ᐅ Kniestockhöhe / Vorschlag vom Bauamt
Erstellt am: 15.06.2015 16:46
Musketier 16.06.2015 17:14
Bauexperte schrieb:
Guck Dir die jüngsten Bleistiftzeichnungen des TE an, dann wirst Du erkennen, daß sich die Traufhöhe in beiden Beispielen nicht verändert hat; lediglich das Dach ist steiler ausgebildet (offensichtlich ist bei der DN von/bis möglich). Das Dach ist m.E. nicht steiler. Das Haus ist durch die Stützen jetzt 12m statt 10m breit und damit kommt das Dach höher.
Ich weiß das Wikipedia nicht unbedingt ein geeignetes Medium für Detailfragen ist, aber dort steht zumindest
Das Schleppdach besitzt den Aufriss (Querschnitt) eines Pultdachs, dessen First an die Traufe des Hauptbaukörpers anschließt und zur unmittelbaren und inniger Verbindung beider Dachflächen und deren Eindeckungen führt. Im Bereich des Baukörperanschlusses verlieren Pultdachfirst und Traufe des Hauptdachs ihre Aufgaben und Benennungen.Wenn dem aber wirklich so sein sollte, würde die Außenwand auf der rechten Seite beim Schwörerhaus die Traufhöhe darstellen. Auf der linken Seite sowieso. Ob das dann auch auf Pfosten wie beim TE übertragbar wäre, ist noch mal eine andere Sache. Bauexperte 16.06.2015 17:34
Hallo,
Es ändert nichts. Der gezeigten Schnitt des TE variiert nur im geschleppten Vordach; der Rest ist unverändert geblieben. Wenn Du Dir die Zeichnung vom TE (ich frage mich langsam wirklich, ob Beschäftigungstherapie dahinter steckt) genau anschaust, ist die Traufe in beiden Beispielen identisch.
Grüße, Bauexperte
Musketier schrieb:Kann nicht sein, ist beides 10.00 m.
Das Dach ist m.E. nicht steiler. Das Haus ist durch die Stützen jetzt 12m statt 10m breit und damit kommt das Dach höher.
Musketier schrieb:MeinerEiner hat heute einen Grund zu feiern, habe eigentlich keine Genehmigung von ihm, Zeit hier zu verbringen ... aber dennoch (mag die anderen mods nicht die ganze Arbeit allein erledigen lassen müssen [jedenfalls temporär[): selten so einen Blödsinn (ich mag Wiki aus genau diesem Grund nicht) gelesen ...
Ich weiß das Wikipedia nicht unbedingt ein geeignetes Medium für Detailfragen ist, aber dort steht zumindest
Es ändert nichts. Der gezeigten Schnitt des TE variiert nur im geschleppten Vordach; der Rest ist unverändert geblieben. Wenn Du Dir die Zeichnung vom TE (ich frage mich langsam wirklich, ob Beschäftigungstherapie dahinter steckt) genau anschaust, ist die Traufe in beiden Beispielen identisch.
Grüße, Bauexperte
ypg 16.06.2015 18:40
Das Schwörerhaus hat definitiv kein Carport. Das vorgezogene Dach um cm. 2 Meter schließt sich nach unten wieder, in der Mitte ist es offen. Somit entsteht neben zwei überdachten Höfen ein höherer Kniestock, rein imaginär sozusagen. Schummelst, aber Bauherren haben ihren geliebten höheren Kniestock.
ypg 16.06.2015 23:45
Nochmal
Ich denke, abgesehen von einer vorgegebenen Traufhöhe (ich habe es übrigens nicht gelesen, dass die Traufhöhe vorgegeben ist), dass das Bauamt einfach keinen höheren Kniestock haben möchte - deshalb der Vorschlag mit den Pfosten
Und hier noch mal das S.-Haus mit dem Eingangsbereich: Das Haus ist symmetrisch vom First aus auf der Giebelseite, also klassisch, die Außenwand selbst ist zurückgezogen, sodass ein höherer versteckter Kniestock entsteht.

