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Erstellt am: 17.01.20 18:03

kaho674 14.03.20 15:08
ypg schrieb:

Und ja: auf Straßen ohne Bürgersteig bewegen sich auch Fußgänger. Die gehen spazieren, einkaufen oder begleiten die Kinder. Ganz normaler Anblick. Und Du wirst es Deinen Nachbarn gleich machen. Das nennt man Leben, Luft schnuppern, vor die Tür gehen und am sozialen Leben teilhaben.
Nene, die will ich nicht sehen und die sollen mich nicht sehen. :P

Noch einer im Querformat. Wenn das mit dem Wendekreis zu eng wird, würde ich auf 5m zur Grenze planunten gehen. Hier sind 4m eingezeichnet.
(Treppe ist keine Podest)


Grundriss eines Hauses mit Innenräumen, Möbeln und Türen; blauer Kreis markiert Nebengebäude.


Grundriss eines Gebäudes mit Büro, Technik, WC, Diele, Treppen und zentralem Esstisch.


Grundriss eines Hauses: zentrale Treppe, Bad links unten, Bett rechts unten, mehrere Räume oben (K).

Tolentino 07.04.20 13:24
Moin, Liebe Leute!
Ich hoffe, es geht euch allen gut in diesen Tagen.
So, die Schrägstellung ist leider nach einem ersten Planungsgespräch mit dem Hausbauer wieder raus. Er (d.i. der Geschäftsführer und unser Bauleiter der Hausbaufirma mit Connections zum Bauamt) meinte, das kriegen wir höchstwahrscheinlich nicht durch. Es gibt zwar keinen Bebauungsplan, aber die Nachbarschaftsbebauung orientiert sich immer an der anliegenden Straße/Grundstücksgrenze +/- 5°. Unsere Schrägstellung sind ja eher 20-30° und das kriegen wir so nicht durch.

Also wieder zurück auf parallel zu den Grundstücksgrenzen. Dabei fand ich den letzten Plan von schon ganz schön cool, weil er so vieles von unseren Wünschen auf dem Raum berücksichtigt. Das einzige was mich da noch stört, ist, dass der Eingang nicht auf der Stellplatz (evtl. später mal Carport) -Seite ist. Kannst du hier evtl. noch zaubern?

Dann habe ich eine andere Frage.
Im anhängenden Vorablageplan des Vermessers sieht man (rot eingekreist) zwei vorhandene Schächte. Der näher zur Str. liegende ist ein Trinkwasserübergabeschacht, der weiter weg liegende ein Brunnen.
Ist es irgendwie möglich sich diese bei der geplanten Hauslage nutzbar zu machen? Oder muss man abreißen und neu machen?

Viel Glück, bleibt gesund!

Tolentino


Lageplan eines Grundstücks mit roter Umrandung Trennstück A/B, Gebäuden, Zuwegungen und Grenzlinien.

Tolentino 07.04.20 13:36
Sorry, da haben die Kringel gefehlt.

hier anbei


Lageplan: Grundstück 1874 3 mit rotem Trennstück A und B, lilafarbene Grenze und Gebäuden.

ypg 07.04.20 14:00
Tolentino schrieb:

Er (d.i. der Geschäftsführer und unser Bauleiter der Hausbaufirma mit Connections zum Bauamt) meinte, das kriegen wir höchstwahrscheinlich nicht durch. Es gibt zwar keinen Bebauungsplan, aber die Nachbarschaftsbebauung orientiert sich immer an der anliegenden Straße/Grundstücksgrenze +/- 5°. Unsere Schrägstellung sind ja eher 20-30° und das kriegen wir so nicht durch.
Dann soll er Dir mal die anderen schräg gestellten Häuser erklären. Ich würde das ehrlich gesagt auch nicht mit diesem Heini abmachen, sondern mit dem Bauamt - vorausgesetzt Du willst das.

Tolentino 07.04.20 15:34
: Der hat das ja mit seiner Connection im Bauamt abgeklärt. Ich finde die Schrägstellung entgegen anfänglicher Bedenken echt attraktiv, aber eine kostenpflichtige Bauvoranfrage, ist mir es mir nach der mündlichen Abklärung nicht Wert. Und einen abgelehnten Baugenehmigungsantrag erst recht nicht.

Und schau mal, es gibt tatsächlich keine schräggestellten Häuser in der Nachbarschaft. Die sind alle parallel zu den Grundstücksgrenzen zu den jeweiligen Flurstücken, der Straße, zu der Sie gehören angeordnet. Da gibt es maximal Abweichungen von 5° und das auch nur bei ein oder zwei Häusern im anderen Block.

Viel Glück

Tolentino

Lageplan: Parzellen mit Gebäuden, Straßen (Holbein), markierte Parzelle 60.

kaho674 07.04.20 16:58
So eine "schräge" Anfrage kann man ja mit dem Bauamt in einem kurzen Termin besprechen. Dafür musst Du nicht gleich die kompletten Unterlagen erstellen. Handskizze reicht und dann eine sinnvolle Begründung - z.B. die Ein- und Ausparkproblematik. Alles hübsch skizziert und verständlich rüber gebracht. Wenn das Dein Wunsch ist, würd ich mich da lieber selbst vom Gegenteil überzeugen. Kost ja nur bissl Zeit.
bauamtschrägstellunggrundstücksgrenzen