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ᐅ Lärm durch Übungsraum


Erstellt am: 20.01.2011 16:08

mpm-1 20.01.2011 16:08
Hallo

Seit kurzem sind wir Besitzer einer Eigentumswohnun und unsere Traum des neuen Eigenheim hat sich zu einem Albtraum verwandelt. Grund: Im Keller unter unserer EGW ist ein Proberaum und die Musik der Band dringt sehr laut in unsere Wohnung.

Weder der Voreigentümer noch der Imobilienmakler haben uns beim Kauf der Wohnung auf diesen Proberaum, und dass die Musik in unserer Wohnung sehr gut hörbar ist (d.h. deutlich lauter als Zimmerlautstärke) hingewiesen.

Der Übungsraum wird duch einen Stockwerkeigentümer an die Band vermietet, die anderen Miteigetümer stören sich nicht an der Musik, allerdings ist in den anderen Wohnung die Musik auch viel weniger laut zu hören als dies bei unserer Wohnung der Fall ist. Wir sind nun halt die Deppen im Haus da wir den Proberaum genau unter uns haben :-(

Das Gespräch mit der Band haben wir bereits gesucht, diese wollen und werden aber weiterhin den Übungsraum benutzen (schliesslich seien die ja vor uns schon da gewesen). Die Voreigetümer habe wir auch angesprochen, diese sagen, dass sie die Musik nicht gestört habe und sie es daher halt "total vergessen haben, dies zu erwähnen".

Nunja, über Lärm und Lautstärke lässt sich bekanntlich streiten, gibt es da DB-Grenzwerte, welche eine Lärmbelästigung als solche definieren? Was können wir tun? Wir fühlen uns ehrlich gesagt ziemlich hilflos und über den Tisch gezogen?

Für Tipps und Hilfe sind wir sehr dankbar!!!!

MODERATOR 24.01.2011 10:14
Hallo mpm,

Der Vollzug der Vorschriften über Schallschutz an neuen Gebäuden und bei Umbauten liegt bei der kommunalen Baubehörde. Die Gemeinde kann prüfen, ob die Schallschutzmaßnahmen am Haus die Anforderungen erfüllen. In Ihrem Falle wären die Trennbauteile zwischen Ihrer Wohnung und dem Übungsraum zu prüfen.

Als Regelwerk dient hierbei die SIA-Norm 181, welche für Stockwerkseigentum obligatorisch ist. SIA 181 formuliert Mindestanforderungen an den Schallschutz.

Außerhalb der gestezlichen Ruhezeiten werden Sie Hausmusik in gewissem Maße dulden müssen. Die Nachtruhe dauert in der Regel von 22 Uhr bis 7 Uhr, die Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr. In dieser Zeit gilt: TV- und Musikgeräte auf Zimmerlautstärke einstellen, keine lauten Tätigkeiten. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Lärm zu vermeiden.

Wenden Sie sich am besten an die Gemeinde/Baupolizei; ob das Bandüben noch als Hausmusik gewertet werden kann und wie lange die das dürfen, erfahren Sie so am einfachsten. Darüber hinaus kann, wie gesagt, die Einhaltung der SIA 181 geprüft werden.

Louis-1 18.05.2014 07:25
Hallo,
Das Problem ist uns auch bekannt und hier gilt es einfach, die SIA-Norm 181 umzusetzen. Diese wurde im Jahr 2012 ergänzt. Gelingt das nicht diesen Lärm Einhalt zu gebieten, dann einen Fachanwalt einschalten.
BG

Kurt1985-1 21.05.2014 08:44
So einfach ist das nicht. Wenn sich die Musiker an die Ruhezeiten halten, dann sieht das schlecht aus. Dieser Raum wird ja extra an Musiker vermietet und die wollen natürlich auch proben.

Nicole1981-1 27.05.2014 11:19
Das würde mich ja auch nerven, wenn die ihre Musik machen. Vielleicht sollte der Vermieter den Raum besonders gegenüber dem Schall isolieren? Das würde dem Mieter entgegen kommen.

Marcel-1 11.06.2014 08:51
Das ist nun wirklich nicht schön und wenn die Musik spielen, die einem nicht gefällt. Aber hier ist doch die Frage, sind das professionelle Musiker oder machen sie nur Hausmusik? Das erste wäre ja gewerbemäßig.
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