle das so machen" erzeugt das bei mir Vertrauensverlust. Ob dieser gerechtfertigt ist, bleibt unklar. Das ist einfach nicht meine Kultur.

Sich die Situation als Zeichnung mal anzunehmen ist sicher interessant und könnte für den TE zielführend sein.
 
M

MachsSelbst

Das Problem ist eben nur, wenn es wirklich (fast) alle so machen, ist man der Gelackmeierte, wenn man es nicht tut und sich dadurch Nachteile verschafft.
Hier hält sich so gut wie niemand an die Auflagen aus dem Bebauungsplan, zumindest was die Außenanlagen betrifft, also Einhaltung Grundflächenzahl, Pflichtbepflanzung bzw. Pflichtbegrünung von Garagen und Carports, usw.

Einige Nachbarn lagern sogar ihr Baumaterial auf dem öffentlichen Grünstreifen, selbst nach einer Begehung durch die Stadt kam da nix ;)
Dann hab ich damit auch angefangen, so stellt mir das Zeug nicht die Einfahrt zu...

Wie es drinnen aussieht, weiß ich nicht. Aber eine Kontrolle vom Bauamt für das Innere vom Haus zu bekommen, das halte ich zu 99,5% für ausgeschlossen. Die haben ja nicht mal genug Zeit für die Kontrolle der Außenanlagen per Drohne bzw. für die zeitnahe Bearbeitung von Anträgen.
Nachbarn können einen nicht für etwas anschwärzen, was sie nicht wissen. Wenn man die also nicht ins Haus einlädt und auch nix erzählt... woher sollen die von einem "Luftraum" erfahren, den es nicht gibt?

Und selbst wenn Verstöße festgestellt werden, was soll passieren? Sofern der Verstoß keine Gefahr darstellt, wird es gegen Bußgeld eingestellt, schlimmstenfalls der Rückbau angeordnet, sofern es nicht unverhältnismäßig wird. D.h. eine Pflasterfläche die über die Grundflächenzahl hinausgeht, wird man entfernen müssen, einen fehlenden Luftraum, da wird man sich wahrscheinlich einigen. Niemand wird das Haus einreißen deswegen.

Ist leider so, dass "Stumpf ist Trumpf" in aller Regel funktioniert.
 
wiltshire

wiltshire

Und selbst wenn Verstöße festgestellt werden, was soll passieren? Sofern der Verstoß keine Gefahr darstellt, wird es gegen Bußgeld eingestellt, schlimmstenfalls der Rückbau angeordnet, sofern es nicht unverhältnismäßig wird.
In meinem früheren Wohnort war das auch mal so alle machten was sie so wollten. Irgendwann entdeckten Mitarbeiter den Nutzen von Drohnen. Garagen wurden abgerissen, Schwimmbäder zurückgebaut, Wintergärten entfernt, Terrassen in Rasen verwandelt. All das galt als verhältnismäßig. Das Bauamt hat sich derart über "Stumpf ist Trumpf" geärgert, dass sie eine regelrechte Mission starteten. Mir ist nicht eine Person bekannt, die sich dagegen erfolgreich zur Wehr setzen konnte. Rechtlich war die Lage glasklar.

Ich stimme Dir zu, dass es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass man im Innenraum des Hauses auffällig wird. Was mich stutzig macht ist, dass der Architekt wissentlich einen Vorschlag unterbreitet, der gegen die Bauregeln verstößt. Sagt er den Handwerkern später auch - hier kannst Du was sparen, fällt dem Bauherrn eh nicht auf? Prüft er die Kubikmeter Abraum bei der Baubegleitung ähnlich und lässt den Tiefbauer ein paar Kubikmeter mehr und eine Bodenklasse teurer abrechnen? Mein Vertrauen wäre erschüttert. Wenn jemand zum besch...xen bereit ist, warum sollte ausgerechnet ich vor ihm sicher sein?
 
M

MachsSelbst

Da steckt die naive Idee dahinter, ein Architekt, der sowas nicht ins Spiel bringt, tut sowas nicht. Hier mogelt er ja zugunsten der Bauherren. Da hätte ich eher die Hoffnung, dass er auch bei der Entsorgung von schlechtem Erdaushub jemanden kennt, statt sich mm-genau an Paragraphen zu halten... wer kennt die Story nicht, in der Bauherren ihren Aushub nicht mal auf dem eigenen Grundstück verwenden durften, während die Gemeinde damit einfach stumpf einen Lärmschutzwall aufgeschüttet hat, um die Kosten für die Entsorgung zu sparen...

Dass Bauämter so durchdrehen ist dann aber auch eher eine Seltenheit und es muss schon massive Verstöße gegeben haben, wenn da ganze Garagen und Pools abgerissen werden müssen, um die Bauregeln einzuhalten. Das kann dann nur daran liegen, dass diese Anlagen außerhalb der zulässigen Baufenster gebaut wurden oder die Grundflächenzahl so massiv überschritten ist, dass es nicht reicht einen Pflasterweg in Schotter zu verwandeln oder die Terrasse in Holz zu ändern.

Und es ist halt außen, da ist es mit Drohnen und entsprechender Software inzwischen sehr einfach die Grundflächenzahl zu prüfen.

Ich glaube jedenfalls nicht, dass man ein komplettes Haus abreißen oder massiv in die Statik eingreifen wird, weil ein Luftraum nicht als Luftraum ausgeführt wurde. Und wie gesagt, es muss erstmal mit der Nase drauf stoßen. So leicht kackt ein Nachbar den anderen nicht an, da muss er schon zu 110% sicher sein, dass bei ihm selbst alles passt... und das ist, zumindest was ich hier in der Nachbarschaft sehe, definitiv nicht der Fall ;)
 
wiltshire

wiltshire

Da steckt die naive Idee dahinter, ein Architekt, der sowas nicht ins Spiel bringt, tut sowas nicht.
Das ist völliger Blödsinn. So ein Umkehrschluss ist weder logisch, noch folgerichtig.
Wer zum Betrug auffordert ist bereit zum Betrug.
Das bedeutet natürlich nicht, dass jemand, der nicht zum Betrug auffordert, nicht dazu bereit sei.
 
Zuletzt aktualisiert 19.09.2025
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