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Hallo
Seit kurzem sind wir Besitzer einer Eigentumswohnun und unsere Traum des neuen Eigenheim hat sich zu einem Albtraum verwandelt. Grund: Im Keller unter unserer EGW ist ein Proberaum und die Musik der Band dringt sehr laut in unsere Wohnung.
Weder der Voreigentümer noch der Imobilienmakler haben uns beim Kauf der Wohnung auf diesen Proberaum, und dass die Musik in unserer Wohnung sehr gut hörbar ist (d.h. deutlich lauter als Zimmerlautstärke) hingewiesen.
Der Übungsraum wird duch einen Stockwerkeigentümer an die Band vermietet, die anderen Miteigetümer stören sich nicht an der Musik, allerdings ist in den anderen Wohnung die Musik auch viel weniger laut zu hören als dies bei unserer Wohnung der Fall ist. Wir sind nun halt die Deppen im Haus da wir den Proberaum genau unter uns haben :-(
Das Gespräch mit der Band haben wir bereits gesucht, diese wollen und werden aber weiterhin den Übungsraum benutzen (schliesslich seien die ja vor uns schon da gewesen). Die Voreigetümer habe wir auch angesprochen, diese sagen, dass sie die Musik nicht gestört habe und sie es daher halt "total vergessen haben, dies zu erwähnen".
Nunja, über Lärm und Lautstärke lässt sich bekanntlich streiten, gibt es da DB-Grenzwerte, welche eine Lärmbelästigung als solche definieren? Was können wir tun? Wir fühlen uns ehrlich gesagt ziemlich hilflos und über den Tisch gezogen?
Für Tipps und Hilfe sind wir sehr dankbar!!!!
Seit kurzem sind wir Besitzer einer Eigentumswohnun und unsere Traum des neuen Eigenheim hat sich zu einem Albtraum verwandelt. Grund: Im Keller unter unserer EGW ist ein Proberaum und die Musik der Band dringt sehr laut in unsere Wohnung.
Weder der Voreigentümer noch der Imobilienmakler haben uns beim Kauf der Wohnung auf diesen Proberaum, und dass die Musik in unserer Wohnung sehr gut hörbar ist (d.h. deutlich lauter als Zimmerlautstärke) hingewiesen.
Der Übungsraum wird duch einen Stockwerkeigentümer an die Band vermietet, die anderen Miteigetümer stören sich nicht an der Musik, allerdings ist in den anderen Wohnung die Musik auch viel weniger laut zu hören als dies bei unserer Wohnung der Fall ist. Wir sind nun halt die Deppen im Haus da wir den Proberaum genau unter uns haben :-(
Das Gespräch mit der Band haben wir bereits gesucht, diese wollen und werden aber weiterhin den Übungsraum benutzen (schliesslich seien die ja vor uns schon da gewesen). Die Voreigetümer habe wir auch angesprochen, diese sagen, dass sie die Musik nicht gestört habe und sie es daher halt "total vergessen haben, dies zu erwähnen".
Nunja, über Lärm und Lautstärke lässt sich bekanntlich streiten, gibt es da DB-Grenzwerte, welche eine Lärmbelästigung als solche definieren? Was können wir tun? Wir fühlen uns ehrlich gesagt ziemlich hilflos und über den Tisch gezogen?
Für Tipps und Hilfe sind wir sehr dankbar!!!!