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Erstellt am: 17.01.2020 18:03

Tolentino 10.04.2020 11:03
Tolentino schrieb:

Ich schau mal in der Bauleistungsbeschreibung...
So, das ist alles was ich gefunden habe:
Bauleistungsbeschreibung"]
Die Decke im Erdgeschoss wird in Stahlbeton (Filigrandecke mit Stahl und Beton C25/30) gemäß Statik
ausgebildet und die Deckenfugen verschlossen und verspachtelt (Q2).
[...]
Im Erd- Und Obergeschoss wird eine Fußbodenheizung komplett mit Dämmung verlegt.
[...]
Alle Räume im Erdgeschoss und Obergeschoss erhalten einen schwimmenden Estrich
(Zementestrich d=65-75 mm) inklusive Wärme- und Trittschalldämmung gemäß geltender Wärme- und Schallschutzverordnung mit raumumlaufenden Randdämmstreifen zur Vermeidung von Schallübertragungen und PE-Folie. Wärmeleitgruppe und Dämmstoffdicke ergeben sich aus den Anforderungen der Energieeinsparverordnung und dem Wärmeschutznachweis. Bei bodengleichen Duschen ist der Estrich auszusparen und vom Fliesenleger anzugleichen (Gefällezuordnung).
[/QUOTE]
Darauf wollte ich noch Fliesen im EG packen schrieb:

Die Geschosshöhe ist m.W. (man korrigiere mich bitte, wenn ich mich irre), die Höhe von der OK Bodenplatte bis zur OK Decke
Wow, das wäre krass. So hatte ich das nicht verstanden und hatte der Bauleiter auch nicht so erklärt, als ich explizit nach der lichten Raumhöhe im EG bei Rohbauhöhe 2,75 gefragt hatte.
Ich meine die Zwischendecke kommt ja auch auf die Außenmauern darauf, die wiederum auf der Bodenplatte stehen. Das wäre nach meinem laienhaften Denken nicht logisch, dann selbst bei Rohbauhöhe diese bis zur OK der Zwischendecke zu messen.
Natürlich für die Treppenhöhe muss die Oberkante der fertigen Zwischendecke + Fußbodenbelag berücksichtigt werden.
Ich werde da nachhaken, aber vielleicht kann hier noch jemand was dazu sagen, wie es im allgemeinen üblich ist?
denn unter 2,50m (+/- 2,5cm) im EG würde ich nicht haben wollen.

Lieben Gruß

Tolentino

kbt09 10.04.2020 11:36
Tolentino schrieb:

Rohbauhöhe 2,75 gefragt hatte.
Rohbauhöhe ist ja wieder etwas anderes als Geschosshöhe.

Es gibt Geschosshöhe:
Die Höhe vom Rohfussboden des einen Geschosses bis zum Rohfussboden des darüber liegenden Geschosses wird hingegen als Geschosshöhe bezeichnet. Die Geschosshöhe umfasst also die komplette Höhe eines Stockwerks inklusive der gesamten Deckenhöhe und des Fußbodenaufbaus.

Rohbauhöhe und lichte Raumhöhe:
Zu unterscheiden ist die lichte Raumhöhe von der Rohbauhöhe, die als Abstand zwischen Oberkante Rohfussboden und Unterkante Rohdecke definiert ist – also ohne den Fußbodenaufbau und den Deckenputz. Die endgültige lichte Raumhöhe ergibt sich nach Abzug der Höhe des Fußbodenaufbaus und des Deckenputzes.

Quelle: Wilms Haus AG


Schnittzeichnung des Kellerbodenaufbaus mit Bodenplatte Kellerdecke und Dämmung


Und eine Treppe muss immer die Geschosshöhe überwinden.

Tolentino 10.04.2020 13:26
: Vielen Dank für die anschauliche Erklärung und das Bild. Ok. Also über Geschosshöhe haben wir mit dem Bauleiter nie gesprochen. Es ging m.E. um die Differenz zwischen lichter Rohbauhöhe und fertiger Raumhöhe.
Hier gab er 20-25cm (Fußbodenaufbau im EG) an. Ist das realistisch?

11ant 10.04.2020 13:50
kbt09 schrieb:

Für Menschen ab 180 cm Größe ist da Treppab gehen unangenehm.
Auch ohne Kopfstoßerfahrung wird man beim Näherkommensehen der Kante (unbewußt, und damit der ideale Beginn eines chronischen Leidens) den Kopf einziehen. Aus dem gleichen Grund rate ich grundsätzlich davon ab, Häuser an irgendwelchen Stellen so zu planen, daß es rechnerisch gerade so aufgeht. Kerstin hatte übrigens an der von mir vor einigen Stunden verlinkten Stelle auch daran erinnert, daß der gehende Mensch in Bewegung ist, was seiner Höhe Dynamik verleiht. Eine Kopfhöhen-DIN von 2m hat also noch den Einsachtzig-Mann im Sinn (was für meine Generation noch häufig paßt, für die der Söhne nur noch selten). Die scheinbar gleichen 2m des Treppengehens sind also doch nicht dieselben wie beim Aufstehen von der Toilette, was man ja eher selten im vehementen Sprung tut.

Tolentino 10.04.2020 13:55
Ja, ich denke auch. Wir sind zwar hier alles Wurzelgnome, zwei Finger über 1,7m, aber man hat ja auch mal Gäste und ich wollte jetzt nicht so nen gelbschwarzen Warnstreifen an der Kante anbringen.

Wenn allerdings die Berechnung von kaho stimmt, dann müssten ja sogar 2,10m möglich sein. Und ich denke, so dynamisch ist dann wohl keiner beim Treppen steigen.
Ist auf jeden Fall wichtig, dass dem Bauleiter für den Architekten mitzugeben.

Sag mal hattest du die Tage eigentlich schon mal geantwortet? Hatte eine Mail bekommen, aber dann den Beitrag nicht gefunden...

11ant 10.04.2020 14:04
Tolentino schrieb:

Sag mal hattest du die Tage eigentlich schon mal geantwortet? Hatte eine Mail bekommen, aber dann den Beitrag nicht gefunden...
Meinst Du: Du hast eine Mailbenachrichtigung bekommen, ich hätte einen Beitrag geschrieben, aber die sei ein Fehlalarm gewesen ? - ich hatte glaube ich letzte Woche (aber meines Erinnerns nicht in einem Thread von Dir) mal einen Beitrag von mir sofort wieder gelöscht, weil mein vorheriger noch in der Editierzeit war und ich keinen neuen zu beginnen brauchte, sondern die Ergänzung noch einfügen konnte.
raumhöherohbauhöhegeschosshöhefußbodenaufbaubauleiterzwischendeckerohfussbodenbodenplatteoberkante