Quelle: Schwörerhaus
ypg schrieb:
vlt spielt die Traufhöhe in der Problematik gar keine Rolle? Das Schwörerhaus hat übrigens kein Carport
Bauexperte schrieb:
Die Definition der Traufe ist bundesweit gleich,
Ich denke, abgesehen von einer vorgegebenen Traufhöhe (ich habe es übrigens nicht gelesen, dass die Traufhöhe vorgegeben ist), dass das Bauamt einfach keinen höheren Kniestock haben möchte - deshalb der Vorschlag mit den Pfosten
Und hier noch mal das S.-Haus mit dem Eingangsbereich: Das Haus ist symmetrisch vom First aus auf der Giebelseite, also klassisch, die Außenwand selbst ist zurückgezogen, sodass ein höherer versteckter Kniestock entsteht.
Quelle: Schwörerhaus
Musketier 17.06.2015 06:59
Ich habe auch ein Gerichtsurteil gefunden, in welchem sinngemäß drinsteht, dass die Traufhöhe nirgendwo per Gesetz definiert ist. Aus diesem Grund wird in der Regel im Bebauungsplan festgeschrieben, was unter der Traufhöhe zu verstehen ist.(was hier im Thread bisher noch gar nicht beachtet wurde) Das widerspricht schon mal der Aussage von Bauexperte, dass das bundesweit gleich ist.
Weiterhin steht drin, dass oftmals der virtuelle Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante der Dachfläche unter der Traufhöhe verstanden wird. Die Frage ist, was versteht das Bauamt im Fall des Schwörer-Hauses als Außenwand.
Weiterhin steht drin, dass oftmals der virtuelle Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante der Dachfläche unter der Traufhöhe verstanden wird. Die Frage ist, was versteht das Bauamt im Fall des Schwörer-Hauses als Außenwand.
Bauexperte 17.06.2015 10:57
Hallo,
**"Der Begriff der Traufhöhe ist im Bebauungsplan nicht definiert und auch gesetzlich nicht determiniert. Er bedarf daher der Auslegung. Danach ist unter Traufhöhe der Abstand zwischen natürlicher oder sonst verbindlich festgelegter Geländeoberfläche und der Schnittkante des aufgehenden Mauerwerks mit der Außenfläche der Dachhaut zu verstehen. Gemeint ist damit die Höhe des Dachansatzes. Dabei ist nicht auf jeden beliebigen Schnittpunkt eines Daches mit der Außenseite des aufgehenden Mauerwerks abzustellen. Anzusetzen ist vielmehr an der unteren Kante der maßgeblichen Dachaußenfläche, von der - bei geneigten Dachflächen - das Regenwasser abtropft."
PS: ich halte den letzten Satz nicht für besonders gelungen formuliert.
Richtig ist dagegen, daß in der überwiegenden Mehrheit der Bebauungspläne Angaben zu maximalen Trauf- bzw. Firsthöhen zu finden sind. In den Fällen, in welchen ein Gestaltungshandbuch (imho nur bei kommunal zu verkaufenden Grundstücken, also Neubaugebiete) ausgegeben wird, findet sich der Rechenweg der Traufe bzw. zum First.
Ich habe mir gerade einen der letzten Bebauungspläne (Kerpen) herausgesucht, welchen wir beachten mußten. Da findet sich unter dem Punkt "Maß der baulichen Nutzung" auch kein Rechenweg, sondern lediglich die numerische Wiederholung der Maximalangaben. In den dazugehörigen textl. Festsetzungen steht lediglich:
Es gibt Ausnahmen dergestalt, daß straßenseits die vorgeschriebene Traufe einzuhalten ist, rückwärtig aber der Drempel höher ausgebildet werden kann. Dies habe ich allerdings bisher nur in den Fällen erlebt, da nach § 34 gebaut werden konnte.
Beim, von Yvonne, geposteten Beispiel meine ich immer noch, daß beide Traufseiten identisch hoch sind; der Mix aus Verblender und Putz kann allerdings täuschen. Klarheit würde wahrscheinlich nur ein Bild der gegenüberliegenden Giebelseite bringen, da die Dachabschleppung an dieser Seite nach vorne offen gestaltet wurde.
