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Aber durch den Rückbau der "Gauben" den regelwidrigen Zustand zu beseitigen aufzufordern, würde ich ein letztinstanzliches Gericht nicht als unverhältnismäßig einstufen sehen.einen fehlenden Luftraum, da wird man sich wahrscheinlich einigen. Niemand wird das Haus einreißen deswegen.