Lage Haus, Stellplatz & Einfahrt auf Grundstück?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Tobi F.

@Escroda Vielen Dank für den Hinweis mit dem Bebauungsplan! Einen solchen gibt es und nach diesem ist leider keine der von uns gedachten Varianten möglich.

Hier sind wir wohl etwas blauäugig an die anfängliche Planung gegangen. :-(

Ich habe einmal den Bebauungsplan angehängt. Es handelt sich um das Grundstück mit der Nr. 3. In den rot schraffierten Flächen dürfen Stellplätze gebaut werden. Außerdem sind noch etliche weitere Bauvorschriften, wie bereits von dir genannt, vorgegeben.

Würdet ihr unter gegebenen Umständen, so bauen wie auf dem Entwurf des Planungsbüro? Oder das Haus mehr in Richtung Nordosten setzen.

Sind Bauvorschriften grundsätzlich einzuhalten oder besteht die Möglichkeit, ggf. mit guter Argumentation oder mit einem Anwalt, dagegen anzugehen?

Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir den Bebauungsplan schon vorab gekannt haben, allerdings aufgrund der Situation am Grundstücksmarkt gar nicht näher betrachtet haben. Wir sind froh, überhaupt ein Grundstück gefunden und den Zuschlag bekommen zu haben. Jetzt möchten wir das beste daraus machen.

Vielen Dank für weitere Vorschläge und Hilfe!
lage-haus-stellplatz-einfahrt-auf-grundstueck-209430-1.jpg
 
Nordlys

Nordlys

Klares ja. So setzen wie im Plan. Der Südost Süd Sw Bereich ist frei. Dein Nachbar, der in 4, muss die andere Firstrichtung wählen. Wenn er nicht ganz doof ist, geht er nach Südosten, um etwas Westsonne abends zu haben. Wenn Du im NW bleibst, legst Du ihm das förmlich nahe. So habt ihr beide schönen Abstand zueinander. Die Auffahrt anders geht bei Dir kaum, na schräge ginge. Wegen der Laterne. Die ist ja schon drin. Ansonsten ein herrlicher Spiesser B Plan, mit Baumzwang auf jedem Grundstück....sind schon eingemalt, die Dinger, sogar schon der Platz für sie wurde gewählt, ist aber wohl nicht bindend. Der Ort, die Kiefer schon. Und an einen B Plan musst Du Dich halten. Ausnahmen nur technischer Art, wenn es zum Bau nötig, nicht ästhetischer Art. Und Anwalt, gegen, vergiss es, Du kanntest das Ding und hast gekauft, somit haste ihn anerkannt. Karsten
 
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Escroda

Leider stellt deine Gemeinde den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen nicht online zur Verfügung, so dass einige Fragen offen bleiben. Die Stadt hat aber wohl schon die erste Änderung des B-Planes auf den Weg gebracht. Erkundige dich mal, ob dein Grundstück betroffen ist. Dabei kannst Du gleich mal unverbindlich deine Entwürfe vorzeigen und um grobe Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit bitten. Je nach Verfahrensstand sind sogar noch Eingaben möglich, die bei der Änderung berücksichtigt werden könnten.
In den rot schraffierten Flächen dürfen Stellplätze gebaut werden.
Also außerhalb der rot umrandeten Flächen sind Stellplätze ausgeschlossen? Gilt das auch für Garagen?
Dein Nachbar, der in 4, muss die andere Firstrichtung wählen.
Handelt es sich um Bebauungsvorschläge oder soll mit der Darstellung tatsächlich die Firstrichtung festgesetzt werden?
schon der Platz für sie wurde gewählt, ist aber wohl nicht bindend.
Es fehlt die Legende, da können wir nur spekulieren.
Sind Bauvorschriften grundsätzlich einzuhalten
Ja. Aber es gibt die Möglichkeit der Abweichung (von der Landesbauordnung) oder der Befreiung (von den Festsetzungen des Bebauungsplanes). In beiden Fällen muss ein Antrag (Formular) gestellt und gut begründet werden. Beides ist gebührenpflichtig. Du kannst natürlich auch gegen den Bebauungsplan gerichtlich vorgehen (Normenkontrollverfahren). Dann kannst Du Dir aber mit deinen Bauplänen noch Zeit lassen, soll heißen: praktisch aussichtslos!
 
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Tobi F.

Also außerhalb der rot umrandeten Flächen sind Stellplätze ausgeschlossen? Gilt das auch für Garagen?
Wenn ich den Bebauungsplan richtig verstehe, gilt das für Stellplätze aller Art inkl. Garagen.
Handelt es sich um Bebauungsvorschläge oder soll mit der Darstellung tatsächlich die Firstrichtung festgesetzt werden?
Laut meinem Verständnis handelt es sich nur um Vorschläge. Die Firstrichtung ist nicht fix vorgegeben.
Es fehlt die Legende, da können wir nur spekulieren.
Ich habe den kompletten Bebauungsplan inkl. Legende und Beschreibung diesem Post angehängt.
Ja. Aber es gibt die Möglichkeit der Abweichung (von der Landesbauordnung) oder der Befreiung (von den Festsetzungen des Bebauungsplanes).
Wir werden in der kommenden Woche mal bei der Stadt nachfragen, ob und wie Abweichungen vom Bebauungsplan möglich sind.
 

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Escroda

Wenn ich den Bebauungsplan richtig verstehe, gilt das für Stellplätze aller Art inkl. Garagen.
Schade, dass Bebauungspläne es oft nicht schaffen, die städtebaulichen Absichten eindeutig zu formulieren. Hier bereits an der Nummerierung zu erkennen: Warum beginnt die Nummerierung mit 2. und warum sind die Unterpunkte zu 2.5. Stellplätze und Garagen mit 1.1 bis 1.5 nummeriert und warum stehen unter 3.4.1. Wandhöhe noch mal Bedingungen zu den Stellplätzen und Garagen, die mit der Wandhöhe gar nichts zu tun haben?
IMHO könntest Du die Stellplätze auch außerhalb der roten Linie neben das Haus setzen, also wie Variante 2 (Stellplätze statt Garage). Garage vielleicht in den Keller oder in die nordwestliche Ecke der Garagenzone.
Die Firstrichtung ist nicht fix vorgegeben.
Sehe ich auch so.
ist aber wohl nicht bindend.
Für die Bäume auf den Grundstücken wohl nicht, aber die Lage der Straßenbäume scheint festgelegt zu sein.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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