**Zitat aus der Kommentierung zum Urteil Az.: 7 A 1942//08 OVG NRW
Grüße, Bauexperte
Musketier schrieb:Ich nehme an, Du meinst OVG NRW Urteil vom 03.05.10? Wenn dem so sein sollte, bezieht sich die Kommentierung des Urteils auf die fehlende Angabe zur Traufhöhe im Bebauungsplan. Deshalb steht dort:
Ich habe auch ein Gerichtsurteil gefunden, in welchem sinngemäß drinsteht, dass die Traufhöhe nirgendwo per Gesetz definiert ist.
**"Der Begriff der Traufhöhe ist im Bebauungsplan nicht definiert und auch gesetzlich nicht determiniert. Er bedarf daher der Auslegung. Danach ist unter Traufhöhe der Abstand zwischen natürlicher oder sonst verbindlich festgelegter Geländeoberfläche und der Schnittkante des aufgehenden Mauerwerks mit der Außenfläche der Dachhaut zu verstehen. Gemeint ist damit die Höhe des Dachansatzes. Dabei ist nicht auf jeden beliebigen Schnittpunkt eines Daches mit der Außenseite des aufgehenden Mauerwerks abzustellen. Anzusetzen ist vielmehr an der unteren Kante der maßgeblichen Dachaußenfläche, von der - bei geneigten Dachflächen - das Regenwasser abtropft."
PS: ich halte den letzten Satz nicht für besonders gelungen formuliert.
Richtig ist dagegen, daß in der überwiegenden Mehrheit der Bebauungspläne Angaben zu maximalen Trauf- bzw. Firsthöhen zu finden sind. In den Fällen, in welchen ein Gestaltungshandbuch (imho nur bei kommunal zu verkaufenden Grundstücken, also Neubaugebiete) ausgegeben wird, findet sich der Rechenweg der Traufe bzw. zum First.
Ich habe mir gerade einen der letzten Bebauungspläne (Kerpen) herausgesucht, welchen wir beachten mußten. Da findet sich unter dem Punkt "Maß der baulichen Nutzung" auch kein Rechenweg, sondern lediglich die numerische Wiederholung der Maximalangaben. In den dazugehörigen textl. Festsetzungen steht lediglich:
- Die Trauf- bzw. Firsthöhen sind über einen Bezugspunkt festgesetzt. Anm.: Die jeweiligen grundstücksbezogenen Bezugspunkte werden in einem Höhenkataster benannt, welches verbindlicher Bestandteil dieses Bebauungsplanes ist. Bezugshöhe ist jeweils die für jedes Grundstück festgesetzte Endausbauhöhe der Erschließungsstraße.
Musketier schrieb:Über die Bewertung von Bauunterlagen komme ich zu diesem Schluss; ich habe alle Bundesländer durch Bisher findet sich in allen, mir zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Grundstück der annähernd gleiche Wortlaut, daß unter Traufe der virtuelle Schnittpunkt des aufgehenden Mauerwerks mit der Außenfläche der Dachhaut zu verstehen ist.
Das widerspricht schon mal der Aussage von Bauexperte, dass das bundesweit gleich ist.
Es gibt Ausnahmen dergestalt, daß straßenseits die vorgeschriebene Traufe einzuhalten ist, rückwärtig aber der Drempel höher ausgebildet werden kann. Dies habe ich allerdings bisher nur in den Fällen erlebt, da nach § 34 gebaut werden konnte.
Beim, von Yvonne, geposteten Beispiel meine ich immer noch, daß beide Traufseiten identisch hoch sind; der Mix aus Verblender und Putz kann allerdings täuschen. Klarheit würde wahrscheinlich nur ein Bild der gegenüberliegenden Giebelseite bringen, da die Dachabschleppung an dieser Seite nach vorne offen gestaltet wurde.
**Zitat aus der Kommentierung zum Urteil Az.: 7 A 1942//08 OVG NRW
Grüße, Bauexperte
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